1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Betriebsverbindungen
verfasst von : Dr. Gerd Rose
Erschienen in: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Verfügt ein Steuersubjekt (z. B. Einzelkaufmann, Kapitalgesellschaft) über mehrere „Betriebe“ im technisch-wirtschaftlich-organisatorischen Sinn, geht die rechtliche Trennung jedoch nicht über die einer bloßen Niederlassung hinaus, so liegt steuerlich grundsätzlich nur eine einzige Unternehmung dieses Steuersubjekts vor. Der „Hauptbetrieb“ (Zentrale) und die „Nebenbetriebe“ (Filialen, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten anderer Art) ermitteln ihre Erfolge und ihre Vermögen — jedenfalls gegenüber dem Fiskus — nicht etwa getrennt, sondern einheitlich. Auch umsatzsteuerlich gibt es nur einen einzigen Unternehmer. Die zwischen mehreren Betrieben eines Unternehmers ausgeführten Umsätze sind also umsatzsteuerlich als „Innenumsätze“ anzusehen und damit unbeachtlich; beachtlich sind lediglich die Außenumsätze aller Betriebe des Unternehmers, die zu seinem Umsatz zusammengerechnet werden. Entsprechendes gilt für die Vorsteuerbeträge.