2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
verfasst von : Andreas Benecke
Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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(1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:1.Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung);2.Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften;3.Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;4.sonstige juristische Personen des privaten Rechts;5.nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;6.Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.