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1990 | Buch | 4. Auflage

Buchführung der Kreditinstitute

Lehrbuch

verfasst von: Oberstudiendirektor Werner Markmann

Verlag: Gabler Verlag

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Über dieses Buch

Die ,,Buchführung der Kreditinstitute" ist ein Lehr-und Arbeitsbuch für die - Auszubildenden der Kreditinstitute bei ihrer Arbeit im Bankbetrieb und in den Bankfachklas­ sen der kaufmännischen Berufsschulen, - Mitarbeiter der Kreditinstitute bei der Einarbeitung in das Rechnungswesen der Kreditinstitute, - Studenten der Wirtschaftswissenschaften mit Zielrichtung Bankbetriebslehre bei dem Erwerb der Kenntnisse in den propädeutischen Fachgebieten. Das auf die Praxis bezogene und methodisch aufbereitete Sachbuch gründet sich auf - die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann, - den Rahmenlehrplan Bankkaufmann der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das Buch will folgende Ziele erreichen: - Vertrautheit und Beherrschung der Grundsätze des Systems der doppelten Buchführung im all­ gemeinen und der Kreditinstitute im besonderen, - Bewußtsein für die Erfassung der sich aus der Buchführung ergebenden bankbetrieblichen - sammenhänge und Probleme sowie die Einsicht und das Verständnis für ihre Lösung. Wo immer möglich, wird in der "Buchführung der Kreditinstitute" nach folgendem System gear­ beitet - Aktuelle Rechtsgrundlage - betriebswirtschaftliche Vorbemerkung - Beispiel eines Geschäftsfalles aus der Praxis - Buchung als Lösung - Erklärung der Buchung - Hervorhebung des Wesentlichen unter "Merken Sie" - Abschluß der Konten in die interne Bilanz - veröffentlichter Abschluß in der Formblattbilanz - erläuternde Anmerkung - Übung in einem angemessenen Umfang. Zur Vorbereitung auf die Bankgehilfenprüfung dienen Übungsaufgaben im Anhang. Aus der Vielfalt der sich aus den verschiedenen Kontenrahmen im Kreditgewerbe ergebenden Kontenbe­ zeichnungen wurden die gebräuchlichsten für dieses Buch ausgewählt. Andere Kontennamen können von jedem bei den Übungen verwendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Inventur — Inventar — Bilanz
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenständen genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Werner Markmann
2. Bestandskonten — Erfolgskonten — Privatkonto
Zusammenfassung
Jede Veränderung der Bestände muß sofort aufgezeichnet werden. Das kann in der Bilanz selbst — etwa durch Streichen oder fortlaufende Aufstellung neuer Bilanzen — nicht geschehen.
Werner Markmann
3. Warenkonten — Umsatzsteuer
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann will Gewinn erzielen. Deshalb verkauft er seine Waren zu einem höheren Preis (Verkaufspreis = VP) als er sie eingekauft hat (Einstandspreis = EP).
Werner Markmann
4. Personalaufwendungen
Zusammenfassung
Eine besondere Gehalts- und Lohnbuchhaltung berechnet und bucht die Gehälter der Arbeitnehmer aufgrund der Personaldaten. Diese enthalten Angaben über Einstufung, Zulagen, Steuerklassen, Kinderzahl, Sozialversicherungen usw. Die Gehälter und Löhne werden dem Aufwandskonto „Personalkosten“ belastet — genauso wie Ruhegehälter, Gratifikationen usw.
Werner Markmann
5. Zeitliche Erfolgsabgrenzung
Zusammenfassung
1Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben von dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2Ferner dürfen ausgewiesen werden
1.
als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlußstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen,
 
2.
als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlußstichtag auszuweisende oder von den Vorräten offen abgesetzte Anzahlungen.
 
