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03-06-2020 | Bilanz | Schwerpunkt | Article

Mit Konsolidierungssoftware zum IFRS-konformen Goodwill

Author: Harald Frühwacht

3:30 min reading time

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Der Goodwill spielt im Bilanzbild internationaler Unternehmen eine wichtige Rolle. Ihn korrekt abzubilden, ist ein wesentlicher Aspekt der Informationsfunktion des IFRS-Konzernabschlusses. Wie Software dabei helfen kann, hier Fehler zu vermeiden, erläutert IT-Experte Harald Frühwacht.

Der Abschlussbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) lässt aufhorchen: In gleich 17 der insgesamt 86 im Berichtsjahr 2019 durchgeführten Verfahren wurden fehlerhafte Rechnungslegungen festgestellt. Damit lag die ermittelte Fehlerquote bei der Prüfung ausgewählter Geschäftsberichte deutscher Unternehmen ganze 20 Prozent über dem Niveau des Vorjahrs. Dem veröffentlichten DPR-Tätigkeitsbericht zufolge traten die Fehler vor allem in den Themenkreisen Unternehmenserwerb und -verkauf beziehungsweise Goodwill auf. Als Ursachen hierfür wurden hauptsächlich nicht sachgerecht vorgenommene Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie eine fehlerhafte Kaufpreisallokation genannt.

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Komplexe Geschäftsvorfälle bereiten Bewertungsprobleme

So wird der Goodwill in den Bilanzen oft höher dargestellt, als er wirklich ist. Oder er kann erst gar nicht korrekt nachgewiesen werden. Die DPR führt diese alarmierenden Ergebnisse generell auf Ursachen wie den Umfang und die Anwendungsschwierigkeiten bei den IFRS hinsichtlich der Abbildung komplexer Geschäftsvorfälle zurück oder auf eine unzureichende Berichterstattung in Anhang und Lagebericht. Dass viele Unternehmen inzwischen mehr Goodwill als Eigenkapital in ihren Bilanzen aufweisen, birgt gleich mehrfache erhebliche Risikopotenziale. Gerade in Wirtschaftskrisen, wie die aktuell im Kontext von Covid-19 drohende, kann dies zu großen Problemen führen.

Für eine sachgerechte Goodwill-Bilanzierung sind bei deren Ermittlung wie auch Fortführung vielfältige Daten und Konstellationen zu berücksichtigen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Genau hier unterstützt eine leistungsfähige Konsolidierungssoftware das Finanzcontrolling und trägt damit auch zu einer höheren Compliance bei.

Erstkonsolidierung eines neuen Tochterunternehmens

Das beginnt im Falle eines Unternehmenserwerbs bereits mit der korrekten Bestimmung des Goodwills. Die Regelungen der IFRS verlangen hier die Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen erworbenen Vermögensgegenstände und übernommenen Schulden. Eine professionelle Software bildet die Erstkonsolidierung eines neuen Tochterunternehmens oder eines neuen Konzerns automatisch ab. Sie führt die sogenannte Unterschiedsbetragsermittlung durch und übernimmt nachvollziehbar die Kaufpreisallokation in die Konzernbuchhaltung. Außerdem wird der etwaig verbleibende Goodwill gegebenenfalls nach unterschiedlichen Zahlungsmitteln generierenden Einheiten differenziert, zugewiesen und aktiviert.

Alle maßgeblichen Größen sind in Form von Konsolidierungsbuchungen abgebildet und finden automatisch in den Konzernspiegeldarstellungen oder der Kapitalflussrechnung durchgängig ihren Niederschlag. Handelt es sich um einen Goodwill in Fremdwährung, lässt sich im Rahmen der assistentengeführten Aktivierung der entsprechende Landeswährungsbetrag direkt mit hinterlegen, so dass in den Folgeperioden maschinell Kursdifferenzen ermittelt und gebucht werden.

Automatische Vortragsroutinen sorgen für Kontinuität

Sämtliche die Kapitalkonsolidierung betreffenden Konsolidierungsbuchungen sind in den Folgeperioden fortzuführen und fortzuschreiben. Hierfür sorgen in der Konsolidierungslösung automatische Vortragsroutinen. Damit ist zum einen gewährleistet, dass in den Folgeperioden die Kontinuität für die Konzernvortragswerte gewahrt bleibt. Zum anderen werden erworbene immaterielle Vermögenswerte oder beispielsweise aufgedeckte stille Reserven im Anlagevermögen automatisch gemäß der hinterlegten Nutzungsdauer abgeschrieben.

Dabei ist es unerheblich, ob sich das Unternehmen in einem Konzernjahresabschluss oder einer unterjährigen Betrachtung befindet. Nach den IFRS ist ein Goodwill nicht planmäßig abzuschreiben, aber jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen. Hier bewegen wir uns im Bereich der Folgebewertung des Goodwills. Eine Wertminderung im Sinne der IFRS-Standards ergibt sich immer dann, wenn der Buchwertansatz eines Vermögenswerts den erzielbaren Wert übersteigt. Folgt darauf im Rahmen des sogenannten Impairment-Testes ein Wertminderungsbedarf, so kann dieser als Konsolidierungsbuchung abgebildet und inklusive der zugrundeliegenden Nutzungswertbetrachtung dokumentiert werden.

Konsolidierungssoftware sorgt für mehr Transparenz

Alle Goodwill-relevanten Daten befinden sich hierzu innerhalb der einheitlichen Systemumgebung der Lösung. Der Datenbestand genügt damit dem Single-Point-of-Truth-Gedanken. Die Verfolgung der Wertentwicklung des Goodwills im Zeitablauf ist ebenso gelöst wie die revisionssichere Nachweisführung über einen vollständigen Audit-Trail. Sämtliche Daten werden immer in Abhängigkeit der betreffenden Organisationseinheiten geführt, so dass etwa bei konzerninternen Verlagerungen oder auch im Falle von Entkonsolidierungen immer auch die Goodwill-Aspekte systemseitig Berücksichtigung finden. Integrierte Analyse- und Reportingmöglichkeiten helfen dabei, das Thema Goodwill und Goodwill-Effekte transparent aufzubereiten und zu präsentieren.

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