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21-09-2017 | Bau-Projektmanagement | Schwerpunkt | Article

Das Streitbeilegungsverfahren der Adjudikation

Author: Christoph Berger

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Das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren der Adjudikation ist laut einer aktuellen Studie ein geeignetes Verfahren, um Verzögerungen oder Baustillstände abzuwenden und so finanzielle Schäden zu vermeiden.

Das Institut für Technologie und Management im Baubetrieb des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) hat im Auftrag des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie "Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung im Bauwesen" untersucht. Dabei kamen die KIT-Forscher zu dem Ergebnis, dass der Einsatz des Adjudikationsverfahren immer dann sinnvoll ist, "wenn eine schnelle Streitentscheidung während des Bauprojekts erforderlich ist und die Parteien nicht aus eigener Kraft zum Konsens finden", wie die Autoren schreiben.

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Mediation und andere Verfahren der Streitbeilegung

Es werden zahlreiche Vorschläge zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung im Planen und Bauen anhand praktischer Fälle vorgeschlagen. Neben der Mediation wird auch die Adjudikatin, die Schlichtung und das Schiedsverfahren vorgestellt. Die Vorzüge und Nachteile sowie die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt.


Gegenüber gerichtlichen Verfahren hat die Adjudikation demnach folgende Vorteile:

  • kürzere Verfahrensdauern,
  • geringere Verfahrenskosten bei höheren Streitwerten,
  • die Fachkompetenz der Adjudikatoren als Streitlöser,
  • die Vertraulichkeit des Verfahren,
  • die Möglichkeiten des Ausgleichs von Machtpositionen während der Projektabwicklung,
  • die mögliche deeskalierende Wirkung,
  • die mit der Entscheidung des Adjudikators einhergehende potenzielle Planungssicherheit im Projektverlauf sowie
  • die Möglichkeit der späteren Anfechtbarkeit der vorläufig bindenden Entscheidung des Adjudikators, die den Beteiligten die Sicherheit gibt, dass gravierend falsche Entscheidungen später revidiert werden können.

Schnelle und befriedigende Lösungen sind gut

"Alles, was die Parteien einer schnellen und befriedigenden Lösung näher bringt, ist gut", schreibt auch Peter Hammacher im Kapitel "Mediation und andere Verfahren der Streitbeilegung" des Springer-Fachbuchs "So funktioniert Mediation im Planen + Bauen". Hammacher weiter: "Das können bilaterale Verhandlungen sein, Beweisverfahren, Parteigutachten, Schiedsgutachten, Adjudikation, Schlichtung, Schiedsverfahren oder eben auch Mediation." Und auch Axel Wunschel fordert im Kapitel "Reform des Bauvertragsrechts?" des Springer-Fachbuchs "Immobilien- und Bauwirtschaft aktuell – Entwicklungen und Tendenzen": "Die Vertragsparteien müssten verpflichtet sein, die Adjudikatoren bereits bei Vertragsabschluss festzulegen." Allerdings sei der Vorschlag zur verbindlichen Einführung eines Adjudikations-Verfahrens nach englischem Vorbild für Bauprojekte in Deutschland, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, neu.

Peter Hammacher erklärt das Verfahren folgendermaßen: "Die Parteien einigen sich – möglichst bereits vorab – auf einen Schiedsgutachter, einen Adjudikator. Dieser hat innerhalb kurzer Fristen (hier gibt es unterschiedliche Vorstellungen) die Streitpunkte mit den Parteien aufzuarbeiten und gegebenenfalls zu entscheiden. Sein Spruch ist zunächst verbindlich und zu befolgen. Den Parteien ist es aber unbenommen, die Folgen dieser Entscheidung in einem späteren Rechtsstreit einzuklagen."

Geeignet für größere und kleinere Projekte

Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Shervin Haghsheno, Dipl.-Ing. Nils Münzl und B. Sc. Juliane Jonath vom KIT fanden in ihrer Untersuchung jedoch nicht nur Vorteile der Adjudikation. Zu den Nachteilen würden eine mögliche Überforderung des Adjudikators, "besonders komplexe beziehungsweise umfangreiche Konfliktfälle innerhalb der kurzen Fristen entscheiden, sowie der sogenannte 'Ambushing-Effekt'" gehören. Punkte, die auch Peter Hammacher im Absatz "Konfliktlösung durch Adjudikation" im bereits erwähnten Kapitel aufführt.

Adjudikationsverfahren können laut der KIT-Studie außerdem sowohl für große als auch für kleinere Projekte sinnvoll sein. So sei die Einrichtung eines sogenannten Standing Board ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro wirtschaftlich. Dies bedeutet, dass ein Adjudikator oder ein Gremium das Bauprojekt durch alle Phasen begleitet. Bei kleineren Projekten könne auf das Ad-hoc-Verfahren zurückgegriffen werden, das erst im konkreten Konfliktfall installiert werde.

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