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04-05-2022 | Nachhaltige Geldanlagen | Nachricht | Article

Bafin setzt strenge Vorgaben für nachhaltige Fonds

Author: Jan F. Wagner

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Nachhaltige Fonds, die in Deutschland aufgelegt und als solche vermarktet werden, müssen künftig mindestens 75 Prozent ihres Vermögens in Anlagen investieren, die nachhaltig ausgerichtet sind. Das hat Bafin-Präsident Mark Branson auf der Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht bekräftigt.

Der Hintergrund zu der Vorgabe: Die EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltige Fonds sieht vor, dass die entsprechenden Anbieter die nachhaltige Strategie in ihrem Verkaufsprospekt ausdrücklich erläutern. Dabei gelten zwei Klassen: Das sind zum einem Fonds mit einer nachhaltigen Strategie (Artikel 8) und andererseits solche, die mit ihren Investments eine nachhaltige Wirkung erzielen wollen, sogenannte Impact-Fonds (Artikel 9).

Bafin geht über EU-Verordnung hinaus

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung haben die Mitgliedstaaten wie Deutschland einen gewissen rechtlichen Spielraum. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Mitgliedstaat noch über die Verordnung hinaus geht - auch als Gold-Plating bezeichnet. 

Im aktuellen Fall will die Behörde mit einer Grenze von 75 Prozent dafür sorgen, dass entsprechende Fonds, die unter Artikel 8 oder 9 ausgewiesen werden, auch wirklich erfüllen, was sie Sparern versprechen. "Durch diese strengeren Prüfungspraktiken schützen wir Fondsanleger vor Greenwashing", erläuterte Branson. 

Die Vorgabe gilt auch dann als erfüllt, wenn mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder einen nachhaltigen Index abbildet. Letzteres ist für ETFs, also börsennotierte Indexfonds, entscheidend. 

BVI fürchtet Schäden für Fondsstandort

Ursprünglich plante die Bafin eine Grenze von 90 Prozent für nachhaltige Produkte. Obwohl diese gesenkt wurde, stößt sie beim Fondsverband BVI auf Kritik, da sie dem deutschen Fondsstandort schade.

Dass nachhaltige Fonds mindestens 75 Prozent in nachhaltige Vermögensgegenstände investieren müssen, haben wir von Beginn an als realitätsfremd kritisiert. Eine Abwanderung der Fondsauflage nach Luxemburg oder Irland wird damit wahrscheinlicher. Die Bafin erweist dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort nachhaltiger Finanzierung zu machen, einen Bärendienst", urteilte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Doch auf Nachfrage bestritt eine Bafin-Sprecherin, dass die Aufsicht in dieser Frage zu weit geht. "Unsere Verwaltungspraxis betrifft die Ausgestaltung des Fondsnamens beziehungsweise der Anlagebedingungen. Diese Punkte sind bislang gar nicht Regelungsgegenstand der europarechtlichen Vorgaben, kein Gold-Plating.“

Acht Risiken im Blick

Auf der Jahrespressekonferenz, die im Frankfurter Literaturhauses stattfand, nannte Branson noch eine Reihe von Risiken, mit der sich die Finanzaufsicht derzeit befasst. Hierzu gehören das inflationsbedingt steigende Zinsänderungsrisiko, die Risiken auf den Immobilienmärkten, das Risiko signifikanter Bewertungskorrekturen, die Gesundheit von Unternehmenskredit-Portfolien, das Risiko, dass Unternehmen des Finanzsektors Opfer von Cyberangriffen werden, das Risiko, dass Finanzunternehmen zu Geldwäschezwecken missbraucht werden sowie Risiken der Digitalisierung und Nachhaltigkeitsrisiken.

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