Das Verwaltungsgericht Köln hat für 2019 Fahrverbote für die Städte Köln und Bonn beschlossen. Die Fahrverbote treffen sowohl Dieselfahrzeuge als auch Ottomotoren älterer Bauart.
Das Land Nordrhein-Westfalen muss für Köln ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot erlassen, da sonst der Luftreinhalteplan und die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden können. Das Gebiet betrifft die Grüne Umweltzone von 2012, Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Ottomotoren der Schadstoffklassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 fallen auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 darunter.
In Bonn handelt es sich um ein streckenbezogenes Fahrverbot. Betroffen sind dort zwei Straßen. Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Ottomotoren der Klassen Euro 1 bis 3 bekommen ab April 2019 Einfahrverbot in die Belderberg-Straße. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5-Motoren und Ottomotoren der Klassen Euro 1 und 2 erfassen.
Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Köln und Bonn folgen den Urteilen der jeweiligen Gerichte für Stuttgart, Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin. Auch dort müssen aufgrund der hohen Stickoxidbelastungen Fahrverbote erlassen werden.