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2002 | Book | 2. edition

Handbuch zum Internetrecht

Electronic Commerce — Informations-, Kommunikations- und Mediendienste

Editors: Dr. Detlef Kröger, Marc André Gimmy

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Table of Contents

Frontmatter

Der Rechtsverkehr im Internet

Frontmatter
Kapitel 1. Vertragsschluß im Internet
Zusammenfassung
Der Abschluß von Verträgen unter Nutzung des Internets ist heutzutage gängige Vertragspraxis. Verträge können durch den Austausch geschriebener Willenserklärungen per E-Mail zustande kommen oder dadurch, daß jemand per Mausklick ein elektronisches Bestellformular ausfüllt und absender2, das der Lieferant auf seiner Internet-Seite hinterlegt hat. Nicht nur elektronische Produkte wie Computersoftware, Bilder und Grafiken sowie Informationen werden auf diese Weise vertrieben, sondern auch andere Waren und Dienstleistungen.
Norman B. Thot, Marc André Gimmy
Kapitel 2. Elektronische Signaturen im Rechtsverkehr
Zusammenfassung
Im konventionellen Rechtsverkehr ist die Schriftform das Medium zur Beweissicherung rechtlicher Ptlicht en und Ansprüche. Die zunehmende Verwendung elektronischer Medien wirft die Frage auf, ob und inwieweit das geltende Recht ausreichende Mittel zur Verfügung stellt, um die Sicherheitsbedürfnisse und -erwartungen der Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr zu befriedigen. Nach einführenden Überlegungen über die Bedeutung der Beweissicherheit im Rechtsverkehr (Kapitel B) wird ihre Bedeutung im elektronischen Rechtsverkehr problematisiert (Kapitel C), um anschließend die rechtlichen Regelungen des deutschen Signaturgesetzes (Kapitel D) vorzustellen und in ihren Auswirkungen auf das rechtliche Handeln im elektronischen Rechtsverkehr zu beleuchten (Kapitel E).
Johann Bizer
Kapitel 3. Zahlungsverkehr im Internet
Zusammenfassung
Die Kommission der Europäischen Union hielt im ersten Erwägungsgrund ihrer Empfehlung vom 30.7.19971 fest, „zahlen- und wertmäßig“ entfalle „ein zunehmender Teil der inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen auf mittels elektronischer Zahlungsinstrumente getätigte Geschäfte“, und sie prognostizierte, in einem „Umfeld rascher Innovation und technologischen Fortschritts dürfte diese Entwicklung sich noch beschleunigen, insbesondere wegen des Entstehens eines weiten Feldes innovativer Unternehmungen, Märkte und Handelspartner im Zuge der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs“, Ähnlich verlautete ein Bericht des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (der B[ank für] I[nternationalen] Z[ahlungsausgleich]2) im Frühjahr 1998: „Electronic payment media are likely to figure importantly in the development of electronic commerce, and retail electronic banking services and products, including electronic money, could provide significant new opportunities for banks. More broadly, the continued development of electronic banking and electronic money may contribute to improving the efficiency of the banking and payment system and to reducing the cost of retail transactions nationally and internationally. This could potentially result in gains in productivity and economic welfare. Consumers and merchants may be able to increase the efficiency, with which they make and receive payments, and enjoy greater convenience3.
Ludwig Gramlich
Kapitel 4. Rechtsfragen des Internet-Vertriebs von Versicherungsdienstleistungen
Zusammenfassung
Während in vielen Wirtschaftsbereichen der Online-Vertragsabschlulß trotz der bestehenden rechtlichen und technischen Unwagbarkeiten eine Alltäglichkeit geworden ist, liegen die Dinge in der Versicherungswirtschaft anders. Es sind zwar heute fast alle großen Versicherungsunternehmen im Netz; die überwiegende Zahl der Angebote bleibt aber — trotz stetiger Verbesserung1 - noch hinter dem technisch bereits Moglichen zurück2. Ais Grund fiir diese Zurückhaltung führen die Versicherungsunternehmen neben Sicherheitsrisiken vor allem rechtliche Probleme mit dem neuen Medium ins Feld3. Dieser Beitrag macht es sich deshalb zur Aufgabe, zunächst die Nutzungsmöglichkeiten des Internet für Versicherungsunternehmen darzustellen und die wirtschaftlichen Chancen des Internet für Versicherungsunternehmen aufzuzeigen, urn dann eingehend die rechtlichen Probleme bei der Nutzung dieses neuen Mediums zum Abschluß und zur Abwicklung von Versicherungsverträgen zu erörtern.
