1980 | OriginalPaper | Chapter
Die DIN 4109 (1962) und ihr Verhältnis zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Authors : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Published in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Es ist heute allgemeine Meinung, daß die DIN 4109 (1962) in ihren Anforderungen, insbesondere in ihren Min destanforderungen, nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und daher zivilrechtlich unverbindlich ist (1). Das OLG Stuttgart (2) hat hierzu ausgeführt:
„
Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen entsprechen jedoch die Mindestanforderungen von DIN 4109 keineswegs auch nur entfernt modernen Wohnansprüchen
. Bereits 1962, als diese DIN-Norm festgesetzt wurde, handelte es sich dabei
um die unterste, noch tolerierbare Grenze des Schallschutzes. In den Jahren bis 1970 haben sich jedoch sowohl die technische Entwicklung wie die Anforderungen an den Schallschutz weit über die Mindestanforderungen von DIN 4109 aus dem Jahr 1962 weiterentwickelt
. So erfüllten bereits in den Jahren 1965 bis 1967 die Mehrzahl der in dieser Zeit fertiggestellten Wohnungen den erhöhten Tritt- und Luftschallschutz bei Massivdekken (3). Mit den weiteren Feststellungen von Gösele und den Ausführungen des Sachverständigen, wonach der Schallschutz subjektiv stets als eindeutig unzureichend empfunden wird, wenn nur die Mindestanforderungen nach DIN 4109 erfüllt sind, stimmen auch die Feststellungen des weiteren Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten und die Feststellungen der Zivilkammer beim Augenschein überein, wonach eine deutlich über das als normal empfundene Maß hinaus gesteigerte Geräuschübertragung festzustellen war.“