2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ansprüche aus Behinderung und Unterbrechung (§ 6 VOB/B)
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§ 6 VOB/B stellt eine Sonderregelung für den Fall von Behinderungen und Unterbrechungen des vertraglich vorgesehenen Bauablaufs dar. Als Rechtsfolge sieht § 6 VOB/B einen Anspruch auf Bauzeitverlängerund, vorzeitige Abrechnung erbrachter Leistungen, kündigung beider Vertragspartner und Schadenersatz vor. In manchen Fällen ist jedoch ein Rückgriff auf den Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB erforderlich.