Nach DIN 18299 — VOB/C. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art —, Abs. 4.1. sind Baustelleneinrichtungen und
Baugerüste Nebenleistungen ohne zusätzliche Vergütung
und deshalb in der Regel nicht gesondert auszuschreiben.
Baustelleneinrichtungen, Vorbereiten des Baugeländes
Zusammenfassung
Wenn das Einrichten und Räumen der Baustellen und
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung gesondert vergütet
werden sollen. können die unten aufgeführten Texte verwendet
werden.
Nach DIN 18331, Abs. 4.2.14, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen betonschädigende Einwirkungen und gegen Fremderschütterungen Besondere Leistungen gegen Vergütung. Nach DIN 1045, Abs. 13.3(2) sind die Schutzmaßnahmen auf die Art des Angriffs abzustimmen. Bauteile, die an lösliche, die Korrosion fördernde Stoffe anschließen (z.B. chloridhaltige Magnesiaestriche), müssen stets durch Sperrschichten von diesen getrennt werden.
Sicherheitseinrichtungen sind auszuschreiben, wenn sie für die Leistungen anderer AN erforderlich sind. Flachdach-Absturzsicherungen siehe LB 021 Dachabdichtungsarbeiten.