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Open Access 2021 | Open Access | Book

Cover of the book

Italienisches, europäisches und internationales Immaterialgüterrecht

Editors: Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer, Dr. Christoph Perathoner

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Bibliothek des Wirtschaftsrechts

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About this book

Dieser Open Access Band bietet sowohl deutsch- als auch italienischsprachige Beiträge zu wesentlichen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts aus der Sicht des deutschen, italienischen und österreichischen Rechts sowie zum TRIPS-Abkommen samt einem Blick auf das vorläufig in Kraft getretene Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union (CETA). Ein Schwerpunkt ist Schadenersatzansprüchen aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten gewidmet, wobei die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auftretenden Fragen der internationalen Gerichtszuständigkeit und des Kollisionsrechts speziell behandelt werden. Darüber hinaus werden Bezüge zum italienischen Verfassungsrecht sowie zum europäischen Wettbewerbsrecht hergestellt und auch wirtschaftsstrafrechtliche Aspekte angesprochen. Schließlich wird ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des internationalen Immaterialgüterrechts in der Europäischen Union gegeben. Ausgangspunkt für das Buch bildete der vom Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht getragene 1. Bozner Wirtschaftsrechtstag, bei dem besonderes Augenmerk auf die Berührung des deutschsprachigen Rechts- und Wirtschaftsraumes mit dem italienischen gelegt wird.

Table of Contents

Frontmatter

Grundlagen des Immaterialgüterrechts

Frontmatter

Open Access

Das italienische, europäische und internationale Markenrecht und Markenprozessrecht
Zusammenfassung
Die heute im Immaterialgüterrecht bekannten Marken sind keine Erfindung der Moderne, sondern lassen sich bis in die Antike zurückverfolgen. Das Markenrecht hat in der Folgezeit – vor allem seit dem 19. Jahrhundert – im nationalen und internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht einen festen Platz eingenommen.
Die Informationsgesellschaft und die Globalisierung geben dem Markenrecht eine wachsende Bedeutung. Die praktische Folge davon ist, dass Unternehmen in den letzten Jahrzehnten weit mehr in ihre Marken investiert haben und diese bei Mergers and Acquisitions (M&A) immer höhere Preise erzielen. Aus rechtlicher Sicht lässt sich erkennen, dass seit einigen Jahrzehnten das Markenrecht stark europäisiert und internationalisiert wurde, während es historisch von der nationalen Territorialität geprägt war.
In diesem Beitrag wird das italienische Markenrecht prägnant und systematisch dargestellt, wobei besonders darauf Bedacht genommen wurde, die unionsrechtlichen Bestimmungen, aber auch Institute, die auf internationale Markenübereinkünfte zurückgehen, dazustellen und einzubauen.
Christoph Perathoner

Open Access

Introduzione al diritto brevettuale italiano
Zusammenfassung
In Italia non esiste una vera e propria definizione di invenzione. Non ve ne è traccia né nella legge invenzioni del 1939 né all’interno del Codice della Proprietà Industriale (di seguito C.P.I.). Soltanto l’art. 2585 del codice civile elenca una serie di invenzioni brevettabili. La dottrina più illustre, dunque, ha considerato l’invenzione come „la soluzione originale di un problema tecnico“ e tale formula può, ancora oggi, essere condivisa.
Niccolò Ferretti, Alessandro Zito

Open Access

Introduzione al design in Italia: uno sguardo d’insieme
Zusammenfassung
Cos’è il design? Per dare una risposta a questa domanda viene in aiuto una definizione di un celebre architetto contemporaneo: „nel linguaggio corrente design indica sia il mestiere di chi trasferisce valore estetico e originalità a un artefatto fisico o virtuale sia quell’artefatto medesimo. Si dice infatti comunemente che un certo oggetto è di design. Entrambi, prodotto e mestiere, sono caratterizzati da ricerca espressiva, innovazione tecnologica, eterodossia formale, contemporaneità“. La tutela dei disegni e modelli è un bene fondamentale per le imprese di qualsiasi dimensione.
Niccolò Ferretti, Alessandro Zito

Open Access

Die Grundzüge des Designrechts in Deutschland
Zusammenfassung
Das Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht schützt die ästhetisch wirkenden Gestaltungsformen eines Produkts. Dabei soll der Designschutz zur Innovation und Entwicklung neuer Erzeugnisse sowie zu Investitionen für ihre Herstellung ermutigen. Gesetzgebungspolitische Motivation des Schutzes für das eingetragene Design und Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist es daher, einen wirtschaftlichen Anreiz für Innovationen der Entwerfer und für Investitionen der Produzenten von Erzeugnissen zu schaffen, die die Erfordernisse der Neuheit und Eigenart erfüllen. Der Schutzgegenstand liegt beim Geschmacksmuster bzw. Design – wie bei allen Teilgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes – auf dem Schutz immaterieller Güter. Keinen Schutz gewährt das Designrecht für formlose Erzeugnisse wie Cremes oder Flüssigkeiten ohne ein besonderes Erscheinungsbild in der Farbgebung, Computerprogramme, Tiere oder Pflanzen, Ideen oder allgemeine Gedanken.
Philipp Steichele

