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2005 | Buch

Das Altersvermögensgesetz und seine Konsequenzen für die betriebliche Altersversorgung

Arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtliche Perspektiven

verfasst von: Felix Welker

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
Verschiedene gesellschafts- und arbeitspolitische Veränderungen — insbesondere die sinkende Geburtenrate und der gleichzeitige Anstieg der Bezieher von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung — haben den Gesetzgeber in den vergangenen 25 Jahren zu verschiedenen Reformmaßnahmen zur Sicherung der Renten gezwungen1. Die Beibehaltung des bisherigen Leistungsniveaus hätte einen Anstieg des Rentenbeitragssatzes zur Folge gehabt2. Daher sah sich der Gesetzgeber gezwungen, durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz — AVmEG) die gesetzliche Renten allmählich zu senken. Die daraus resultierenden Versorgungslücken müssen durch eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung geschlossen werden, die durch mehrere Regelungen des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz — AVmG4) gefördert werden. Der betrieblichen Altersversorgung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da sie eine besonders effektive und kostengünstige Form der kapitalgedeckten Altersversorgung darstellt und über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine möglichst große Breitenwirkung erzielen kann5.
Felix Welker
A. Rentenreform 2000/2001 durch das AVmEG und das AVmG sowie dessen Folgegesetze
Zusammenfassung
Die gesetzliche Rentenversicherung (1. Säule) basiert auf einem Umlageverfahren, d.h. die Renten werden aus den Beiträgen der aktiven Generation finanziert (sog. „Generationenvertrag“6).
Felix Welker
B. Überblick über die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, die zulässigen Leistungsformen und den rechtlichen Rahmen der Mitbestimmung
Zusammenfassung
Zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung stehen nach § 1 Abs. 1 S. 2 BetrAVG fünf Durchführungswege zur Verfügung:
  • die Direktzusage,
  • die Direktversicherung,
  • die Pensionskasse
  • die Unterstützungskasse und
  • der Pensionsfonds46.
Felix Welker
C. Steuerrecht
Zusammenfassung
Bei den zu versteuernden Einkünften des Arbeitnehmers aus nicht selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG) handelt es sich um Überschusseinkünfte iSd. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG113, die nach der Überschussrechnung nach § 11 EStG aus der Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten zu ermitteln sind.
Felix Welker
D. Beitragszusage mit Mindestleistung
Zusammenfassung
Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist durch das AVmG neu in § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG eingearbeitet worden. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für die Leistung zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, zur Verfügung zu stellen.
Felix Welker
E. Entgeltumwandlung
Zusammenfassung
Eine Entgeltumwandlung liegt nach der Gesetzesdefinition des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG vor, wenn künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden; d.h. die Barbezüge werden während der Tätigkeitsphase zugunsten künftiger Versorgungsleistungen gemindert. Umwandelbar sind nur Ansprüche auf Barbezüge, die weder der Höhe noch dem Grunde nach entstanden sind575. Bereits fällige Ansprüche können nicht mehr umgewandelt werden. Versorgungsvereinbarungen, die nicht die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG erfüllen, gelten nicht als betriebliche Altersversorgung, so dass das BetrAVG grundsätzlich auf diese nicht anwendbar ist. Eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung ist von Anfang an gesetzlich unverfallbar577, während eine vom Arbeitgeber wirtschaftlich getragene Altersversorgung erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres und fünfjährigem Bestand der Zusage unverfallbar ist (§ 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG seit 01.01.2001). Eine Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG kann sowohl mit einer Leistungszusage als auch mit einer Beitragszusage mit Mindestleistung verbunden werden578. Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitnehmer verlangen, dass innerhalb eines Kalenderjahres gleichbleibende Monatsbeträge umgewandelt werden (§ la Abs. 1 S. 6 BetrAVG).
Felix Welker
F. Unverfallbarkeit
Zusammenfassung
Regelungen zur Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften finden sich in § 1b BetrAVG sowie § 2 BetrAVG. § lb BetrAVG beinhaltet die Voraussetzungen für den Eintritt der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft; § 2 BetrAVG legt fest, in welcher Höhe dem mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles ein Versorgungsanspruch zusteht905.
Felix Welker
G. Pensionsfonds
Zusammenfassung
Durch das AVmG ist der Pensionsfonds als fünfter Durchfuhrungsweg der betrieblichen Altersversorgung zum 01.01.2002 (Art. 35 Abs. 1 AVmG) neu eingeführt worden, der als modernes und flexibles Instrument der betrieblichen Altersversorgung der steuerlichen Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug unterliegt1038. Pensionsfonds - wie in anderen europäischen Länder1039 - existierten bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland nicht1040. Im Rahmen der Rentenreform 1999 wurden bereits verschiedene Vorschläge zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung erörtert, um den Anforderungen an eine moderne betriebliche Altersversorgung - durch unter anderem eine größere Leistungstransparenz, eine möglichst hohe Rendite der Deckungsmittel, die Vermeidung von Belastungen der Ertragslage, eine nachgelagerte Besteuerung, die Möglichkeit von Eigenbeteiligungen der Arbeitnehmer und eine größere Freiheit der Dotierung durch flexible Beitragszahlung - besser als bisher gerecht zu werden1041.
Felix Welker
Zusammenfassung der Ergebnisse
Felix Welker
Backmatter
Metadaten
Titel
Das Altersvermögensgesetz und seine Konsequenzen für die betriebliche Altersversorgung
verfasst von
Felix Welker
Copyright-Jahr
2005
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81941-3
Print ISBN
978-3-8244-8314-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81941-3