Carsten Hoppmann, Flemming Moos
Kapitel 5. Wertpapierhandel im Internet
Zusammenfassung
Einhergehend mit seiner zunehmenden Verbreitung werden im Internet mehr und mehr Wertpapierdienstleistungen angeboten und Wertpapiergeschäfte abgewickelt. Wesentliche Gründe dafür sind die Überwindung der nationalen Grenzen, das zeitlich unbeschränkte Angebot sowie die Flexibilität, die Verfügbarkeit und die Zugriffsschnelligkeit. Das globale Medium eröffnet insofern neue Möglichkeiten für die Markteilnehmer. Hervorzuheben sind vor allem die niedrigeren Transaktionskosten für die Anbieter und die Anleger. Gleichzeitig werden erhöhte aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Anbieter gestellt. Deren Wertpapierangebote müssen wegen der weltweiten Zugriffsmöglichkeit nicht nur den hiesigen, sondern auch den internationalen Bestimmungen genügen.
Kai-Uwe Steck, Frank Zingel
Kapitel 6. Hauptversammlung und Internet
Zusammenfassung
Das Internet verändert die Rechtslandschaft. Der elektronische Absatz von Waren und Dienstleistungen ist längst zu einer Alltäglichkeit geworden, die aufgrund von Maßnahmen des deutschen und europäischen Gesetzgebers einen sicheren Rechtsrahmen bekommt. Beim Thema Internet und Gesellschaftsrecht sehen die Dinge anders aus. Zwar gibt es im juristischen Schrifttum einige Ansätze, die Nutzungsmöglichkeiten und rechtlichen Probleme in diesem Bereich auszuloten1. Dennoch ist nicht vollkommen absehbar, wie weit sich das Gesellschaftsrecht ändern wird, um den modernen Kommunikationsformen zum Einsatz zu verhelfen. Ein erster Schritt ist jedoch mit dem Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung2 (Namensaktiengesetz — NaStraG) gemacht. Dieses zum Jahresbeginn 2001 inkraftgetretene Gesetz soll zur Modernisierung des Aktienrechts beitragen und die Aktiengesellschaften für das Internetzeitalter rüsten3. Es hat die drei Schwerpunkte Nachgründung (§ 52 AktG), Namensaktien (§§ 67, 68 AktG) sowie Stimmrecht und Hauptversammlung (§§ 121 ff. AktG). Für den hier zu behandelnden Bereich von Internet und Hauptversammlung sind insbesondere die beiden letztgenannten Schwerpunkte relevant4, Das NaStraG kann jedoch nicht für sich allein gesehen werden. Das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr5 sieht weitere Veränderungen des Aktienrechts vor und flankiert damit die Bemühung des Gesetzgebers, das Gesellschaftsrecht an die Neuen Medien anzupassen6.
Carsten Hoppmann, Michael Lange
Kapitel 7. Vertragsgestaltung bei Content und Access Providern
Zusammenfassung
Durch die zunehmende Attraktivität des Internet sowohl für Privat- als auch Geschäftsleute gewinnt die Frage der Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit sog. “Internet-Providern” verstärkt an Aktualität, Je nach dem angebotenen Leistungsspektrum können drei Arten von Providern unterschieden werden:1 Zum einen die sog. “Content-Provider”, welche über das Internet eigene Inhalte anbieten oder den Zugang zu fremden Inhalten vermitteln.2 Als Beispiel für Content-Provider seien die Online-Informationsdiensteanbieter von Datenbanken3 oder anderen Informationssammlungen oder auch Versandhäuser genannt, welche ihre Waren im Internet anbieten. Davon sind zum anderen die “Access-Provider”, welche mit Content-Providern Verträge schließen, urn ihnen Speicherkapazität und Zugriffsmöglichkeiten für ihre Präsentation im Internet anzubieten und Anwendern den Zugang zum Internet zu gewähren, zu unterscheiden.4 Daneben existieren noch sog. “Service-Provider”, welche fremde Inhalte zur Nutzung im Internet bereithaltens5. Durch neuartige Softwarestrukturen kommt dabei dem “Application Service Providing” als Unterfall des Service Providing die größte praktische Bedeutung zu: Dabei werden dem Nutzer über Datennetze, speziell das Internet, Softwareanwendungen und damit verbundene Dienstleistungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt, ohne daß diese auf dem System des Nutzers installiert werden6.