Open Access

Aktuelle Rechtsprechung zum österreichischen und europäischen Urheberrecht
Zusammenfassung
Mittlerweile begreifen wir digitale Kopien und deren ubiquitäre Verfügbarkeit über das Internet als Fluch und Segen zugleich. Die Digitalisierung, das Internet und andere neue Entwicklungen erwecken zuweilen den Eindruck, das Urheberrecht könne mit dem technischen Fortschritt kaum mithalten, hinke ihm gar hinterher. Dieser Beitrag greift einige Beispiele aus der jüngeren europäischen und österreichischen Rechtsprechung zum Urheberrecht heraus, die nachdrücklich veranschaulichen: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist urheberrechtlich auch erlaubt.
Manfred Büchele

Open Access

Die geografischen Angaben im CETA-Abkommen: Keine neuen Schläuche für alten Wein
Zusammenfassung
Die verschiedenen nationalen und internationalen Rechtssysteme konzipieren geografische Angaben (g.A.) als eine besondere Form des geistigen Eigentums, jedoch gibt es keinen Konsens über das Konzept selbst. Diese Debatten sind nicht nur rechtlicher Natur, sondern erstrecken sich auch auf Fragen der Agrar- und Handelspolitik, aber auch Fragen kultureller Art.
Georg Miribung

Schwerpunkt: Schadensersatz wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten

Frontmatter

Open Access

Der europäische Deliktsgerichtsstand und die gewerblichen Schutzrechte
Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO im Lichte der aktuellen Rechtsprechung
Zusammenfassung
Die internationale Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten in der EU hängt prozessual vor allem davon ab, ob für Klagen aus der Verletzung geistigen Eigentums ein Deliktsgerichtsstand nach Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO eröffnet ist. Daran hat der Inhaber des Immaterialgüterrechts ein erhebliches Interesse, wird doch der deliktische Erfolgsort regelmäßig in seinem Sitzstaat liegen. Die Anerkennung und Vollstreckung des Urteils im Sitzstaat des Gegners ist meist gesichert (Art. 35 ff. Brüssel Ia-VO). Ein Prozess vor den Gerichten des Staats, in dem der mutmaßliche Verletzer ansässig ist (Art. 4 Brüssel Ia-VO), liegt daher nicht unbedingt im Interesse des Rechteinhabers – dies auch im Hinblick auf die Vermeidung des höheren Zeit- und Kostenaufwands, der mit Auslandsprozessen verbunden ist. Der nachfolgende Beitrag zeigt jüngste Tendenzen in der einschlägigen Rechtsprechung auf.
Peter Kindler

Open Access

Das Schutzlandprinzip als Grundlage für die Behandlung von grenzüberschreitenden Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung geistigen Eigentums
Zusammenfassung
Weist ein immaterialgüterrechtlicher Sachverhalt grenzüberschreitende Bezüge, mithin Verbindungen zu mehr als einer Rechtsordnung auf, dann ist das darauf anzuwendende nationale Recht nach dem Internationalen Privatrecht des angerufenen Gerichts zu ermitteln. Vom Immaterialgüterrechtsstatut, mithin dem Recht, das den Bestand, Inhalt und Schutz von geistigen Eigentumsrechten regelt, ist allerdings das – aus der Sicht EU-mitgliedstaatlicher Gerichte von der Rom I-Verordnung, in der Schweiz von Art. 122 IPRG erfasste – Statut immaterialgüterrechtlicher Verträge zu unterscheiden, das die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien beherrscht. In diesem Beitrag, der das Unions-IPR in den Mittelpunkt stellt und einen vergleichenden Blick auf das schweizerische Kollisionsrecht wirft, soll es allein um die kollisionsrechtliche Anknüpfung von außervertraglichen Schuldverhältnissen gehen, die aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums entstehen (Schutzstatut).
Simon Laimer

