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2001 | Buch | 7. Auflage

Buchführung und Jahresabschluss

verfasst von: Dr. Gottfried Bähr, Dr. Wolf F. Fischer-Winkelmann

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Buchführung und Abschluß

Frontmatter
I. Grundlagen der Buchführung
Zusammenfassung
Ohne die aktuelle, planmäßige, lückenlose und geordnete Aufzeichnung der täglichen zahllosen Geschäftsvorfälle würde in kürzester Zeit jeder Überblick über den Geschehensablauf in der Unternehmung verlorengehen.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
II. Inventur, Inventar und Bilanz
Zusammenfassung
Jeder Kaufmann hat bei Gründung seines Unternehmens und zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres seine Vermögensteile und Schulden festzustellen (vgl. § 240 Abs. 1 HGB und § 140 Abs. 1 AO).
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
III. Wertänderungen in der Bilanz
Zusammenfassung
Die Bilanz ist eine nur für einen ganz bestimmten Zeitpunkt gültige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Jeder einzelne Geschäftsvorfall nach dem Abschlußzeitpunkt bringt zwangsläufig eine Veränderung von mindestens zwei Bilanzwerten mit sich. Damit die Bilanzgleichung nämlich auch weiterhin gewahrt bleibt, muß jede Änderung eines Bilanzpostens gleichzeitig zu wenigstens einer korrespondierenden Änderung irgend eines anderen Bilanzpostens führen.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
IV. Die Buchung auf den Bestandskonten
Zusammenfassung
Jeder der zahlreichen täglichen Geschäftsvorfälle ändert somit erfolgswirksam oder erfolgsneutral die Zusammensetzung der Bilanz und/oder der Bilanzsumme, ohne jedoch jemals die Bilanzgleichung zerstören zu können. Theoretisch könnte man die durch einen einzelnen Geschäftsvorfall ausgelösten Veränderungen bei verschiedenen Beständen jeweils durch Aufstellung einer neuen, geänderten Bilanz erfassen. In der Praxis ist dies jedoch undurchführbar, weshalb man sich der Erfassung der zahlreichen Geschäftsvorfälle auf Konten bedient, dem Fundament der eigentlichen Buchhaltung.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
V. Die Buchung auf dem Eigenkapitalkonto
Zusammenfassung
Erfolgswirksame Vermögensänderungen (Aufwendungen und Erträge) und erfolgsneutrale Vermögensänderungen (Privatentnahmen und -einlagen) ändern das passivische Bestandskonto Eigenkapital.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
VI. Die Buchung auf gemischten Konten
Zusammenfassung
Zwischen den Bestandskonten und den Erfolgskonten stehen die gemischten Konten, deren Besonderheit darin besteht, daß ihr Saldo teilweise einen Bestand und teilweise einen Erfolg darstellt. Während die reinen Bestandskonten als Salden nur Schlußbestände aufweisen, die nach der Überprüfung durch die Inventur in die Schlußbilanz übernommen werden, enthalten die Salden der Erfolgskonten nur reine Aufwendungen oder Erträge, die in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefaßt werden. Die gemischten Konten, deren Saldo sowohl einen Bestand als auch einen Erfolg einschließt, korrespondieren beim Abschluß sowohl mit dem Schlußbilanzkonto als auch mit dem Gewinn-und Verlustkonto.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
VII. Kontenrahmen und Kontenplan
Zusammenfassung
Die im Mittelpunkt des betrieblichen Rechnungswesens stehende Buchhaltung soll die verschiedensten Aufgaben erfüllen (vgl. Kap. A.I.1). Den vielfältigen externen Anforderungen kann eine Buchhaltung jedoch nur dann gerecht werden, wenn der Buchungsstoff nach einheitlichen Grundsätzen verarbeitet wird, auf die sich der Analytiker verlassen kann.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
VIII. Grundlagen der Verbuchung im Einkaufs- und Verkaufsbereich
Zusammenfassung
Zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Fremdbauteilen zählen alle Stoffe, die in einem Industrieunternehmen eingesetzt werden, um die eigenen Produkte herzustellen, unabhängig von den einzelnen Unternehmensbereichen, in denen diese Stoffe eingesetzt werden.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
IX. Die Umsatzsteuer in der Buchführung
Zusammenfassung
Jede “Lieferung” und “sonstige Leistung”, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ist umsatzsteuerbar; ferner unterliegt der Umsatzsteuer die Einfuhr (Vgl. § 1 Abs. 1 UStG), während die Ausfuhr steuerfrei bleibt. Unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1 b und Abs. 9 a UStG werden Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen gegen Entgelt gleichgestellt.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
X. Bilanzmäßige Abschreibungen und Wertberichtigungen
Zusammenfassung
Die Ausgaben für die Anschaffung abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens, die dem Unternehmenszweck länger als eine Abrechnungsperiode zu dienen geeignet sind, können nicht sofort als Aufwand gewinnmindernd geltend gemacht werden, sondern sind zunächst auf den entsprechenden Bestandskonten der Klasse 0 zu aktivieren, von wo aus sie im Laufe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben werden können, indem am Ende einer jeden Abrechnungsperiode der aktuelle Wert (Buchwert) aller abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens nach einem bestimmten Schätzverfahren (Abschreibungsmethode) bestimmt wird und der Differenzbetrag zum (höheren) Wert zu Beginn der Abrechnungsperiode als Aufwand gegengebucht wird.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XI. Personalkosten und Steuern
Zusammenfassung
Als Entgelt für die dem Unternehmer zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung erhalten die Arbeiter Löhne und die Angestellten Gehälter. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern stets Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ordnungsgemäß zu errechnen, einzubehalten und an die zuständigen Stellen (Sozialversicherungsträger, Finanzamt) abzuführen. Der Arbeitgeber muß für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen (vgl. § 41 EStG). Auf den Lohnkonten werden neben den genauen Personalien sämtliche Bezüge und die darauf entfallenden Abzugsbeträge festgehalten und nachgewiesen. Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die letzte eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (Verjährungsfrist: 5 Jahre). Die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt nehmen regelmäßig Prüfungen der Lohn-und Gehaltsunterlagen vor und gewähren sich gegenseitig Amtshilfe.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XII. Buchungen des Wertpapierverkehrs und der langfristigen Verbindlichkeiten
Zusammenfassung
Man unterscheidet zwei Arten von Wertpapieren. Dies sind zum einen die Zinspapiere bei denen es sich um festverzinsliche Werte handelt, die dem Inhaber einen Gläubigerstatus einräumen, zum anderen sind dies die Dividendenpapiere die ihren Inhaber zum Teilhaber machen, der anteilig am Gewinn partizipiert (Dividende) und damit keine feste Verzinsung erhält. Die Verbuchung der Wertpapiere hängt von der mit dem Kauf verfolgten Absicht ab. Werden Wertpapiere nur angeschafft, um kurzfristig liquide Mittel anzulegen, zählen sie zum Umlaufvermögen (Kontengruppe 27). Sind sie dagegen dazu bestimmt, auf Dauer dem Betrieb zu dienen, werden sie als Finanzanlagevermögen geführt (Kontengruppe 15).
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XIII. Die zeitlichen Abgrenzungen
Zusammenfassung
Zeitliche Abgrenzungen dienen der Trennung des Erfolgs verschiedener Abrechnungsperioden. Ihr Ziel ist es, Aufwendungen und Erträge unabhängig vom damit verbundenen Zahlungsmittelabfluß oder -zufluß so zu erfassen, daß sie periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XIV. Jahresabschlußtechnik
Zusammenfassung
Wichtigste obligatorische Abschlußvorbereitung ist die Durchführung einer ordnungsmäßigen Inventur und die Erstellung des Inventars. Auf jeden Fall muß vor dem endgültigen Kontenabschluß bzw. der Aufstellung der Schlußbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Soll-Ist-Abstimmung dergestalt vorgenommen werden, daß die buchhalterisch ermittelten Kontenbestände (Soll) durch die Inventurfeststellung (Ist) entweder bestätigt oder bei Abweichungen erfolgswirksam auf diese zurückgeführt bzw. seltener aufgefüllt werden.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XV. Die Organisation der Buchführung
Zusammenfassung
Um alle Geschäftsvorfälle ordentlich zu erfassen,bedarf es in der Buchführung gegliederter Aufzeichnungen in Büchern und Konten.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
XVI. Stellung der Buchhaltung im Rechnungswesen der Unternehmung
Zusammenfassung
Die laufende Buchführung bildet zusammen mit der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die beide aus den Zahlenwerten der laufenden Buchfiihrung entwickelt werden, nur einen Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann

