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01.06.2015 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

Sonderregeln und E-Kennzeichen für Elektroautos

verfasst von: Katrin Pudenz

2 Min. Lesedauer

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Elektrofahrzeuge können künftig besonderes Kennzeichen erhalten und Sonderrechte im Straßenverkehr genießen: Dies hat das Bundeskabinett vergangene Woche in einer Verordnung beschlossen. Sie soll gemeinsam mit dem Elektromobilitätsgesetz (Emog) in Kraft treten.

Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Entsprechend der neuen Verordnung können Elektrofahrzeuge künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E" bekommen. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, soll die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite erfolgen.

Vorrechte für Elektrofahrzeuge

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Zudem wurde vereinbart, dass Elektroautos gewisse Sonderrechte erhalten können. Dazu gehören Angaben zufolge folgende Maßnahmen:

  • die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
  • Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.

Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie ein Verwaltungsvorschrift schaffen laut Angaben der Bundesregierung die Voraussetzung, dass das Elektromobilitätsgesetz (Emog) einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz würden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt, sofort zu handeln.

Inkrafttreten der neuen Regeln

Der Bundestag hat das Emog am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist.

Das Emog ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben, heißt es weiter aus Berlin. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.

Umwelt- und Klimaschutz

Deutschland hält an seinem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Elektrofahrzeuge sind energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen im Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind im Stadtbetrieb deutlich leiser.

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