Silke Gottschalk

Die Rechtsordnung im Internet

Frontmatter
Kapitel 8. Unterscheidung der Dienstformen Teledienste, Mediendienste und Rundfunk
Zusammenfassung
Zum Leidwesen vieler Praktiker und einer Reihe von Wissenschaftlem ist das Recht der „Multimediadienste“ bzw. — in juristischer Terminologie — der Informations- und Kommunikationsdienste sowie des Rundfunks auf ein Bundesgesetz und zwei Länderstaatsverträge aufgeteilt worden1, deren Begriffiichkeiten und Regelungsinhalte nur unzureichend aufeinander abgestimmt worden sind2, Es sind dies das Teledienstegesetz des Bundes (TOG)3, welches jüngst durch das Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG)4 novelliert worden ist, sowie der Mediendienstestaatsvertrag (MOStV)5 und der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV)6 der Länder.
Flemming Moos
Kapitel 9. Zulassung und Aufsicht von Tele- und Mediendiensten
Zusammenfassung
Die digitale Revolution bringt eine rasante Entwicklung mit nachhaltigen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben hervor1. So hat beispielsweise die publikumswirksam inszenierte Versteigerung der UMTS-Frequenzen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikatio n und Post (RegTp)2 — über die Funk und Fernsehen ausführlich berichteten — breiten Bevölkerungskreisen die Nutzungsmöglichkeiten neuer Technologien näher gebracht. Gerade die potentiellen Anwendungen der Mobilfunkgeräte der neuen Generation verdeutlichen das Zusammenwachsen audiovisueller Medien, der Unterhaltungs — und Computertechnik sowie der Telekommunikation. Unternehmen verschiedener Branchen reagieren zunehmend mit Fusionen auf die technischen Veränderungen und auf erhoffte neue wirtschaftliche Spielräume, um sich im kommenden Multimediamarkt rechtzeitig positionieren zu können3. Häufig macht auch das Schlagwort der “Konvergenz” die Runde. Im allgemeinen ist darunter die Konvergenz der Netze und vermehrt die der Endgeräte zu verstehen, d.h. bisher getrennte Einheiten wachsen zusammen4. Eng verbunden ist damit die allgemeine Erwartung, daß die Multimedia-Branche beträchtliche wirtschaftliche Wachstumsmöglichkeiten bietet5. Diese Entwicklung konnte der Gesetzgeber nicht von Anfang an begleiten. Rechtsunsicherheiten bei den Unternehmern und auch bei den Anwendern waren die Folge6, da die Grenze zwischen Individual- und Massenkommunikation — bisher ein einigermaßen verläßliches Kriterium bei der Abgrenzung von Rundfunk und Telekommunikation und somit bei der Auswahl der anzuwendenden Gesetze — durchlässig geworden war7.
Axel Bysikiewicz
Kapitel 10. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im Internet
Zusammenfassung
Die Anwendbarkeit des Urheberrechts und der im Urhebergesetz gleichfalls geregelten weiteren verwandten Schutzrechte im Internet ist unumstritten. Ein spezifisches eigenes Urheberrecht für das Internet besteht nicht. Gleichwohl werden in der fortschreitenden Urheberrechtsgesetzgebung zunehmend Aspekte der digitalen Medien und der Nutzung innerhalb von Netzwerken, insbesondere des Internets, berücksichtigt. Hier spielt die zunehmende Harmonisierung im Rahmen des EU-Rechts eine wachsende Rolle. Nach den bereits umgesetzten EU-Richtlinien zum Schutz von Computerprogrammen1, zum Vermiet- und Verleihrecht2, zum Satellitenrundfunk und der Kabelweiterverbreitung3, zur Harmonisierung der Schutzdauer4 sowie zum Schutz von Datenbanken5, die in vielen Regelungen bereits auf die neuen Medien Bezug nehmen, ist nunmehr auch die weitere Harmonisierung des Urheberrechts in bezug auf spezifische Fragen der Online-Nutzung mit der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 2001/29/EG vom 22.05.2001, ABl. L 167 v. 22.06.2001, S. 106 an.
Andreas Freitag
Kapitel 11. Urheberrechtsrichtlinie der EG für die Informationsgesellschaft
Zusammenfassung
Das Urheberrecht ist die zentrale Rechtsmaterie der Informationsgesellschaft. Jedoch stellen die informationstechnischen Entwicklungen rund um das Internet eine erhebliche Herausforderung für das Urheberrecht dar. Ist es den technischen Möglichkeiten der Digitalisierung gegenüber noch zeitgemäß oder muß es neu gefaßt werden? Diese Leitfrage war Gegenstand zahlreicher — offizieller — Untersuchungen. In Deutschland beschäftigte sich hiermit die Enquete-Kommission des Bundestages1. Das Max-Planck-Institut erstellte im Auftrage des Bundesjustizministeriums ein Gutachterr2. Auf internationaler Ebene wurde die Problematik des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft durch zwei neue WIPO-Verträge3 aufgegriffen, die z.T. noch in die nationalen Rechtsordnungen umgesetzt werden müssen. In diesem Kontext wurde die Europäische Kommission tätig und bereitete eine Novellierung des europäischen Urheberrechts mit dem Richtlinienentwurf „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ vor. Harmonisiert werden das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe (inkl. des Angebots von geschütztem Material im Internet), das Verbreitungsrecht, der rechtliche Schutz von Antikopiersystemen und die Informationen für die Verwaltung dieser Rechte.
Detlef Kröger
Kapitel 12. Wettbewerbsrechtliche Probleme im Internet
Zusammenfassung
Das Internet ist als Kommunikationsmittel und zugleich als virtueller Marktplatz zu begreifen. Einerseits kann es zur Übermittlung von Nachrichten genutzt werden (E-mail). Andererseits dient es aufgrund seiner inneren Struktur als Forum, in dem eine Vielzahl von Angeboten auf unterschiedlichste Weise präsentiert, gesucht und abgerufen werden kann. Soweit diese Funktionen des Internets wirtschaftlich genutzt werden, was zunehmend der Fall ist, nehmen sie an der bestehenden Marktwirtschaft teil, in der das geltende Wettbewerbsrecht grundsätzlich zu beachten ist1.
Andreas Freitag
Kapitel 13. Marken- und Kennzeichenrechte im Internet
Zusammenfassung
Im Bereich des Marken- und Kennzeichenschutzes gibt es keine für das Internet oder sonstige Datennetze spezifischen Regelungen. Es bleibt bei der Geltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen für Marke (§§ 4, 14 MarkenG), Unternehmenskennzeichen (§§ 5, 15 MarkenG), Name und Firma (§ 12 BGB, §§ 17 ff. HGB) und Titelschutz (§§ 5, 15 MarkenG).
Andreas Freitag
Kapitel 14. Datenschutz im Internet
Zusammenfassung
Die anhaltende technologische Entwicklung im Medien- und Telekommunikationsbereich birgt Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Teilnehmer: das Anwachsen der Übertragungskapazität durch Komprimierung und Digitalisierung bedingt einen proportionalen Anstieg der Kommunikationsprozesse. Das durch die technologische Entwicklung bewirkte Mehr an Kommunikation bedeutet auch ein Mehr an verarbeiteten Daten.1 Schon allein wegen der größeren Menge an schützenswerten personenbezogenen Daten besteht somit ein gesteigertes Schutzbedürfnis der Internet-Nutzer. Hinzu kommt, daß die hinterlassenen Datenspuren nicht nur über die Beteiligten des Kommunikationsprozesses sondern auch über den Kommunikationsinhalt Auskunft geben können; etwa welche Homepages angewählt, welche Waren in einem Online-Shop bestellt, oder welche Angebote im Rahmen des Video-on-demand abgerufen wurden. Die Auswertung dieser Daten erlaubt es daher, schon anhand weniger Kommunikationsprozesse die Vorlieben und Bedürfnisse des Nutzers aufzudecken und so ein aussagekräftiges Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
Flemming Moos
Kapitel 15. Verantwortlichkeit und Haftung im Internet
Zusammenfassung
Die Attraktivität des Internet besteht in seinem schier grenzenlosen Informations-und Dienstleistungsangebot. Das durch die Vernetzung von Computern entstandene Kommunikationsmedium eröffnet seinen Nutzern Zugriff auf lokale, regionale sowie globale Inhalte und Dienste mit zum Teil multimedialem und interaktivem Charakter.
Ralf Müller-Terpitz
Kapitel 16. Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Delikte im Internet
Zusammenfassung
Schnell hat sich gezeigt, daß auch das Internet zu kriminellen Handlungen mißbraucht wird. Die aktuelle strafrechtliche Diskussion dreht sich insbesondere um die Verbreitung von (Kinder-)Pornographie, gewaltverherrlichenden sowie rechts- und linksextremistischen Inhalten.1 Daneben sind z. B. aber auch strafrechtlich relevante Urheber- und Markenrechtsverletzungen (z. B. durch den illegalen Softwarevertrieb) sowie Angriffe auf Computersysteme und Betriebsdaten zu beobachten.2 Im Februar 2000 wurden beispielsweise die Server diverser Internet-Anbieter durch eine Überflutung mit Datenmüll für Stunden lahmgelegt, was zu einem Gesamtschaden von ca. 5 Millionen US-Dollar fuhrte.3 Der E-Mail-Virus „I love you“ richtete im Mai 2000 weltweit einen Schaden in Milliardenhöhe an.4
Marcus Schreibauer
Kapitel 17. Strafverfahrensrechtliche Aspekte der Online-Kommunikation
Zusammenfassung
Durch die Digitalisierung und Komprimierung von Daten haben sich in den vergangenen Jahrzehnten die Formen der Speicherung und Übermittlung von Informationen nachhaltig verändert. Die bisherigen Computer-, Telekommunikationsund audiovisuellen Techniken wachsen immer mehr zu Multimedia zusammen. Nicht mehr die für die Industriegesellschaft prägende Produktion von materiellen Gütem, sondern das Angebot von Informationen und Dienstleistungen bestimmt zunehmend das Wirtschaftsleben und entwickelt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut. Aus dieser durch die Übertragung unkörperlicher Daten bestimmten Informationsgesellschaft sind die modernen elektronischen Kommunikationsdienste sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich nicht mehr wegzudenken. Der Markt für informationswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen gehört bereits heute zu den weltweit größten Wirtschaftszweigen. Die Zahl der weltweit über Datennetze angebotenen elektronischen Informationen nimmt ständig zu.1 Der deutsche Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung 1998 mit der Schaffung eigener rechtlicher Rahmenbedingungen für Tele- und Mediendienste durch das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG)2 und den Mediendienste-Staatsvertrag der Länder3 reagiert.
Wolfgang Bär
Kapitel 18. Nationale Ertragsbesteuerung von Geschäftsvorfällen im Internet
Zusammenfassung
Das Internet bringt vielfältige Veränderungen des Wirtschaftslebens. Davon sind die Innen-1 und Außenbeziehungen von Unternehmen betroffen. Im Bereich der Außenbeziehungen eröffnet es gänzlich neue Betätigungsmöglichkeiten und neue Möglichkeiten zur Abwicklung traditioneller Geschäfte. Gegenwärtig zeichnen sich im wesentlichen zwei Geschäftsmodelle ab. Zum einen die Geschäftsverbindungen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, sog. B2B2-Geschäfte und zum anderen die Geschäftsverbindungen zwischen Unternehmen und Privathaushalten (Konsumenten) sog. B2C3-Geschäfte. Die rasante Entwicklung in beiden Bereichen veranschaulichen die folgenden Zahlen. So hat die Firma Quelle im Jahr 2000 jede zehnte Umsatz-Mark online erwirtschaftet. Der Wert der Online-Bestellungen betrug 650 Millionen DM, 9 % des reinen Versandumsatzes.4 Die deutschen Online-Shops haben im Weihnachtsgeschäft 2000 die Besucherzahl verdreifacht. Insgesamt besuchten 6,7 Millionen Menschen die Internetseiten von E-Commerce-Anbietern.5 Aber auch im B2B-Bereich zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Die Anzahl von B2B-Marktplätzen wird im Jahre 2002 auf 600 bis 8006 und das Handelsvolumen für Deutschland im Jahre 2003 auf 422 Mrd. DM geschätzt.7
Dietrich Kellersmann, Michael Stahlschmidt
Kapitel 19. Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen im Internet
Zusammenfassung
Die vielfältigen Erscheinungsformen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Internet sind bereits im vorangegangenen Beitrag geschildert worden. Auch ihre umsatzsteuerliche Behandlung ist nicht unproblematisch. In ihrem Grundtatbestand unterwirft die Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Inland ausführt, der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Bei der Prüfung dieses Tatbestandes macht die Feststellung der Unternehmereigenschaft bei Internetgeschäften keine besonderen Schwierigkeiten. Aber die Frage, ob eine Leistung gegen Entgelt erfolgt, wirft bei Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dem Internet derzeit u. a. im Bereich junger Unternehmen und zwischen konzernangehörigen Unternehmen Probleme auf. Es handelt sich um Fallgestaltungen aus dem Bereich der Werbung, bei denen anderen Unternehmen Inhalte für deren Angebot zur Verfügung gestellt werden und im Gegenzug auf das Angebot des Lieferers dieser Inhalte hingewiesen wird. Hier kommt es sehr auf die Abreden zwischen den Unternehmen und die Gestaltung im einzelnen an, um das Vorliegen eines Leistungsaustausches beurteilen zu können.1 Die Verbreitung von „Cybermoney“2 wird hingegen zu keinen besonderen Problemen für die Beurteilung der Entgeltlichkeit führen. Denn unter Entgelt ist die Erbringung einer (Gegen-)leistung zu verstehen3 und Leistung ist die Opferung eines Rechtsguts des Wirtschaftsverkehrs zum Nutzen eines anderen.4 Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich „Cybermoney“ überhaupt einführen lassen.
Dietrich Kellersmann, Michael Stahlschmidt

Das Internetrecht im internationalen und ausländischen Recht

Frontmatter
Kapitel 20. Entwicklung eines supra- und internationalen Rechtsrahmens für das Internet
Zusammenfassung
Die in der Bezeichnung „Internet“ zum Ausdruck kommende Internationalität deutet die technische Besonderheit des Mediums an: Nationen und Nationalität stellen keine wesensimmanente Kategorie des Internet dar. Das Internet ist ein Kommunikationsforum, das weder in seiner Gesamtheit noch in Teilen an einem bestimmten geographischen Punkt verortet werden kann. Es wird durch eine Vielzahl von weltweit verstreuten Servern getragen, so daß es aus technischer Sicht ein grenzenloses, globales Kommunikationsmedium darstellt. Dasselbe gilt für die mittels Internet erfolgenden Kommunikationsvorgänge. Eine von Hamburg nach München übermittelte E-Mail kann auf „direktem“ Wege, also ausschließlich mittels einer in Deutschland befindlichen Kommunikationsleitung transportiert worden sein; es ist aber ebenso möglich, daß eben diese Nachricht über die USA oder Taiwan seinen Zielort erreicht hat, ohne daß Sender oder Empfänger darauf Einfluß hätten, Das „routing“ der Datenpakete ist zufällig. Der hohe Anteil grenzüberschreitender Datenübertragungen auch bei solchen vermeintlich inner-staatlichen Kommunikationsvorgängen1 rührt insbesondere daher, daß zahlreiche Netzwerkbetreiber für den bundesdeutschen Internet-Datenverkehr aus Mangel an Gateways in Deutschland ihre Überseeleitungen in die USA verwenden, urn den Datentransfer über die dortigen Gateway-Netze vorzunehmen2.
