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1992 | OriginalPaper | Buchkapitel

Betriebsrat

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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [1] sieht vor, daß in Betrieben mit fünf und mehr ständig beschäftigten und wahlberechtigten Mitarbeitern, von denen mindestens drei wählbar sein müssen, ein Betriebsrat einzurichten ist.

Metadaten
Titel
Betriebsrat
Copyright-Jahr
1992
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-84700-4_23