2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Artikel 5 Besondere Zusagen des Instituts
verfasst von : Dr. Christoph Ohler, LL.M
Erschienen in: Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ein Institut muß auf Ersuchen eines Kunden hinsichtlich einer grenzüberschreitenden Überweisung, zu der die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, in bezug auf die Frist für die Ausführung der Überweisung sowie die damit verbundenen Provisionen und Gebühren — ausgenommen diejenigen im Zusammenhang mit dem anzuwendenden Wechselkurs — bindende Zusagen machen, es sei denn, es wünscht keine Geschäftsbeziehungen zu dem betreffenden Kunden aufzunehmen.