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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Schlussbetrachtung

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Zusammenfassung

Eine Reflexion und Zusammenfassung des gesamten Forschungsprojektes erfolgt im Rahmen der Schlussbetrachtung.

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Fußnoten
1
Gerade in den Sozialwissenschaften werden multikausale Zusammenhänge beleuchtet, indem untersucht wird, wie sich Institutionen und Systeme verhalten, zusammenwirken und funktionieren. Somit sind aufgrund der Untersuchungsgegenstände auch mehrere Erkenntnisse zu erwarten. Hierzu ist anzumerken, dass der Begriff „Ergebnis“ im Rahmen dieser Arbeit nicht als ein Beweis zu verstehen ist, da den Erkenntnissen durch Umfang und Art der Stichprobe das Gewicht statistischer Nachprüfbarkeit fehlt. Vgl. hierzu bspw. Berger-Grabner (2016), S. 117 ff.; Döring/Bortz (2016), S. 192 ff.
 
2
Vgl. zur allg. Grundsatzermittlung die Ausführungen in Kapitel 2.
 
3
Vgl. zur systematischen Literaturanalyse Abschnitt 3.​1 sowie zur Spielart der qualitativ-deskriptiven Literaturanalyse Trapp (2012), S. 79 f.
 
4
Vgl. zusammenfindend zu den Ergebnissen der Literaturanalyse Abschnitt 3.​1.​2.​2.
 
5
Vgl. zur Abgrenzung der Kostenprüfungsarten Abschnitt 3.​2.
 
6
Die Prüfpflicht als Anlass für die Grundsatzermittlung ergibt sich daraus, dass bei solchen verpflichtenden Prüfungen in der Regel eine Vielzahl von Akteuren betroffen sind und daher Leitregeln für die Prüfung zur Verstetigung des Vorgehens, zur Gleichbehandlung und zur Qualitätssicherung sinnvoll erscheinen.
 
7
Um der in Abschnitt 2.​2 dargelegten Kritik am induktiven Ansatz zu begegnen, bedarf es einer deduktiven Ableitung und Absicherung der allgemeinen Grundsätze, damit die getroffenen Feststellungen nicht nur als gängige Handlungsweisen gewertet werden können. Insofern bedarf es hinreichend verbindlicher Vorgaben, um eine Deduktion zu ermöglichen. Ähnlich verweist auch Wysocki, in: Busse von Colbe/ Walther (1977), S. 175 (177) auf die Ansicht, dass sich „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfungsdurchführung […] erst dann zusammenstellen [lassen], wenn ein Bestand an erprobten und anerkannten Regeln und Maßstäben vorhanden ist“.
 
8
Vgl. zu den Anwendungsfeldern der Kostenprüfung Abschnitt 3.​3.
 
9
Vgl. zur Einordnung der Prüfungslehre in die Betriebswirtschaftslehre Abschnitt 3.​4.
 
10
Insofern unterstützen die Ergebnisse die Kritik, die allgemein an den induktiven Erhebungsverfahren geäußert wurde (vgl. Abschnitt 2.​2.​2).
 
11
Vgl. zum deduktiv-induktiven Vorgehen in dieser Arbeit Abschnitt 2.​4 sowie das allgemeine Vorgehen in der Sozialwissenschaft Kapitel 4.
 
12
Vgl. zu den Prüfungszielen Abschnitt 6.​1 und 6.​2.
 
13
Vgl. zusammenfassend zu den Ergebnissen Abschnitt 6.​3.​3.
 
14
Zu den Risiken einer Umstrukturierung vgl. Abschnitt 7.​3.​3.​3.
 
15
Vgl. zur Forderung nach Prüfungsstandards Abschnitt 1.​1.
 
16
Vgl. zum weiteren Forschungsbedarf Abschnitt 8.3.
 
17
Das Forschungsprojekt erstreckte sich über den Zeitraum von Anfang 2020 bis Ende 2023.
 
18
Vgl. zu den Gütekriterien qualitativer Forschung Abschnitt 4.​3 sowie zur Erfüllung dieser Kriterien die Checkliste im elektronischen Zusatzmaterial unter Ziffer 5.
 
19
Zu den Anwendungsbereichen der Kostenprüfung vgl. Abschnitt 3.​2.​2.
 
20
Vgl. zur Motivation und Zielsetzung der Arbeit Kapitel 1.
 
21
Vgl. insb. Abbildung 1.​2.
 
22
Ein derartiges rückwirkendes Vorgehen hätte zu einer Rückkopplungsschleife geführt, welche den Abschluss der Arbeit stark hinausgezögert hätte. Eine Rückkopplung ist jedoch durch die Einordnung des allg. Wissenschaftsprozess von Induktion und Deduktion sichergestellt. Vgl. zum iterativen Wissenschaftsprozess allg. Abbildung 4.​1 sowie zu den Limitationen der Arbeit Abschnitt 8.4.
 
23
So wäre z. B. eine nachträgliche Anpassung der Forschungsfragen an die Ergebnisse oder eine Modifikation der Vorannahmen nicht als gute wissenschaftliche Praxis zu werten.
 
24
Vgl. bspw. zur Anpassung der Sampleauswahl Abschnitt 4.​4.​1.
 
25
So z. B. der kybernetische Ansatz in Abschnitt 7.​3.​3.
 
26
Vgl. die Abschnitte 5.​5.​2, 5.​5.​3 sowie 6.​3.​1 zur Anwendung der zuvor festgelegten Ansätze.
 
27
Vgl. zu den Ansätzen nach der Datenerhebung insbesondere die Abschnitte 6.​3.​2 sowie 7.​3.
 
28
Vgl. zu den zentralen Forschungsergebnissen Abschnitt 8.1.
 
29
Vgl. zum Verlauf der Forschungsarbeit Abschnitt 8.2.
 
30
So wäre ggf. eine Anknüpfung an andere Handlungsfelder möglich, die hier zunächst ausgeklammert wurden (vgl. Abschnitt 3.​2.​2). Ebenso wäre wissenswert, welche etablierten Vorgehensweisen (z. B. Standards der Wirtschaftsprüfung) auf kostenprüferische Anwendungsbereiche sinnvoll übertragen werden können (vgl. zur Nicht-Übertragung in dieser Arbeit Abschnitt 2.​3).
 
31
Vgl. zum fließenden Übergang der Prüfungsarten die Ausführungen zur „verkürzten“ Grundsatzprüfung in Abschnitt 5.​2.​4.
 
32
Das Prinzip der Subsidiarität besagt, dass eine Aufgabe so weit wie möglich von der kleinsten „zuständigen“ Einheit wahrgenommen werden soll. Gerade in den Fällen, in denen es durch die dezentrale Organisation zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen kommt, sollte dieses Prinzip auf den Prüfstand gestellt werden.
 
33
Mit ähnlicher Ansicht für den Untersuchungsgegenstand der „Verwaltung“ auch Luhmann (2020), S. 154.
 
34
Vgl. zu den allg. Unterschieden qualitativer und quantitativer Forschung die Ausführungen in Kapitel 4.
 
35
Berger-Grabner (2016), S. 118.
 
36
Lamnek/Krell (2016), S. 175.
 
37
Zur inhaltlichen und begrifflichen Abgrenzung von Kontrollen und Prüfungen vgl. Abbildung 3.​7.
 
38
Vgl. zum allgemeinen Forschungsbedarf zum Thema der Kostenprüfung Abschnitt 1.​1.
 
Metadaten
Titel
Schlussbetrachtung
verfasst von
Tim Hinz
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-44290-3_8