1983 | OriginalPaper | Chapter
Gesetzlicher Schutz gegen ‚unfair dismissal‘ in Großbritannien
Authors : Linda Dickens, Moira Hart, Michael Jones, Brian Weekes
Published in: Kündigungspraxis, Kündigungsschutz und Probleme der Arbeitsgerichtsbarkeit
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Included in: Professional Book Archive
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Gesetzlicher Schutz gegen ‚unfair dismissal‘1) existiert in Großbritannien als Recht der Arbeitnehmer erst seit zehn Jahren. Vor diesem Zeitpunkt konnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit entlassen — aus welchem Grund auch immer. Er mußte dies lediglich frühzeitig ankündigen. Nach den Regeln des common law mußte er nicht einmal den Kündigungsgrund — geschweige denn irgendwelche Rechtfertigungsgründe für die Kündigung — angeben.2) Im Industrial Relations Act von 19713) wurde bei ‚unfair dismissal‘ ein gesetzlicher Anspruch eingeführt, dessen Durchsetzung die Angelegenheit der ‚Industrial Tribunals‘, einer quasi-gerichtlichen Institution, sein sollte. Zuvor bestand ein Schutz vor Entlassungen nur im Rahmen des ‚collective bargaining‘4) oder in einem freiwilligen Verfahren, das allerdings nur im öffentlichen Sektor und bei einigen großen Firmen praktiziert wurde. Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs markiert demnach einen wichtigen Schritt: das Gesetz bot nunmehr die Möglichkeit einer individuellen Anfechtung der Kündigung vor einem unabhängigen Dritten, und der Rechtsschutz bestand nicht nur in einer finanziellen Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern es wurde dem Arbeitnehmer die Chance eröffnet, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren.