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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Das nationale Finanzsystem

verfasst von : Dr. Bernhard Emunds

Erschienen in: Politische Wirtschaftsethik globaler Finanzmärkte

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dieses Kapitel dient der Einführung einiger grundlegender Konzepte der Finanzwirtschaft und ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Analyse, die für die weiteren Untersuchungen und Reflexionen der Studie bedeutsam sind. Dazu stelle ich zuerst unterschiedliche Typen von Finanztiteln sowie verschiedene Institutionen und Varianten nationaler Finanzsysteme vor (Abschn. 2.1). Dann untersuche ich die Funktionen, die ein Finanzsystem für die Gesamtwirtschaft zu erfüllen hat (Abschn. 2.2), sowie einige besonders gravierende Funktionsmängel von Finanzsystemen (Abschn. 2.3). Abgeschlossen wird das Kapitel durch einen kurzen Blick auf die Ziele und Formen der Finanzmarktpolitik (Abschn. 2.4) sowie auf den Wandel nationaler Finanzsysteme (Abschn. 2.5).

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Fußnoten
1
Mit dem Begriff „Wirtschaftsakteure“ (oder auch „wirtschaftliche Akteure“) bezeichne ich alle natürlichen und juristischen Personen, die sich am Wirtschaftsgeschehen beteiligen.
 
2
In dieser Studie wird zwischen Gütern (= Waren und Dienstleistungen) und Vermögensgütern (andere Begriffe: Aktiva, Vermögenswerte) und vor allem zwischen Güter- und Vermögensmärkten deutlich unterschieden. Güter werden gekauft, weil sie von individuellen Akteuren als im alltäglichen Leben nützlich wahrgenommen werden oder weil sie zur Bereitstellung anderer Güter benötigt werden. Als „Güterbereitstellung“ wird dabei die Produktion und Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen begriffen. Vermögensgüter werden um ihres erwarteten „Ertrags“ willen gekauft. Dieser besteht aus Geldeinnahmen, die mit dem Vermögensgut erwirtschaftet werden können bzw. mit seinem Besitz verbunden sind (abzüglich eventueller Kosten für das Halten des Vermögensgutes), aus einem Wertzuwachs und/oder aus Liquidität (Keynes 1973, 225–229). Als Gütermarkt wird immer das Zusammentreffen des Angebots an und der Nachfrage nach neu produzierten oder bereitgestellten Gütern bezeichnet. Auf Vermögensmärkten treffen dagegen das Angebot und die Nachfrage nach neuen und bereits schon länger existierenden Aktiva aufeinander. Eine Maschine, mit der Waren hergestellt werden können, ist z. B. als neu hergestellte und um ihrer Produktionseigenschaften willen gekaufte, ein Gut (genauer: ein Investitionsgut); als etwas, mit dem in Zukunft Geldeinnahmen erwirtschaftet werden können, ist sie zugleich auch ein Aktivum (genauer: ein Kapitalgut). Andere Beispiele für Aktiva sind Immobilien, Gold und die im Folgenden vorgestellten Finanztitel (einschließlich jener Finanztitel, die selbst Geld sind).
 
3
In der Studie wird nicht zwischen Tausch- und Zahlungsmitteln differenziert. Für eine ausführlichere Abgrenzung der Geld-Aktiva von anderen Aktiva vgl. Emunds 2000, 113 f. Natürlich dient Geld auch als Wertmaßstab und als Wertaufbewahrungsmittel; aber die Eignung eines Finanztitels zu diesen Funktionen wird nicht als hinreichende Bedingung dafür angesehen, dass er als Geld bezeichnet wird.
 
4
Einen solchen Anspruch kann der Finanztitel auch indirekt beinhalten; z. B. kann er dem Inhaber das Recht einräumen, von dem Emittenten (also von demjenigen, der den Finanztitel ausgegeben hat) zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt und zu festgelegten Konditionen einen anderen Finanztitel zu erwerben.
 
5
In der Studie verwende ich den Begriff „Wertpapiere“ so, dass er alle Derivate (synonym: derivative Finanztitel) mit beinhaltet. Dabei übergehe ich den Umstand, dass vermutlich nicht wenige Derivate die hier gewählte Definition des Begriffs „Wertpapiere“ nicht erfüllen.
 
6
Außer Wertpapier- und Devisenbörsen gibt es auch Warenbörsen. Bei einer Computerbörse (im Unterschied zur Präsenzbörse) ist der Handelsplatz natürlich nicht als ein Ort zu verstehen, an dem die Händler physisch präsent sind.
 
7
Definition des „over the counter“- Marktes im Anschluss an Gerwen/Liedekerke 2000, 7.
 
8
Unternehmen sind in dieser Studie gewinnorientiert wirtschaftende Organisationen der Realwirtschaft, Finanzinstitute solche Organisationen der Finanzwirtschaft. Um das Moment der Gewinnorientierung zu betonen, bezeichne ich allerdings Finanzinstitute hin und wieder als Unternehmen der Finanzwirtschaft. Ein Unternehmen oder Finanzinstitut muss nicht vorrangig das Ziel besonders hoher Gewinne verfolgen oder gar auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sein; es reicht, dass bei den Entscheidungen über wirtschaftliche Handlungen und Strategien das Erzielen von Gewinn eine relevante Zielgröße ist.
 
9
Einlagen geben dem Kunden das Recht, jederzeit (Sichteinlage, z. B. das Guthaben auf einem Girokonto) oder unter Beachtung einer Frist (Termin- oder Spareinlage) über den ausgewiesenen Betrag (bzw. über einen Teil desselben) zu verfügen, d. h. ihn sich in bar auszahlen oder von dem Finanzinstitut auf ein anderes Konto (z. B. eines anderen Akteurs bei einem anderen Finanzinstitut) übertragen zu lassen.
 
10
Eine Zentralbank wird hier nicht als öffentliche Bank bezeichnet.
 
11
Für einen (offenen) Investmentfonds sammelt eine Gesellschaft („Investment-“ oder „Kapitalanlagegesellschaft“) durch Verkauf von Anteilsscheinen Geld, das sie in bestimmte, festgelegte Anlagebereiche investiert. Der Investmentfonds ist das durch diesen Verkauf erzielte und durch Anlage vermehrte (ggf. auch: verminderte) Geld als Sondervermögen. Die Käufer der – häufig börsengehandelten – Anteilsscheine sind die Eigentümer des Fonds.
Ein Pensionsfonds dient der betrieblichen Altersvorsorge. Dem internationalen Sprachgebrauch entsprechend verwende ich den Begriff hier so, dass es dabei primär um eine Vermögensbildung durch den Kauf von Wertpapieren geht, die der Arbeitgeber nicht selber emittiert (hat).
 
12
Victoria Chick (1993a, 81) z. B. identifiziert für das englische Bankensystem eine mit dem Bank Act von 1844 beginnende Phase als den Zeitraum, in dem sich die allgemeine Akzeptanz von Sichteinlagen als Geld durchsetzte.
 
13
In der Begrifflichkeit des bekannten Tobin-Aufsatzes „On the Efficiency of the Financial System“ (Tobin 1987) geht es mir in diesem Kapitel um die „functional efficiency“ (Tobin 1987, 284, 290–294) von Finanzsystemen.
 
14
Die ersten fünf der folgenden sechs Funktionen entsprechen z. B. der kurzen Liste bei Menkhoff/Tolksdorf 1999,13 f. Vgl. a. Levine 1997, 690–702. Eine lesenswerte Einführung in die volkswirtschaftliche Bedeutung eines Finanzsystems bietet Hellwig 1997 oder Hellwig 2000 – jedoch ohne die erste der hier skizzierten Funktionen. Tobin (1987, 284) nennt folgende gesamtwirtschaftlichen Funktionen des Finanzsystems: „the pooling of risks and their allocation to those most able and willing to bear them (…); the fascilitation of transactions by providing mechanisms and networks of payments; the mobilization of saving for investments in physical and human capital, domestic and foreign, private and public, and the allocation of saving to their socially productive use“. Das entspricht in etwa den im Folgenden beschriebenen Funktionen (5) des Risikomanagements, (1) der Geldversorgung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, (3) der Geldanlage und (2) der Finanzierung. Sehr lesenswert ist auch die paradigmenorientierte Darstellung des Zusammenhangs zwischen finanzwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Entwicklung durch Adalbert Winkler (1998).
 
15
Für eine ausführlichere Darstellung der bankkreditbestimmten Geldentstehung, die für alle in dieser Studie berücksichtigten Volkwirtschaften typisch ist, vgl. z. B. Kaldor/Trevithick 1981; Moore 1988. Für eine institutionengeschichtliche Einordnung vgl. Chick 1993a.
 
16
Im Folgenden ist, um der leichteren Verständlichkeit willen, von Girokonten die Rede, und nicht allgemein von Sichteinlagen.
 
17
Auch dann, wenn ein Kreditinstitut etwas (z. B. Wertpapiere) kauft, kommt es zur Geldschöpfung: Dem Verkäufer wird der Kaufbetrag auf einem Bankkonto gutgeschrieben.
 
18
Dieser Aspekt wird ausgeblendet, wenn die Finanzwirtschaft oder der private Bankensektor ausschließlich von der Aufgabe der Finanzintermediation her verstanden wird.
 
19
Eine einzelne Geschäftsbank kommt an Bargeld durch Ausleihen bei der Zentralbank, durch Ausleihen von anderen Instituten oder durch Bareinzahlungen von Kunden. In einer Gesamtbetrachtung jedoch hat die Gesamtheit der Geschäftsbanken (einer geschlossenen Volkswirtschaft) alles zirkulierende Bargeld von der Zentralbank ausgeliehen und an das sog. Bankenpublikum weitergegeben.
 
20
In vielen Volkswirtschaften (auch in denen des Euro-Währungsraumes) müssen sich die Geschäftsbanken bei der Zentralbank nicht nur in Höhe des benötigen Bargelds verschulden, sondern auch noch zusätzlich ein Guthaben auf ihrem Konto bei der Zentralbank erwerben, dessen Mindesthöhe sich meist aus dem Umfang ihrer Kundeneinlagen berechnet („Mindestreserve“).
 
21
Oder er kann wegen der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes auch nur eine der beiden Transaktionen durchführen – wenn er beim Gang zum Markt nicht ausreichend Geld hat, allerdings nur den Verkauf der Hühner.
 
22
Wenn Geschäftsbanken andere wirtschaftliche Akteure durch die Vergabe eines Kredits mit zusätzlichem Geld ausstatten, dann handelt es sich dabei um einen Beitrag zur Geldversorgung der Volkswirtschaft, insofern die Bank durch die Kreditvergabe neues Geld schafft, das durch die Ausgabe(n) des Kreditkunden in Umlauf kommt. Es handelt sich zugleich um Finanzierung, insofern der Kreditkunde zusätzlich zu dem Geld, das er bereits hat, weiteres Geld erhält, mit dem er ein Vermögensgut (oder ein Gut mit dauerhaftem Nutzen) kauft und hält.
 
23
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Finanzsystemtypen werden nur in der Bruttobetrachtung der Finanzströme deutlich (Hackethal/Schmidt 2004; Dies. 2007). Für die obige Aussage vgl. die entsprechenden Daten für die USA seit 1970 (Hackethal/Schmidt 2004, 31, Tab. 6).
 
24
Dass es hier wirklich um einen Vorrang geht, belegen jene empirischen Untersuchungen, in denen sich die Höhe der internen Finanzierungsmittel als eine wichtige erklärende Variable für die Höhe der Investitionen erweist (vgl. den Überblick bei Hubbard 1998).
 
25
Laut Hackethal/Schmidt (2007, 26, Tab. 3.3) machten bei US-amerikanischen Unternehmen 1970–2000 die Aktienemissionen 11 % der langfristigen externen Finanzierungsmittel aus; die Summe der langfristigen externen Finanzierungsmittel belief sich auf 64 % des „physical investment“ (Hackethal/Schmidt 2007, 25, Tab. 3.2). Bei deutschen Unternehmen betrugen die Aktienemissionen im gleichen Zeitraum ca. 4 %, bei japanischen Unternehmen ca. 7 % der Bruttorealinvestitionen (Hackethal/Schmidt 2007, 25 f.; wiederum die Werte aus Tab. 3.3 gemäß dem Verhältnis zwischen langfristigen externen Finanzierungsmitteln und „physical investment“ aus Tab. 3.2 umgerechnet; letzteres lag bei 55 % für die deutschen und 144 % (!) für die japanischen Unternehmen).
 
26
Auch die Finanzierungsschwäche des Aktienmarktes kann in einem informationsökonomischen Modell verständlich gemacht werden (Myers/Majluf 1984): Die Ankündigung eines Unternehmens, sein Kapital durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen, gilt den Teilnehmern am Aktienmarkt als ein schlechtes Signal für seine Ertragsaussichten; denn aus Sicht der bisherigen Aktionäre, in deren Interesse das Management agiert, lohnt sich die Finanzierung durch Ausgabe zusätzlicher Aktien dann, wenn die Aktie überbewertet ist.
 
27
Bei der Fremdfinanzierung beschafft sich das Unternehmen dadurch von anderen Wirtschaftsakteuren Finanzmittel, dass es den Kapitalgebern das Recht verkauft, zu bestimmten Zeitpunkten in der Zukunft von ihm Zahlungen in einer festgelegten Höhe (= Schuldendienst) einzufordern. Es geht also um die Ausgabe von Schuldtiteln bzw. um die Aufnahme eines Bankkredits.
 
28
Im Vergleich zu diesen Relationen in den Industrieländern fällt auf, dass bei der Unternehmensfinanzierung in vielen Schwellenländern (zumindest zwischen der Mitte der 1980er und dem Ende der 1990er Jahre) sowohl das Gewicht der externen Finanzierung als auch innerhalb der externen Finanzierung der Anteil der Finanzmittel, die durch die Emission von Aktien erworben werden, sehr hoch ist (z. B. Speidel-Walz 2001, 45–50; Seifert/Gonenc 2010).
 
29
Vgl. die gängigen Einführungen in die neoklassische Wohlfahrtsökonomie, z. B. Henderson/Quandt 1983, 299–338 (Kap. 11).
 
30
Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung der Kapazitäten zur Warenproduktion, sondern auch der Möglichkeiten, Dienstleistungen bereitzustellen. Darauf sollen die Anführungsstriche verweisen.
 
31
Vgl. den knappen Überblick bei Schulmeister (2010, 100–104) sowie die instruktive und materialreiche Gegenüberstellung der Positionen bei Peukert (2010, 89–261).
 
32
Bei einer Überrendite auf dem Aktienmarkt (z. B. eines Landes) erzielt man mit seiner Aktienanlage (bei gleichem Risikoniveau) eine höhere Rendite [= (Dividende + Kursanstieg)/Ausgangskurs] als mit einem Portfolio, das ein verkleinertes Spiegelbild des gesamten Aktienmarktes ist.
 
33
Vgl. die üblichen Lehrbuchdarstellungen: z. B. Brealey/Myers 1991, 287–310; Steiner/Bruns 2000, 40–47.
 
34
Schulmeister (2010, 101) spricht von der „bull-bear-hypothesis“, Peukert (2010, 151 ff.) vom „Bullen-Bären-Paradigma“.
 
35
Nach einer Untersuchung des Verhaltens von Fondsmanagern auf dem deutschen Aktienmarkt durch die Deutsche Bundesbank (2001c) sind etwa 30 % dieser Fondsmanager vornehmlich fundamental ausgerichtet. Diese halten jedoch gerade einmal durchschnittlich drei Monate an ihrer Bewertung und Portfoliostrategie fest, wenn die Kursentwicklung gegenläufig ist und ihnen (vorübergehend) eine unterdurchschnittliche „performance“ beschert. Kein Wunder, dass auch die Bundesbank „Zweifel hinsichtlich des Durchhaltevermögens der Fundamentalisten“ (Deutsche Bundesbank 2001c, 59) äußert und feststellt: „Fondsmanager bewegen sich (…) in erster Linie im Bann der Marktdynamik, und zwar auch diejenigen, die sich bei der Analyse ausdrücklich nach Fundamentaldaten richten“ (Deutsche Bundesbank 2001c, 60).
 
36
Genau genommen geht es hier um das Verhältnis zwischen dem Marktwert des Eigenkapitals von Unternehmen i (= aktueller Kurs der Aktie i * Anzahl der Aktien i) zum Marktwert des Eigenkapitals von Unternehmen j usw. – und zwar vor allem dann, wenn die Unternehmen einer Branche angehören und in etwa die gleiche Kapitalstruktur aufweisen.
 
