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26-01-2021 | Wirtschaftsförderung | Fragen + Antworten | Article

Neues Förderprogramm für zivile Sicherheitsforschung

Author: Angelika Breinich-Schilly

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Mit der Förderrichtlinie "Wege zur Innovation" will Deutschland im Rahmen der Innovationsunion Europa Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft näher zueinander bringen. Unternehmen im Bereich zivile Sicherheitsforschung können davon profitieren. Was dahinter steckt, zeigen unsere Fragen und Antworten.

"Zu langsam stellt sich Europa den neuen Realitäten in der Welt, während der internationale Standortwettbewerb immer härter wird", stellt Martin Brudermüller fest. Im Buchkapitel "Starkes Europa mit Leidenschaft für Innovation" stellt er auf Seite 218 fest: "Viele Länder außerhalb Europas betreiben eine sehr aktive Industriepolitik mit der Förderung kostengünstiger Rohstoffe und mit staatlichen Investitionshilfen." Damit werde Europa im Kern angegriffen, denn im Standortwettbewerb könne der Kontinent weder mit günstigen Rohstoffen noch mit Arbeitskosten punkten. 

Was Europa aber kann, sind Ideen! Ideen sind es, die Europa stark gemacht haben – Ideen und deren Umsetzung in erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen", so Brudermüller.

So hat sich Europa vorgenommen, vor allem die Förderung von Innovationen in allen Bereichen und mit allen Akteuren stärker voranzutreiben. Im Zuge dessen hat Mitte Januar das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderrichtlinie "Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung" bekannt gemacht. Hintergrund ist das EU-weite Rahmenprogramm "Horizont Europa" für Forschung und Innovation. Das fördert ab Frühjahr 2021 die zivile Sicherheitsforschung.

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Wie sieht die aktuelle Lage der Forschung in Europa aus?

Die Europäische Union ist laut Brudermüller nach den USA der größte Wirtschaftsraum der Welt. "Allerdings fällt die Region im internationalen Wettbewerb zurück: Das Bruttoinlandsprodukt der EU betrug 2010 noch 25 Prozent des Weltsozialprodukts. Bis 2017 war dieser Anteil bereits auf 22 Prozent gesunken, 2030 wird er voraussichtlich bei 19 Prozent liegen", so der Springer-Autor auf Seite 219. "In dem Maße wie sich nun aber die anderen Regionen dieser Welt mit großen Anstrengungen um ihre eigene Innovationskraft und ihre Märkte kümmern, muss daher auch Europa neue Ansätze für eine integrierte Innovations- und Industriepolitik entwickeln", betont der Chemiker, der seit 2018 an der Spitze des BASF-Konzerns steht.

Was ist das Ziel der europäischen Förderung?

"Die Forschungsförderung der Europäischen Union (EU) dient dazu, ihr industrielles Potenzial besser zu nutzen und Europa als Wissensgesellschaft und Forschungsgemeinschaft wettbewerbsfähig zu halten. Dabei wird die Politik der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE-Politik) der EU in einem übergreifenden Rahmen realisiert", fasst Jürgen Turek die Grundlagen der europäischen Forschungspolitik zusammen.

Die FTE-Politik dient einer europäischen Wachstums- und Innovationsstrategie, die drei Teilstrategien zusammenführt. Dies sind der Europäische Forschungsraum (European Research Area, ERA) mit seinen Forschungsrahmenprogrammen und seiner Weltraumpolitik, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und schließlich die Europa-2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“, so der Springer-Autor im Buchkapitel "Forschungs- und Technologiepolitik" (Seite 311).

Was ist "Horizont Europa"?

"Bereits ab 1984 bündelten die Rahmenprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration die Aktionen und Finanzmittel der EG", schreibt Berater und Zukunftsforscher Turek. "Das achte Rahmenprogramm "Horizont 2020" wurde in dem Sinne nochmals weiterentwickelt und das kommende neunte Rahmenprogramm "Horizont Europa" (2021-2027) soll als strategischer Rahmen noch eine weitere Steigerung erfahren", so der Springer-Autor (Seite 313).

Die verschiedenen Cluster des Rahmenprogramms verfolgen unterschiedliche Ziele. Cluster 3 ist die Programmlinie "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" (Civil Security for Society). Es soll die Umsetzung der politischen Prioritäten der EU in den Bereichen Sicherheit, Cyber-Sicherheit und Katastrophenschutz unterstützen. Konkret geht es um Forschungen, die die Arbeit von Einsatzkräften und Verantwortlichen bei der Bewältigung und Vermeidung von kriminellen Aktivitäten, terroristischen Bedrohungen, Cyber-Bedrohungen sowie Krisen und Katastrophen erleichtern und diese mit neuem Wissen versorgen.

Was will die nationale Förderrichtlinie erreichen?

Mit der nationalen Förderrichtlinie "Wege zur Innovation - Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung" will Deutschland nun inländischen Akteuren die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm (Cluster 3) erleichtern. "Gefördert werden die internationale Vernetzung, der Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung des EU-Antrags", erläuterte das VDI Technologiezentrum in Düsseldorf anlässlich der Veröffentlichung durch das BMBF. 

Damit soll auch Antragsteller ohne Erfahrung in europäischen Verbundprojekten der zivilen Sicherheitsforschung und entsprechenden europäischen Netzwerken der Zugang zur europäischen Forschungsförderung als Partner und/oder als Koordinator erleichtert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Neben Hochschulen, außeruniversitären Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Behörden können auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, Kommunen, Verbände und Non-Profit-Organisationen einen entsprechenden Antrag stellen.

Was wird konkret gefördert?

"Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind, also etwa Personal- und Reisemittel sowie die Organisation spezifischer Veranstaltungen mit dem Ziel der Konsortialbildung", so das VDI Technologiezentrum. Auch die Einbindung von Dienstleistern zur professionellen Unterstützung der Antragstellung sei in diesem Zusammenhang "ausdrücklich erwünscht". Der Auf- und Ausbau europäischer Netzwerke müsse dabei immer der Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und der Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb von Horizont Europa (Cluster 3) dienen, "um so bisher ungenutztes Potenzial zu aktivieren".

Wie sehen die Fördermodalitäten im Einzelnen aus?

Gefördert werden Einzelvorhaben. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in der Regel mit insgesamt höchstens 120.000 Euro sowie für eine Laufzeit von in der Regel bis zu zwölf Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

"In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 30. April 2021 (im Hinblick auf einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022) Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen", heißt es beim VDI Technologiezentrum. Weitere Stichtage sind

  • der 15. März 2022 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023,
  • der 15. März 2023 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024 sowie
  • der 15. März 2024 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025.

"Die seitens des BMBF ausgewählten Anträge sollen während der Projektlaufzeit die Beratung durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung in Anspruch nehmen, um eine enge Koordination mit weiteren Maßnahmen zur Unterstützung deutscher Antragsteller zu gewährleisten."

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