2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Beihilfenrecht
verfasst von : Dr. Peter Friedrich Bultmann
Erschienen in: Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Beihilfen (= Subventionen) sind staatliche Begiinstigungen mit Geschenkcharakter. Sie werden an Existenzgriinder, Unternehmer, Berufsgruppen oder Regionen verteilt. Das geschieht nicht selbstlos. Die Staatsorgane verfolgen stets bestimmte Zwecke mit einer Beihilfengewährung. Beispiele: Erhalt oder Sicherung von Arbeitsplätzen und Einlcommen; Erleichterung und soziale Abfederung von Strukturwandel; Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit; Entwicklung neuer Produktionsmethoden; Ausgleich regionaler Unterschiede, Daseinsvorsorge. Vielfach ist die Zuteilung auch an Verhaltensauflagen gebunden. Beispiele: Agrarflächen brach liegen zu lassen; bestimmte Modernisierungsmaßnahmen oder Investitionen vorzunehmen. Derartige Auflagen sind aber keine gleichwertige Gegenleistung fur die gewährten Geschenlce. Eine Auflistung der wichtigsten Beihilfen enthält § 12 II des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG). Aus § 12 III StabG wird ersichtlich, dass auch Steuervergünstigungen zu den Beihilfen zählen.1