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08-01-2018 | Umweltschutz | Interview | Article

"Ein Glyphosat-Verbot ist im Jahr 2022 unumgänglich"

Author: Nico Andritschke

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Die EU-Kommission verlängerte Anfang Dezember die Pestizid-Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre. Peter Clausing sichtete die wissenschaftliche Begründung dafür und sieht nur ein Verbot als Option.

Springer Professional: Wie bewerten Sie die Entscheidung der EU-Kommission?

Peter Clausing: Ich halte es für eine Fehlentscheidung, denn den Behörden sind seit über zwei Jahren die Daten bekannt, die für eine Einstufung von Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" (Kategorie 1B) sprechen. Die Bestreitung dieses Tatbestandes ist offenbar politisch motiviert. Auch wenn die Behörden stets das Gegenteil behaupten, haben sie kritische, wissenschaftsbasierte Rückfragen entweder gar nicht oder ausweichend beantwortet.

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2017 | OriginalPaper | Chapter

Ethics and Pesticides: The Precautionary Principle as Illustrated by Glyphosate

The following looks at the approval procedure for pesticides in the European Union, with the application for approval of glyphosate as an example.

The first part will cover glyphosate, the main pesticide manufacturers that produce it, and the European Union’s approval procedures.


Ohne die Zustimmung Deutschlands wäre es vermutlich nicht so einfach gewesen, die verlängerte EU-Zulassung zu erreichen. Meinen Sie, dass die Interessen der Industrie, auch vor dem Hintergrund der Übernahme von Monsanto, letztlich wichtiger waren, als bekannte Gesundheits- und Umweltrisiken?

Es entzieht sich meiner Kenntnis, was Minister Schmidt zum Bruch der Geschäftsordnung der Bundesregierung bewegt hat. Neben einer Begünstigung der Interessen der Industrie, könnte eine Vergiftung des Klimas der Gespräche mit der SPD das Motiv gewesen sein. Er hat sicher gewusst, dass bei einem erneuten Patt aufgrund deutscher Stimmenthaltung, die Entscheidungsgewalt vom Berufungskomitee an die Europäische Kommission übergegangen wäre. Diese hatte ja die fünfjährige Wiedergenehmigung schon selbst vorgeschlagen. Schmidts Handlung war unerheblich für eine erneute Genehmigung von Glyphosat.

In der EU wird beispielsweise ein Grenzwert für Glyphosat in Sojabohnen vorgegeben. Die Behörden sehen die Glyphosatbelastung als unbedenklich an, da nach ihrer Auffassung die zulässige Gesamtbelastung der Verbraucher mit 0,3 Milligram pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten wird. Ist denn bekannt, wieviel Glyphosat ein Durchschnittsbürger in Deutschland mit der Nahrung aufnimmt?

Die Einstufung von Glyphosat als krebserregend (Kategorie 1B), hätte grundsätzlich ein Verbot nach sich gezogen. Damit wäre die Frage nach einer zulässigen täglichen Gesamtbelastung der Verbraucher mit 0,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (beziehungsweise dann künftig 0,5 Milligramm pro Kilogramm) obsolet gewesen. Die Belastung der Lebensmittel mit Glyphosat ist ungenügend untersucht. Laut offizieller Statistik hat Glyphosat einen Anteil von 12 Prozent der insgesamt ausgebrachten Pestizidmenge (Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2014). Der Anteil der Rückstandsdaten (Überwachung der Lebensmittel) für Glyphosat im gleichen Zeitraum beläuft sich auf weniger als 0,05 Prozent der Gesamtzahl der Analysendaten. Das illustriert eine gravierende Diskrepanz. Im Jahr 2015 war Honig aus dem Land Brandenburg 100-fach über dem zulässigen Grenzwert mit Glyphosat belastet. Dies wurde durch freiwillig eingesandte Proben und vom Imker selbst bezahlte Analysen bekannt, nicht durch staatliche Kontrollen.

Welche Wirkungen entfachen das Unkrautvernichtungsmittel und zusätzlich eingesetzte Hilfsmittel wie Tallowamin mittel- und langfristig im Boden und Grundwasser sowie letztlich beim Menschen? 

Glyphosat steht unter dem Verdacht, Krebs zu erzeugen, das Erbgut zu schädigen. Zu Effekten bei Fischen und Lurchen gibt es zahlreiche Publikationen. Die Schädigung der Bodenmikroflora und mithin des Rhizoms der Pflanzen ist hinlänglich bekannt. Andererseits sind Tallowamine in Deutschland schon seit längerem nicht mehr im Einsatz.

Nach Auffassung der Krebsforschungsagentur der WHO steht Glyphosat im Verdacht krebserregend zu sein. Das Bundesamt für Risikobewertung BfR sowie die Europäische Chemikalienagentur ECHA dagegen meinen, das Gegenteil sei der Fall. Stützen sich die Bewertungen der Organisationen und Behörden auf unterschiedliches Datenmaterial oder wie können so unterschiedliche Bewertungen zustande kommen?

Dem BfR und der ECHA standen mehr Daten zur Verfügung als der IARC. Diese Daten bekräftigen jedoch die 1B-Einstufung für Krebs (beziehungsweise 2A nach IARC-Nomenklatur), wenn man die Maßstäbe der IARC anlegt beziehungsweise die Leitlinien von OECD und ECHA sachgerecht anwendet. Nicht die Tatsache, dass den EU-Behörden mehr oder andere Daten zur Verfügung standen als der IARC, erklären den Unterschied in der Bewertung, sondern die Art der Verwendung der Daten. Die EU-Behörden haben unter anderem ihre eigenen Regeln zur statistischen Auswertung und zur Verwendung historischer Kontrolldaten massiv verletzt. Eine synoptische Betrachtung von möglichen Wirkungsmechanismen für die Krebsentstehung und den in Langzeitstudien beobachteten Krebseffekten wurden vermieden. Dadurch war es für die Behörden möglich, auf ihrer Schlussfolgerung zu beharren, dass es keine Hinweise auf Krebseffekte gäbe. 

Wie wird es weitergehen, war es eine letztmalige Verlängerung?

Ich erwarte in den nächsten Jahren weitere Forschungsergebnisse, die den Krebsverdacht erhärten werden und gehe davon aus, dass diese ein Glyphosat-Verbot im Jahr 2022 unumgänglich machen werden.

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