Open Access

Schadensersatz und Gewinnherausgabe bei Immaterialgüterrechtsverletzungen nach italienischem Recht
Zusammenfassung
Lange Zeit galt der Schadensersatz bei Verletzung von Immaterialgüterrechten als Schwachstelle im Rechtsschutzsystem des italienischen Immaterialgüterrechts. Der Aufsatz zeichnet vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung den Weg zur ausführlichen Regelung des Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsanspruchs des Rechtsinhabers bei Verletzung von gewerblichen Schutzrechten nach. Der Beitrag weist auf praktische Probleme bei der Durchsetzung des bereicherungsrechtlich konzipierten Anspruchs auf Gewinnabschöpfung hin, die den Rechtsinhaber weiterhin vor eine Reihe von Herausforderungen stellen.
Gregor Christandl

Weiterführende Fragen und Ausblick

Frontmatter

Open Access

Profili costituzionali della tutela dei diritti sui beni immateriali
(Das Immaterialgüterrecht und die italienische Verfassung)
Zusammenfassung
Come è noto, nella nostra Costituzione non si rinvengono norme dedicate in modo espresso alla tutela dei diritti sui beni immateriali o della proprietà intellettuale. Non si sono, dunque, seguiti precedenti illustri, come la Costituzione americana del 1787.
Carola Pagliarin

Open Access

Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht
Zusammenfassung
Das Verhältnis von Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht ist kompliziert und spannungsreich – es verwundert daher nicht, dass seine juristische Bewältigung bis heute umstritten ist. Das zentrale Spannungsverhältnis besteht zwischen vorwiegend nationaler Zuordnung von Ausschließlichkeitsrechten und europäischem Wettbewerbsschutz vor Marktabschottungen: Während das Immaterialgüterrecht durch die Einräumung von zeitlich begrenzten Ausschließlichkeitsrechten die Innovatoren als Belohnung ihrer Leistung vor Wettbewerb schützen soll, also marktzugangsbeschränkend wirkt, hat das Wettbewerbsrecht gerade die Aufgabe, Wettbewerbsfreiheit zu bewahren und Märkte zu öffnen. Die Kernfrage lautet daher: Wie ist das Verhältnis zwischen beiden Rechtsmaterien juristisch zu bestimmen? Bestehen Vorrangverhältnisse oder ist nicht doch eine harmonisierende Auslegung angebracht? Letztlich geht es also um Anwendungsbereichsfragen: Wie weit reicht der Schutz geistigen Eigentums, wie weit jener des funktionsfähigen Wettbewerbs? Ich werde zeigen, dass das Verhältnis zwischen beiden Rechtsgebieten partiell komplementär aufzufassen ist, was für eine harmonisierende Auslegung iSe einzelfallbezogenen Interessenabwägung und gegen formale Vorrangregeln spricht. Das entspricht zwar der heute herrschenden Meinung, ich möchte aber diesen Ansatz weiterentwickeln und die bislang uneinheitliche wettbewerbsrechtliche Anwendungspraxis von EuGH und Europäischer Kommission kritisch hinterfragen.
Thomas Müller

Open Access

Der strafrechtliche Schutz vor industrieller Produktpiraterie im Lichte nationaler, europäischer und internationaler Vorgaben
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen industrielle Produktpiraterie am Beispiel der Rechtsordnung Italiens. Zunächst wird das Kriminalitätsphänomen der Produktund Markenpiraterie untersucht und insbesondere der Frage nachgegangen, inwiefern Strafrecht zum Schutz geistigen Eigentums einzusetzen ist. Anschließend werden internationale und europäische Rechtsvorgaben zum nationalen Strafrecht dargelegt, bevor ein Überblick über das strafrechtliche Arsenal zum Schutz vor Marken- und Produktpiraterie der italienischen Rechtsordnung vorgestellt wird. Zum Schluss wird ein Ausblick auf mögliche Rechtsentwicklungen gegeben.
Lukas Staffler

Open Access

Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Internationalen Immaterialgüterrechts in der Europäischen Union
Zusammenfassung
Immaterialgüterrechte als „geistiges Eigentum“ werden von jedem Staat in seiner Rechtsordnung nach jeweils eigenen Vorstellungen geregelt. Um einen grenzüberschreitenden Schutz der Rechteinhaber zu gewährleisten, ist es zum einen erforderlich, durch klare IPR-Normen eine rechtssichere Bestimmung des anzuwendenden Rechts zu ermöglichen, zum anderen sollte darüber hinaus möglichst weltweit, zumindest aber im EU-Raum ein einheitliches überstaatliches Immaterialgüterrecht entwickelt werden. Im Folgenden wird der aktuelle Stand in beiden Bereichen erörtert.
Andreas Schwartze
Metadata
Title
Italienisches, europäisches und internationales Immaterialgüterrecht
Editors
Univ.-Prof. Dr. Simon Laimer
Dr. Christoph Perathoner
Copyright Year
2021
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-62179-0
Print ISBN
978-3-662-62178-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-62179-0