Die private Kapitalanlage befindet sich für Anleger wie auch für Finanzberater derzeit in einem erheblichen Umbruch, der bestimmt ist durch
eine zunehmende Volatilität der internationalen Aktien- und Finanzmärkte und die daraus resultierenden Kursschwankungen,
die weitere Integration der nationalen Kapitalmärkte zu einem globalen Kapitalmarkt, was eine Risikoreduzierung durch eine Streuung nach Regionen und Währungen nur noch begrenzt ermöglicht,
eine weiter zunehmende Komplexität der im Zusammenhang mit der Kapitalanlage resultierenden steuerlichen Vorschriften,
einen zunehmenden Qualitätswettbewerb zur Erlangung eines Alleinstellungsmerkmals innerhalb der Dienstleistungsbranche.
Der Einkommensteuer ist eine Personensteuer, ihr unterliegen ausschließlich natürliche Personen (persönliche Steuerpflicht). Juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften) unterliegen dagegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer.
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ermittelt als der Überschuss der Einnahmen über die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehenden Werbungskosten. Zusätzlich kann ein Sparer-Freibetrag in Höhe von 750 EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.500 EUR) in Abzug gebracht werden.
Mehrungen des Privatvermögens werden grundsätzlich einkommensteuerrechtlich nicht erfasst, selbst dann nicht, wenn aus ihrer Nutzung steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden, z.B. Kapitalvermögen und Mietwohngrundstücke.
Aufbauend auf den in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen wird im Folgenden die Besteuerung ausgewählter Anlageklassen der klassischen Kapitalanlage dargestellt.
Geschlossene Fonds sind stets in der Rechtsform einer Personengesellschaft konzipiert und werden vorrangig in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) sowie der (Publikums-) GmbH & Co. KG geführt.
Für den Begriff Alternative Investments gibt es keine allgemein gültige Definition. In der Anlageberatung versteht man unter der Bezeichnung „Alternative Investments“ solche Formen der verwalteten und nicht verwalteten Vermögensanlage, die nicht den traditionellen Anlageklassen Aktien, Anleihen und Immobilien zugeordnet werden können und daher quasi eine Alternative zu traditionellen Investments darstellen.242 Alternative Investments weisen im Allgemeinen nur einen geringen Gleichlauf (Korrelation) mit der Wertentwicklung klassischer Anlageformen auf und sind daher geeignet, im Rahmen der Vermögens-strukturierung die Rendite-/Risiko-Position des Anlegerportfolios zu verbessern.
Rückwirkend zum 1.1.2007 ist das „Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“ (REIT-Gesetz, REITG) in Deutschland in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Grundlage geschaffen, ein in den internationalen Kapital- und Finanzmärkten bereits etabliertes Kapitalanlageprodukt für indirekte Immobilieninvestments in Form von REIT-Aktiengesellschaften (REITs) auch in Deutschland dem Anleger zur Verfügung zu stellen.
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 werden Kapitalerträge bei Auszahlung/Gutschrift an den Anleger abschließend besteuert werden. Während bisher Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers zu versteuern sind und die erhobene Zinsabschlagsteuer bzw. allgemeine Kapitalertragsteuer nur eine Vorauszahlung auf die individuelle Einkommensteuerschuld darstellt, erfolgt mit der Erhebung der Abgeltungssteuer eine abschließende Besteuerung. Eine Erfassung der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.