1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Abrüstungskonferenzen
verfasst von : Dieter Dettke
Erschienen in: Handwörterbuch Internationale Organisationen
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Als erster konkreter Versuch in neuerer Zeit, Abrüstung auf dem Wege internationaler Vereinbarungen (im Gegensatz zur einseitigen, selbst auferlegten Abrüstung) zustandezubringen, wird ganz überwiegend die erste Haager Friedenskonferenz im Jahre 1899 angesehen. Zwar scheiterten auch damals schon Bemühungen, die Land- und Seestreitkräfte einzufrieren oder zu verringern, aber zusammen mit der zweiten Haager Friedenskonferenz im Jahre 1907 hat es doch insofern einen Erfolg gegeben, als das Kriegsvölkerrecht entscheidend weiterentwickelt und humaner gestaltet werden konnte. Der damals entwickelte rechtliche Ansatz wurde in der Folgezeit nie aufgegeben. So wurde das Haager Recht zum Beispiel durch die Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949 ergänzt und 1977 wurden dazu Zusatzprotokolle unterzeichnet, deren Ratifizierung allerdings noch in vielen Fällen aussteht. Zwar hat die Sowjetunion noch vor ihrem Zerfall — und mit ihr die Warschauer Pakt-Staaten vor deren Auflösung — das Abkommen unterzeichnet, aber Frankreich und die Vereinigten Staaten haben bisher eine Ratifizierung der Genfer Zusatzprotokolle abgelehnt. Eine umfassende Wirkung bleibt dem Abkommen damit versagt.