2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 13 Tarifvertragsrecht
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Was unter einem Tarifvertrag zu verstehen ist, ergibt sich aus einer Zusammenschau der §§ 1, 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 TVG. Tarifvertrag i.S.d. TVG ist danach der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien.