Skip to main content
Top

16-04-2020 | Arbeitsrecht | Interview | Article

"Eine Personalpartnerschaft verhindert Kurzarbeit"

Author: Andrea Amerland

4 min reading time

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
print
PRINT
insite
SEARCH
loading …
Interviewee:
Philipp Langhanke

ist Co-Gründer und CEO von Mindshyft.

Personlapartnerschaften sollen Unternehmen vor Kurzarbeit und Kündigungen schützen. Wie die praktische Umsetzung aussieht und welche arbeitsrechtlichen Hürden dabei genommen werden müssen, erläutert Mindshyft-Co-Gründer Philipp Langhanke im Gespräch.

springerprofessional.de: Sie haben ein Portal für Personalpartnerschaften gegründet, damit Unternehmen in der Corona-Krise Kurzarbeit abwenden können. Was verstehen Sie unter einer Personalpartnerschaft?

Philipp Langhanke: Unter einer Personalpartnerschaft verstehen wir die Kooperation zweier Unternehmen, um eine wirtschaftliche Schieflage zu neutralisieren und Mitarbeiter vor finanziellen Einbußen zu bewahren. Mitarbeiter sollen dem suchenden Unternehmen zur Verfügung stehen können und das Unternehmen mit temporärem Personalüberhang soll finanziell entlastet werden Der Vorteil: Die Mitarbeiter müssen nicht entlassen oder in die Kurzarbeit geschickt werden.

Editor's recommendation

2019 | OriginalPaper | Chapter

Managementethische Analyse ausgewählter arbeitsplatzbezogener Transaktionen

Die Personalfreisetzung und -entwicklung gehört zu jenen klassischen Aufgabenbereiche des Personalmanagements, welche im Rahmen der managementethischen Untersuchung arbeitsplatzbezogener Fragen von primärer Relevanz sind.

Wie sieht dann die praktische Ausgestaltung aus?

Wie diese Partnerpartnerschaft letztlich ausgestaltet wird, hängt von den Bedürfnissen der Vertragspartner ab. Die einfachste Variante: Der abgebende Personalpartner vereinbart mit seinem Mitarbeiter ein befristetes Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Zeitgleich wird zwischen dem Mitarbeiter und dem aufnehmenden Personalpartner ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Es ist sehr empfehlenswert, dass zudem auch ein Partnerschaftsvertrag - wie auch immer man ihn nennen mag - zwischen den Personalpartnern geschlossen wird, denn hier ist einiges zu berücksichtigen.

Ist das die einzige Möglichkeit?

Alternativ besteht aufgrund der derzeitigen Krisensituation die Möglichkeit der vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung ohne Überlassungsgenehmigung, wobei hier generelle und individuelle Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeiter und abgebendem Unternehmen bestehen; der Arbeitgeber ist aber finanziell entlastet, weil er aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages entsprechende Zahlungsansprüche gegen das aufnehmende Unternehmen hat.

Wie läuft das Ganze organisatorisch ab? Was müssen Unternehmen tun, um Ihre Arbeitnehmer anzubieten beziehungsweise eine Personalpartnerschaft einzugehen?

Der Anmeldeprozess auf mindshyft.de ist bewusst einfach gehalten: Unternehmen im Krisenmodus laden die Angaben ihres zur Verfügung stehenden Personals in einem Profil hoch – mit den jeweiligen örtlichen und zeitlichen Verfügbarkeiten, hinzu kommen noch die Qualifikationen; Unternehmen mit Personalbedarf können diesen über mindshyft.de anfragen oder eigene Bedarfe signalisieren. 

Arbeitsrechtlich unproblematisch ist eine Personalpartnerschaft aber nicht. Die meisten Arbeits- oder Tarifverträge werden eine solche Form der Arbeitnehmerüberlassung nicht zulassen. Wie können Unternehmen den Prozess rechtssicher gestalten?

Wenn die Personalpartnerschaft als Form einer Arbeitnehmerüberlassung eingeführt wird, so sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Hier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klargestellt, dass in besonderen Krisensituationen, und eine solche haben wir mit der Corona-Pandemie gerade, eine Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich ohne Genehmigung möglich sein kann, wenn die vom BMAS beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. 

Was für Voraussetzungen sind das? 

Zum Beispiel müssen die Mitarbeiter der Arbeitnehmerüberlassung zugestimmt haben; das Unternehmen darf nicht beabsichtigen, dauerhaft als Arbeitüberlasser tätig zu sein; zudem muss der Einsatz im fremden Unternehmen zeitlich auf die Krisensituation begrenzt bleiben. Es gibt allerdings Handlungsformen, die gar keine Arbeitnehmerüberlassung notwendig machen. Alternativ können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Mitarbeiter ruhen lassen kann und ein befristetes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber zulassen. Dieses Modell haben beispielsweise Aldi und McDonald's gewählt. Für die Ausarbeitung rechtssicherer Herangehensweisen kooperieren wir mit Rechtsanwältin Maren Hütwohl von personalpartnerschaft.com. Auf Ihrer Website sind Vertragsvorlagen für alle genannte Szenarien erhältlich.  

Auch der Betriebsrat hat bei Personalpartnerschaften ein Wörtchen mitzureden. Wie überzeugen Arbeitgeber die betrieblichen Interessenvertretungen davon?

Das stärkste Argument lautet: Eine Personalpartnerschaft verhindert Kurzarbeit. Es ist nicht im Sinne der Beschäftigten, rund ein Drittel ihrer Löhne und Gehälter zu verlieren. Außerdem werden der Betriebsrat und vor allem die Beschäftigten das Anliegen teilen, die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens zu sichern, wenn dieses unverschuldet in eine Krise gerät. Diese guten Argumente entbindet das überlassende Unternehmen jedoch nicht davon, die rechtliche Stellung des Betriebsrates und seine Befugnisse anzuerkennen. Bei Unternehmen mit akutem Personalbedarf ist die Sichtweise noch einmal anders. Der Betriebsrat hat im Vorfeld des Einsatzes von Leiharbeitnehmern weitreichende Befugnisse. Hierzu gehören etwa die Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung. Darüber hinaus stehen ihm auch Handlungsmöglichkeiten beim Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb zu, wie etwa das Zustimmungsverweigerungsrechte bei der Einstellung. Dem Betriebsrat ist insbesondere der zwischen dem Entleiher und Verleiher geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorzulegen.

Wie gehen Sie mit dem Datenschutz der Beschäftigtendaten um?  

Der Datenschutz spielt natürlich eine wichtige Rolle. Bei Mindshyft geht es in erster Linie darum, Personalbedarfe und -ressourcen in punkto Qualifizierung und Zeitraum abzugleichen. Personenbezogene Daten wie der Name sind nur für den Profilinhaber sichtbar. Ohne die Zustimmung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers kann der Datensatz nicht angelegt werden. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer jederzeit seine erklärte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten widerrufen.

Alle tagesaktuellen Beiträge rund um die Corona-Krise finden Sie hier

print
PRINT

Related topics

Background information for this content