1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Besteuerung inländischer Unternehmungen mit Aktivitäten im Ausland
verfasst von : Dr. Gerd Rose
Erschienen in: Grundzüge des Außensteuerrechts
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Erbringt die deutsche Unternehmung ihre Exportleistung (Lieferung oder sonstige Leistung) derart, daß nach den einschlägigen umsatzsteuerlichen Vorschriften der Leistungsort nicht im Erhebungsgebiet liegt (vgl. 10 D 2, 10 F 4, 10 G 3), so ist diese Leistung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG in der Bundesrepublik Deutschland nicht steuerbar die Vorsteuern, die damit zusammenhängen, sind jedoch regelmäßig abzugsfähig. Für die im fremden Hoheitsgebiet erbrachte Leistung muß, wenn keine Befreiung erfolgt, die ausländische Umsatzsteuer entrichtet werden. Eine Doppelbesteuerung kann in dieser Situation nicht eintreten.