Künftig sollen Kommunen leichter Immissionsschutzrecht und Städtebaurecht vereinen können, wenn sie im Rahmen einer verdichteten Bebauung städtischer Areale Wohnen und Gewerbe verbinden wollen. So sieht es das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vor. Es trat am 13. Mai 2017 in Kraft. Der Gesetzgeber reagierte auf die Kritik gegenüber den Regelungen der Baunutzungsverordnung, dass die vom Bauplanungsrecht vorgegebene Funktionsmischung nicht mehr zeitgemäß sei. Die Innenentwicklung städtischer Gebiete sei neu zu ordnen.
Dank der nun neu geschaffenen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" wird der Nutzungsmischung in stark verdichteten städtischen Gebieten Rechnung getragen: Das Gesetz fördert ein neues Nebeneinander der Wohnfunktion mit weiteren Funktionen. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht wird den Kommunen zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt.
Wohnungsbau beschleunigen und erleichtern
Das Gesetz nimmt weitere städtebauliche Regelungen und Änderungen auf. So sehen bauplanungsrechtliche Festsetzungen vor, Folgen von betrieblichen Störfällen in der Nachbarschaft zu vermeiden oder zu mindern. Mit Blick auf den Wohnungsbau schreibt das Gesetz die befristete Erweiterung des beschleunigten Verfahrens vor. Zudem strebt das Gesetz an, Rechtsunsicherheiten bei Ferienwohnungen und Nebenwohnungen zu beseitigen und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten auszuweiten.
Bevor das Gesetz am 13. Mai 2017 in Kraft trat, wurde es vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) auf seine Praxistauglichkeit getestet – unter Mitwirkung der Kommunen Bamberg, Köln, Leipzig, Sylt, Tübingen und Zingst.