2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Abfindung
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 333 Keywords Arbeitsrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lässt und dies auch tut (§ 1a KSchG ).