„Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes ...“ läßt Goethe eine seiner Romanfiguren sagen (Wilhelm Meisters Lehrjahre, 1. Buch, 10. Kap.).
Wer Kaufmann im Sinne des HGB ist, „hat bei Beginn seines Handelsgewerbes ... einen sein Vermögen und das Verhältnis seiner aktiven und passiven Wirtschaftsgüter darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz) aufzustellen“ (§ 39 HGB).
Fleißig möge nun, angeregt durch den Erfolg des Monats Februar, überlegen, wie er seinen Buchvertrieb weiter ausbauen kann. Die Überlegung „man muß auch in abgelegenen Wohngebieten Literatur-Beratungsgespräche führen können“, vereint mit dem verständlichen Wunsch, ein eigenes Auto zu haben, führen zu dem Entschluß, einen „Firmenwagen“ zu kaufen. Ein 15 Jahre alter VW-Käfer wird deshalb für 300,— DM erworben und gleich bar bezahlt. Die Umschreibung auf Fleißigs Namen beim Straßenverkehrsamt erfordert 36,— DM bar. Die Kfz-Steuer für das erste Vierteljahr beträgt 45,— DM, die Haftpflichtversicherung schickt die Prämienrechnung für dieses Vierteljahr in Höhe von 240,— DM. Beide Posten werden durch Banküberweisung bezahlt. Fleißig tankt für 30,— DM Benzin (Barzahlung) und erwirbt eine reiche Kollektion weiterer 50 Prachtbände aus Restbeständen für zusammen 500,— DM, zahlbar 30 Tage nach Lieferung. Da jetzt, im März, alle geeigneten Kommilitonen unerreichbar sind, verkauft Fleißig allein. An zehn Spätnachmittagen „kämmt“ er drei Wohngebiete durch und verkauft 40 Bücher für insgesamt 1000,— DM gegen Barzahlung. Von diesen 1000,— DM zahlt er 800,— DM auf sein Bankgirokonto ein.
Der Buchklub lieferte Max Fleißig Ware „auf Rechnung“ oder „auf Ziel“, d.h. zur späteren Bezahlung. Bei Fleißig wurde die Warenschuld auf dem Konto „160 Verbindlichkeiten (L + L)“ verbucht. Für den Buchklub war die Warenschuld Max Fleißigs an den Klub ein Guthaben bei Fleißig, oder eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen (L + L). Dem Konto 160 bei Fleißig würde beim Klub ein Konto „Forderungen (L+ L)“ entsprechen. Es hat in unserem Kontenplan die Nummer 140. Die Lieferung lt. Buchungsnummer 3 (Januar) bei Fleißig, die dort den Buchungssatz
Skonti sind Nachlässe auf den zu zahlenden Betrag, wenn er früher als am letzten Fälligkeitstag gezahlt wird. Üblich ist z.B. die folgende Zahlungsbedingung:
„Zahlbar in 30 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto.“