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2021 | OriginalPaper | Chapter

8. Verträge in Groß- und Megaprojekten

Authors : Michael Frahm, Hamid Rahebi

Published in: Management von Groß- und Megaprojekten im Bauwesen

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Nachstehendes Kapitel gibt einen kurzen Überblick über das Vertrags- und Vergabemanagement bei Groß- und Megaprojekten. Es werden sowohl nationale als auch internationale Vertragsstandards und auch die Vertragsspezifika beim Erfolgsprojekt Heathrow Terminal 5 beschrieben.

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Footnotes
1
Die Vergütung der Bauleistung basiert beim Einheitspreisvertrag auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise und der tatsächlich ausgeführten Leistungsmengen. Grundlage hierfür ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis.
 
2
Bei Pauschalverträgen wird die Bauleistung gegen eine Pauschalsumme vergeben. Diese Vertragsart lässt sich in den Detailpauschalvertrag und den Globalpauschalvertrag unterteilen. Beim Detailpauschalvertrag werden die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben und dafür eine Pauschale vereinbart. Beim Globalpauschalvertrag werden die zu erbringenden Leistungen funktional beschrieben und es wird dafür eine Pauschale vereinbart. Bei Pauschalpreisverträgen übernimmt der Auftragnehmer im Wesentlichen das Massenrisiko.
 
3
Der garantierte Maximalpreis baut auf dem Pauschalvertragsmodell auf. Das Leistungssoll wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, bei dem zu bezahlenden Preis handelt es ich jedoch nicht um einen Festpreis, sondern um einen Höchstpreis. Einsparungen teilen sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf Grundlage eines zuvor festgelegten Schlüssels.
 
4
Bei dem „Cost-plus-Fee“-Vertrag handelt es sich um einen Selbstkostenerstattungsvertrag, welcher auf einer vollständigen Kostentransparenz basiert. Auf die ermittelten Selbstkosten (Cost) erhält der Unternehmer eine Aufwandsentschädigung (Fee).
 
5
Mit den wesentlichen Beteiligten (Bauherr, Bauunternehmen, Planer, Spezialisten usw.) wird für die Planungs- und Bauphase ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen. Damit werden Schnittstellen reduziert, Rollen und Verantwortlichkeiten geklärt und der Verbund und die Kultur gestärkt.
 
6
Die Integrated Project Delivery ist ein Vertragsmodell bestehend aus einem partnerschaftlichen Mehrparteienvertrag, kombiniert mit der Anwendung von Lean Design/Construction und BIM.
 
7
Merrows Verständnis von Allianzverträgen lautet wie folgt: „Grouping of all of the contractors working on a megaproject under a single compensation scheme.“ Heidemanns (2011) weitergehendes Verständnis von Projektallianzen lautet verkürzt wie folgt: „Das Grundprinzip beim Allianzvertrag ist die Bildung einer fiktiven Projektgesellschaft, die als gemeinsames Ziel den Gesamtnutzen des Projekts verfolgt.“ Einige wichtige Elemente der Allianz sind dabei: faire Risikoverteilungs- und Vergütungssysteme, Streitverbot, Rechtsmittelverzicht sowie das Einstimmigkeitsgebot, Gleichbehandlung aller Projektbeteiligten, Open-Book-Prinzip, No-Blame-Culture.
 
8
Das heißt, die Zusammenarbeit der Beteiligten.
 
9
Die FIDIC, Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils, ist der internationale Dachverband beratender Ingenieure im Bauwesen. Im Rahmen der Verbandstätigkeit wurden von der FIDIC Bauverträge als standardisierte Musterverträge für internationale Bauvorhaben entwickelt. Diese sind: Red Book, Yellow Book, Silver Book, Green Book und White Book für Planungsverträge.
 
10
NEC 3 ist die dritte Version des Standardvertragswerkes des britischen Berufsverbandes ICE – Institution of Civil Engineers. Dieses besteht aus standardisierten Vertragsheften sowie Erläuterungen, Ablauf- und Prozessdiagrammen.
 
11
Hauptleistungspflichten: Leistungspflicht des AN, Vergütungspflicht des AG, Abnahmepflicht des AG, Nebenleistungspflichten: Mitwirkungspflichten des AG: Bereitstellungspflichten (baufreies Baugrundstück, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Planung, Vermessung), Abrufpflicht des AG, Koordinationspflichten und Rechte des AG (Bauüberwachung, Anordnungsrecht, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Koordinieren mehrerer AN), Verhandlungspflichten (z. B. regelt die VOB/C DIN 18312 Untertagebauarbeiten „Auftretende Probleme während der Bauausführung müssen gemeinsam bearbeitet und gelöst werden“), Mitteilungspflichten. Hierzu korrespondierende Pflichten des AN sind: Prüfpflicht, Hinweispflicht, Auskunftspflicht, Anzeige- und Ankündigungspflicht, Verhandlungspflichten, Fürsorge- und Förderpflichten und Abrechnungspflichten.
 
12
Vgl. z. B. BGH v. 23.05.1996 „Ankündigungspflicht“ VII ZR 245/94, NJW 1996, 2158 oder BGH v. 28.10.1999 „Kooperation“ VII ZR 393/98, BGHZ 143,89.
 
13
Der Egan Report „Rethinking Construction“ ist ein bedeutender Bericht über die britische Bauindustrie, der von einer Task Force der Baubranche unter dem Vorsitz von Sir John Egan erstellt und im November 1998 veröffentlicht wurde. Zusammen mit dem vier Jahre zuvor erstellten Latham-Bericht „Constructing the Team“ trug er wesentlich zur Effizienzsteigerung in der Praxis der britischen Bauindustrie in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts bei.
 
Literature
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Metadata
Title
Verträge in Groß- und Megaprojekten
Authors
Michael Frahm
Hamid Rahebi
Copyright Year
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30983-1_8