Werner Markmann
6. Abschlüsse (Betriebsübersicht)
Zusammenfassung
Vor dem Abschluß hat der Kaufmann viele Konten mit zahlreichen Eintragungen. Schließt er sie ab, kann es vorkommen, daß der Abschluß nicht stimmt, weil ihm Fehler unterlaufen sind. Auch möchte er so schnell wie möglich das Betriebsergebnis ermitteln, ohne sich von vornherein durch Buchungen auf den Konten festlegen zu müssen. Aus diesen Gründen addiert der Kaufmann die Konten zunächst nur, schließt sie aber nicht im Hauptbuch ab, sondern trägt die Summen auf einem besonderen Blatt ein, auf dem er dann den Abschluß durchführt; er stellt eine Betriebsübersicht auf.
Werner Markmann
7. Bedeutung der Buchführung für die Unternehmung
Zusammenfassung
Ein Kaufmann muß jederzeit feststellen können, wie hoch seine Bestände an Waren, an Forderungen gegen die Kunden, an Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten, an Geld in der Kasse und bei der Bank oder Sparkasse sind. Das kann er, wenn er bei Geschäftseröffnung seine Anfangsbestände aufschreibt, dann systematisch Buch über alle Veränderungen dieser Bestände durch Geschäftsfälle führt und schließlich in regelmäßigen Abständen prüft, ob die Bestandsfortschreibung mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Führt der Kaufmann keine Bücher, so schadet er sich selbst und seinen Gläubigern; er kauft z. B. mehr Ware ein, als er absetzen und bezahlen kann.
Werner Markmann
8. Grundlagen der Bankbuchführung
Zusammenfassung
Im Kapitel 7 sind allgemeine und grundsätzliche Fragen zu den Grundlagen der Buchführung angesprochen worden. Dazu gehören auch die gesetzlichen Grundlagen der Buchführung, die für die Kreditinstitute genauso bestimmend sind wie für andere buchführungspflichtige Unternehmungen. Daher sollen in diesem Kapitel nur die bankbetrieblichen Besonderheiten der Buchführung herausgestellt werden.
Werner Markmann
9. Kunden- und Bankenkontokorrent
Zusammenfassung
Kunden (Schuldner) und Lieferanten (Gläubiger) sind in der Buchführung des Handels getrennte Personengruppen. In der Regel wird der Lieferant nicht zum Kunde und der Kunde nicht zum Lieferanten. Deshalb können Forderungen und Verbindlichkeiten auf getrennten Konten gebucht werden.
Werner Markmann
10. Umsatzsteuer in Kreditinstituten
Zusammenfassung
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist ihrem Wesen nach eine vom Endverbraucher zu tragende Steuer. Für Kreditinstitute gibt es nur wenige umsatzsteuerpflichtige Umsätze:
  • Verkäufe von Münzen und Medaillen sowie Edelmetallen
  • Verkäufe von Sicherungsgut, gebrauchten Maschinen und Fahrzeugen
  • Vermögensverwaltungen
  • Vermietung von Schrankfächern
Die den Kreditinstituten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ist entweder nicht abzugsfähige Vorsteuer (wenn sie keinem umsatzsteuerpflichtigen Vorgang zugerechnet werden kann) oder abzugsfähige Vorsteuer (direkt einem umsatzsteuerpflichtigen Vorgang zurechenbar).
Werner Markmann
11. Zahlungsverkehr
Zusammenfassung
Kreditinstitute verwenden für Bareinzahlungen auf kundeneigenen Giro- oder Sparkonten zweiteilige Formulare. Das Original dient dem Kreditinstitut als Einzahlungsbeleg, die Durchschrift dem Einzahler als Quittung. Zahlt ein anderer als der Kontoinhaber ein, so tritt eine weitere Durchschrift als Gutschriftsbeleg für den Zahlungsempfänger hinzu.
Werner Markmann
12. Einlagengeschäft
Zusammenfassung
Die Kreditinstitute buchen die Verbindlichkeiten, die ihnen aus der Hereinnahme von Einlagen erwachsen, im Hauptbuch auf den folgenden Sachkonten:
Einlagenart
Sachkonto
Sichteinlagen
Fest- und Kündigungsgelder
Spareinlagen
Kundenkontokorrent
Bankenkontokorrent
Befristete Einlagen von Kunden
Befristete Einlagen von Kreditinstituten
Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
Die Buchung von Ein- und Auszahlungen auf Einlagenkonten sowie die Kapitalisierung von Zinsen ist für alle Einlagenarten gleich.
Werner Markmann
13. Effektengeschäft (Wertpapiergeschäft)
Zusammenfassung
Kreditinstitute betreiben Effektenhandelsgeschäfte als Kommissionsgeschäfte, als Eigenhändlergeschäfte und als eigene Geschäfte. Da Kreditinstitute bei Kommissionsgschäften in amtlich notierten Werten das Recht des Selbsteintritts haben, sagt die Art der Abrechnung noch nichts über die Frage aus, ob das Geschäft den eigenen Bestand berührt oder nicht.
Werner Markmann
14. Kreditgeschäfte
Zusammenfassung
Die Kreditinstitute halten die Einräumung eines Kredits gewöhnlich nur durch einen Vermerk auf der Kontokarte fest. Lediglich bei Großkrediten für bestimmte Zwecke, z. B. Zwischenfinanzierung einer Produktionsanlage, kann es ihnen als zweckmäßig erscheinen, die Einräumung des Kredits in das Kontrollsystem der doppelten Buchführung einzubeziehen.
Werner Markmann
15. Auslandsgeschäft
Zusammenfassung
Im Auslandsgeschäft der Kreditinstitute finden der Zahlungsverkehr in Fremdwährung und die Finanzierung des Außenhandels ihren Niederschlag. Zu den Zahlungsgeschäften zählen der Barverkehr (Sortengeschäft), der unbare Zahlungsverkehr mit Auslandsüberweisungen, -schecks und -wechseln (Devisengeschäft) sowie der Inkasso- und Akkreditivverkehr, zu den Außenhandelsgeschäften die Export- und die Importfinanzierung.
Werner Markmann
16. Jahresabschluß
Zusammenfassung
Das HGB legt für alle Kapitalgesellschaften fest, daß deren gesetzliche Vertreter verpflichtet sind, innerhalb der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht aufzustellen. Der Jahresabschluß muß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen, die im Abschnitt“Handelsbücher”des HGB festgelegt sind.
Werner Markmann
Backmatter
Metadaten
Titel
Buchführung der Kreditinstitute
verfasst von
Oberstudiendirektor Werner Markmann
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-94854-0
Print ISBN
978-3-409-42066-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-94854-0