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26.08.2013 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Bedeutung von Finanzinstrumenten für Nicht-Banken

1:30 Min. Lesedauer

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Bei Industrie-, Handels-, Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen besteht die Bilanz zwar nicht nahezu ausschließlich aus Finanzinstrumenten, wie dies bei Finanzinstituten und Versicherungen der Fall ist. Allerdings sind auch die Bilanzen von sog. Nicht-Banken durch zahlreiche Finanzinstrumente-Posten geprägt.

Auf der Aktivseite fallen darunter zunächst die Posten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" sowie „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Alle Nicht-Banken weisen derartige finanzielle Vermögenswerte auf.

Ferner investieren Nicht-Banken häufig überschüssige Liquidität in Wertpapiere bzw. andere Finanzanlagen oder reichen Kredite an Mitarbeiter oder an andere Unternehmen aus. Auch diese Posten stellen finanzielle Vermögenswerte dar.

Finanzinstrumente auf der Passivseite

Wesentliche Finanzinstrumente auf der Passivseite der Bilanzen von Nicht-Banken sind Finanzverbindlichkeiten in den unterschiedlichsten Ausprägungsformen, insbesondere:

  • erhaltene Bankdarlehen,

  • begebene Anleihen,

  • Schuldverschreibungen,

  • Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasinggeschäften.

Normalerweise ebenso Bedeutung hat darüber hinaus der Posten „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen".

Finanzderivate

Überdies versuchen Nicht-Banken Risiken aus ihren operativen  oder finanzwirtschaftlichen Geschäften zu reduzieren, indem sie Finanzinstrumente in Form von Finanzderivaten eingehen. So werden z.B. häufig wechselkursbedingte Schwankungen der Ein- oder Auszahlungen aus Lieferungen und Leistungen über den Abschluss von Devisentermingeschäften eliminiert. Oder die Unternehmen schließen Zinsswaps ab, um bspw. ein variabel verzinsliches Darlehen in einen Festzinskredit umzuwandeln. Devisentermingeschäfte und Zinsswaps sind Finanzderivate bzw. Finanzinstrumente. Je nachdem, ob das jeweilige Finanzderivat zum Abschlussstichtag einen positiven oder negativen Zeitwert aufweist, wird es entweder als finanzieller Vermögenswert (Aktivseite) oder als finanzielle Verbindlichkeit (Passivseite) erfasst.

Zunehmend gehen Nicht-Banken zum Erwerb von Rohstoffen auch Warentermingeschäfte ein, um sich gegen Preisfluktuationen abzusichern; auch diese Verträge müssen ggf. als Finanzinstrumente bilanziert werden.

Fazit: Insgesamt haben also Finanzinstrumente für Nicht-Banken einen hohen Stellenwert in der Rechnungslegung.

Lesen Sie auch:

"Risikoberichterstattung zu Finanzinstrumenten nach IFRS"

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