01.07.2004 | SYSTEME UND ORGANISATION
Anpassung von Kontenplänen im Kontext einer IFRS-Umstellung
Erschienen in: Controlling & Management Review | Sonderheft 8/2004
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Auszug
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Die Umstellung der externen Rechnungslegung auf IFRS löst vielfältige rechnungslegungstechnische Anpassungsbedarfe aus. Diese bestehen auch in der Generierung eines Kontenplans, welcher die IFRS-spezifischen Anhangangaben weitgehend berücksichtigt.
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Der kontenmäßige Nachweis zur Anlagenentwicklungsrechnung ist nach IFRS stärker als nach HGB zu differenzieren (z. B. Abspaltung der im Financial Lease stehenden Vermögenswerte, Erweiterung der Anlagenentwicklungsrechnung, paralleler Nachweis der Neuwerte und der fortgeführten AHK bei Anwendung der Neubewertungsmethode).
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Die finanziellen Vermögenswerte sind im Kontenplan nach den in IAS 39 genannten Kategorien und gleichzeitig nach den angewendeten Bewertungsmaßstäben zu differenzieren.
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Der Rückstellungsspiegel ist um die Zinskomponente und den Effekt aus der Änderung des Zinssatzes zu erweitern.
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Für die erfolgsneutral vorzunehmenden Eigenkapitalverrechnungen (sowie die korrespondierenden Steuereffekte), einem Spezifikum der IFRS-Rechnungslegung, sind separate Konten anzulegen.
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Der Steueraufwand/-ertrag ist im Kontennachweis nach Ergebnisebene, auf welche sich die Ertragsteuern beziehen, und nach Art der Ertragsteuern (tatsächliche und latente Ertragsteuern, letztere untergliedert nach Verlustvorträgen und temporären Differenzen) zu zerlegen.