Private Anleger sind „auf eine angemessene, vertrauenswürdige Beratung angewiesen“, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin. Die Regulierung der Finanzberatung und des -vertriebs brauche einen Paradigmenwechsel. „Dort, wo Verbraucher Beratung erwarten, ist rechtlich abzusichern, dass diese Beratung eine zuverlässig hohe Qualität hat und im besten Kundeninteresse erfolgt“, fordert der VZBV.
Dabei helfen sollen Produktinformationsblätter, kurz PIBs. Die weitgehend standardisierten Beipackzettel sind für alle Anlageprodukte Pflicht, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. In der Europäischen Union (EU) gilt hingegen der Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte, im Englischen Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs) genannt. Dieser Standard sieht eine EU-weite Einführung von Key Information Documents (KID) vor. Spätestens zum 31. Dezember 2016 soll das PRIIP-KID mit dem deutschen PIB harmonisiert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Reform der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid II), die später als geplant ab dem 3. Januar 2018 angewendet werden soll.
Mit den derzeit herausgegebenen Produktinformationen sind die Regulierer, aber auch Berater und Anleger weitgehend nicht einverstanden. „Nicht nur in der stationären und analogen, sondern noch viel mehr in der digitalen Welt der Finanzen haben klare, verständliche und vergleichbare Produktinformationen einen sehr hohen Stellenwert“, erläutert Andreas Oehler, Professor für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg, in seiner Stellungnahme vom März 2016 zur Novelle des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Es sei bedauerlich, dass die EU-weite Harmonisierung der Finanzregeln und des Anlegerschutzes nicht weit genug gehen. Deshalb setzt sich Oehler dafür ein, in Zukunft ein Format für Informationsblätter zu finden, das auf möglichst viele Produktfamilien anwendbar ist.
Neue EU-Regeln schaffen faireren Wettbewerb
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) fordert in einer Stellungnahme vom November 2015, dass die in der Praxis überfrachteten Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger ersetzt werden sollten. „Ab Anfang 2017 erhalten Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Basisinformationsblatt nach dem Vorbild der wesentlichen Anlegerinformationen“, informiert der BVI. Damit wird es für alle Produkte, die sowohl von Banken als auch von Versicherern vertrieben werden, neue Informationsdokumente geben. Die PRIIPs-Verordnung bewertet der Verband positiv: „Das ist ein Meilenstein für besseren Verbraucherschutz und faireren Wettbewerb.“ Ab dem kommenden Jahr könnten die Kunden also erstmals die Chancen und Risiken sowie die Kosten von Fonds, Zertifikaten und Kapitallebensversicherungen produktübergreifend miteinander vergleichen.