1980 | OriginalPaper | Chapter
Vorbemerkung: zum Ziel dieses Abschnittes
Authors : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Published in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Es würde den Rahmen dieses Buches sprengen, dem allgemeinen Teil über die Haftung der Ingenieure noch einen Teü über die juristischen Besonderheiten der einzelnen Baugewerke und der entsprechenden Ingenieur-Sparten anzufügen. Dies mag eventuell Gegenstand einer künftigen Veröffentlichung sein. Wir wollen daher hier — allerdings stellvertretend und zugleich beispielhaft für andere Gewerke — die Haftung der Bauplanungs- und Ausführungsberechtigten am Beispiel des Schallschutzes im Hochbau darstellen. Es eignet sich besonders gut, und zwar u. E. aus folgenden Gründen:a)Die Regelungen des Schallschutzes beziehen sich oder haben Auswirkungen auf nahezu alle Gewerke des Hochbaues.b)Die DIN 4109 aus dem Jahre 1962 ist weitgehend technisch überholt und entspricht insoweit nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik.c)Es liegt ein Entwurf einer Neufassung der DIN 4109 vom Feburar 1979 vor, der weitgehend den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies wirft zahlreiche Fragen zum Verhältnis einer formal noch geltenden, bauaufsicht-lich eingeführten Norm zu den allgemein anerkannten und daher zivilrechtlich einzuhaltenden Regeln der Technik auf (siehe RdZ. 59ff.; 69, 72).