Flemming Moos
Kapitel 21. Ertragsbesteuerung von Geschäftsvorfällen im Internet nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
Zusammenfassung
Die in Kapitel 18 vorgestellte nationale Sicht der Besteuerung von Geschäftsvorfällen im Internet efaßt die Situation des Steuerpflichten meist nicht vollständig, da der das Welteinkommensprinzip anwendende deutsche Fiskus die Gefahr der Mehrfachbesteuerung eines Sachverhaltes nicht ausblenden kann, da natürlich auch andere Staaten auf die im Ausland erzielten Einkünfte zugreifen wollen. Daher schließt die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Doppelbesteuerung Abkommen mit anderen Staaten und ergreift zudem unilaterale Maßnahmen. Die unilateralen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht § 34c EStG vor. Hier hatten wir schon gesehen, daß eine Unterscheidung in in- und ausländische Einkünfte erfolgt, die voraussetzt, daß die Belegenheit einer Einkunftsquelle im In- oder Ausland festgelegt wird. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen machen eine solche Radizierung von Einkunftsquellen erforderlich, wenn sie entscheiden, ob das Besteuerungsrecht von Quellen- oder Ansässigkeitsstaat eingeschränkt wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Dietrich Kellersmann, Michael Stahlschmidt
Kapitel 22. Internetrecht in den USA
Zusammenfassung
Die Vereinigten Staaten bestehen aus 50 Staaten und einem Bundesbezirk - dem District of Columbia — die alle, unabhängig voneinander, die Befugnis besitzen Gesetze herauszugeben. Diese Kompetenz wird nur eingeschränkt wenn die Bundesregierung selbst em Gesetz verabschiedet. Die Vereinigten Staaten haben somit 52 verschiedene Rechtsordnungen die für em Sachgebiet wie das Internet einschlägig sein können. Es bleibt daher in diesem Teil des Buches nichts anderes übrig, als das Recht der Vereinigten Staaten hinsichtlich Verträgen, die über das Internet geschlossen werden lediglich in groben Zügen darzustellen.
Norman B. Thot
Kapitel 23. Internetrecht in der Schweiz
Zusammenfassung
In der Schweiz fehlt zurzeit em kohärenter rechtlicher Regelungsrahmen zum Intemetrecht; nur punktuell hat der Gesetzgeber einzelne Bestimmungen erlassen, um besonders gravierende Regelungslücken zu stopfen. In den letzten Monaten hat indessen eine verwaltungsinterne Aufbereitung des Handlungsbedarfs mit Bezug auf die entstehende lnformationsgesellschaft stattgefunden.
Rolf H. Weber
Kapitel 24. Internetrecht in Spanien
Zusammenfassung
Die Richtlinie 2000/31/EG bildet den rechtlichen Rahmen für den elektronischen Handel (E-Commerce) in Europa. Ihr Ziel ist es, die Entwicklung des elektronischen Handels zu fördern und Marktbeschränkungen zu verhindern, die möglicherweise von den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten ausgehen können. Durch die Richtlinie soll sichergestellt werden, daß Bürger wie Untemehmen gleichermaßen Anbieter und Empfänger von Leistungen der Informationsgesellschaft sein können, Damit eine übermäßige Regulierung kein Hindernis für die weitere Entwicklung des elektronischen Handels in der Europäischen Union darstellt, regelt sie nur die wesentlichen Bereiche. Mit der genannten Zielsetzung ist folglich die Notwendigkeit verbunden, ein Regelungswerk zu schaffen, das einserseits die Sicherheit für Diensteanbieter und Verbraucher gewährleistet und andererseits Raum läßt für die Dynamik, von der die Wirtschaft im Bereich der neuen Technologien geprägt ist.
Alberto Castañeda Gonzáles, Patricia Vila Salord
Kapitel 25. Internetrecht in Griechenland
Zusammenfassung
Die wirtschaftliche und kommerzielle Bedeutung des Internets in Griechenland wuchs in den letzten drei Jahren schnell, denn auch die griechischen Unternehmen, wie viele Unternehmen weltweit, betrachteten die Errichtung einer eigenen Homepage im Internet als eine neue und besonders attraktive Art ständiger und preiswerter Werbung. Folglich konnte diese Entwicklung nicht in der griechischen Juristenwelt und Rechtsordnung unbeachtet bleiben2.
Evridiki Chatzidarelli
Backmatter
Metadata
Title
Handbuch zum Internetrecht
Editors
Dr. Detlef Kröger
Marc André Gimmy
Copyright Year
2002
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-56328-7
Print ISBN
978-3-642-62644-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56328-7