1992 | OriginalPaper | Chapter
Zusatzstoffe im Lebensmittelverkehr
Author : Dr. Werner Baltes
Published in: Lebensmittelchemie
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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Die zunehmende Verlagerung der Lebensmittelherstellung in die industrielle Fertigung hat vermehrt die Zulassung chemischer Verbindungen notwendig gemacht, die Erzeugung und Haltbarmachung der Lebensmittel unterstützen. Bezeichnete man solche Verbindungen früher als „fremde Stoffe“, da sie im natürlichen Lebensmittel oder seinen Rohstoffen nicht vorkommen, so wurde mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz vom 15.8.1974 (LMBG) der Begriff der „Zusatzstoffe“ eingeführt, womit man sich der internationalen Bezeichnung (food additives) angepaßt hat. Es handelt sich also um Verbindungen, die dem Lebensmittel zur Erzielung chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte zugemischt werden. Nach der amtlichen Definition sind davon Verbindungen ausgenommen, „die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen ihres Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswertes oder als Genußmittel verwendet werden“. Allerdings fallen unter den Begriff der Zusatzstoffe u.a. auch Aminosäuren, die Vitamine A und D, Mineralstoffe und Spurenelemente, Zucker-Austauschstoffe (Ausnahme Fructose) sowie Süßstoffe. Ausdrücklich enthält das LMBG die Ermächtigung, bestimmte Verbindungen den Zusatzstoffen gleichzustellen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, daß ihre Anwendung gesundheitlich nicht unbedenklich ist. Hierzu können z.B. Enzympräparate gehören.