Jahresabschluß

Frontmatter
I. Vorbemerkungen
Zusammenfassung
Das vorige Kapitel führte in die Grundlagen der Buchführung und in die Technik der doppelten Buchführung ein. Soweit dabei Probleme der Erstellung eines Jahresabschlusses berührt wurden, beschränkten sich die Ausführungen mehr auf die formale buchungstechnische Seite.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
II. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Zusammenfassung
Bevor wir uns mit dem Bilanzansatz dem Grunde nach und dem Bilanzansatz der Höhe nach beschäftigen, soll anhand der Vorschriften zur Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung deutlich gemacht werden, wie eine Bilanz und wie eine Gewinn- und Verlustrechnung prinzipiell aufgebaut ist und welchen grundsätzlichen Inhalt diese beiden Rechenwerke haben.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
III. Bilanzierung im engeren Sinne: Der Ansatz eines Bilanzpostens dem Grunde nach
Zusammenfassung
“Eine getreue und klare Rechnungslegung über das vergangene Geschäftsjahr bedarf eines entsprechenden äußeren Aufbaues des Jahresabschlusses und einer adäquaten Darbietung des Bilanzinhaltes.”
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
IV. Bewertung: Der Ansatz eines Bilanzpostens der Höhe nach
Zusammenfassung
Ist die Entscheidung gefallen, daß ein Wirtschaftsgut bilanziert wird, d.h. dem Grunde nach in die Bilanz aufgenommen werden soll bzw. werden muß, dann ist als nächstes die Entscheidung zu treffen, in welcher Höhe d.h. mit welchem Wert das Wirtschaftsgut in der Bilanz anzusetzen ist.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
V. Der Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften
Zusammenfassung
An früherer Stelle wurde bereits festgestellt, daß der Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften um den sog. Anhang zu erweitern ist (§ 264 Abs. 1 S.1 HGB, siehe dazu auch die Ausfiihrungen in Kapitel B. I. 1.).
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
VI. Der Lagebericht
Zusammenfassung
Kapitalgesellschaften haben gemäß § 264 Abs. 1 S.1 HGB zusätzlich zum Jahresab­schluß einen sog. “Lagebericht” aufzustellen.
Gottfried Bähr, Wolf F. Fischer-Winkelmann
Backmatter
Metadaten
Titel
Buchführung und Jahresabschluss
verfasst von
Dr. Gottfried Bähr
Dr. Wolf F. Fischer-Winkelmann
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-92203-8
Print ISBN
978-3-409-71400-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92203-8