37
Tobin vertritt in seinem Beitrag „On the Efficiency of the Financial System“ eine ähnliche Position wie die hier skizzierte: Die Wertpapiermärkte haben für ihn einerseits eine hohe „information arbitrage efficiency“ (Tobin 1987, 285; vgl. Hypothese der Kapitalmarkteffizienz in der schwachen Form). Andererseits ist er bezüglich der „fundamental valuation efficiency“ (Tobin 1987, 286) skeptisch (Tobin 1987, 286–288).
 
38
Den Begriff „Investor“ verwende ich nicht nur für Unternehmen und andere Akteure, die realwirtschaftlich (z. B. in Produktionsmaschinen) investieren, sondern auch für die Käufer von Finanztiteln. Letztere werden auch Finanzinvestoren genannt. Die Käufe von Finanztiteln, insbesondere von Wertpapieren bezeichne ich als Investments oder als Finanzinvestments – in Abgrenzung von den realwirtschaftlichen Investitionen.
 
39
Zu den Ratingagenturen vgl. die wissens- und risikosoziologische Studie von Strulik (2000).
 
40
Bei einer Bonitätsprüfung wird geprüft, wie glaubwürdig die Zahlungsversprechen des Schuldners sind.
 
41
Allerdings deckt auch die Kreditvergabe einer Bank auf, zu welchem Ergebnis die Bank in ihrer internen Prüfung gekommen ist. Die Kreditvergabeentscheidung einer Bank ist vor allem für die Lieferanten und Abnehmer des Unternehmens eine sehr nützliche Information. Ihre Bereitschaft zu Handelskrediten werden diese in vielen Fällen davon abhängig machen, dass die Kreditbeziehungen des Unternehmens zu seiner (seinen) wichtigsten Bank(en) intakt ist [vgl. Abschn. 2.2.6].
 
42
Da Geld hier ja als ein Finanztitel begriffen wird, der die besondere Eigenschaft hat, weithin als Zahlungsmittel akzeptiert zu werden [vgl. Abschn. 2.1], müsste es eigentlich heißen: „(…) auch andere Finanztitel“.
 
43
Vgl. Deutsche Bundesbank 2011c, 55: „Auch hier ist die Frage angebracht, ob typische Privatanleger in der Lage sind, erfolgreiche Vermögensverwalter zu identifizieren und zu beurteilen, ob vergangener Erfolg auch künftig Bestand haben wird.“
 
44
Eine solche Aussage ist möglich, weil (abgesehen vom Eigenkapital und von dem auf Wertpapiermärkten beschafften Fremdkapital) die Einlagen in der Bilanz des Instituts den Krediten und den anderen erworbenen Aktiva gegenüberstehen. Außerdem bezahlen die Banken aus den Erträgen, die sie mit diesen Vermögenswerten erwirtschaften, die Zinsen auf die Termin- und Spareinlagen. Und schließlich ist die Vertrauenswürdigkeit von Bankeinlagen neben staatlichen Regeln und Garantien auch auf die Werthaltigkeit der von der Bank erworbenen Aktiva zurückzuführen.
 
45
Sind auch die sofort kündbaren Einlagen verzinst, dann wird die Umschichtung von Guthaben auf Spar- und Terminkonten durch eine höhere Verzinsung vergütet.
Neben dem traditionellen Einlagengeschäft bieten die Geschäftsbanken in vielen Ländern aber auch Dienstleistungen der Vermögensverwaltung an: Für ihre Kunden wickeln sie Wertpapiergeschäfte ab und verwalten die Wertpapierdepots. Außerdem sind – gerade auch in Deutschland – viele Anbieter von Investmentfonds Tochtergesellschaften von Geschäftsbanken.
 
46
Finanzanlage heißt hier die Vermögensanlage in Finanztitel.
 
47
Ein Finanzinstitut, das Finanzintermediation betreibt, also Geld entgegen nimmt und Finanzierungsverträge anbietet, heißt Finanzintermediär.
 
48
Neben der Losgrößen- und der Fristentransformation, die im Folgenden beschrieben werden, gehört auch die Veränderung des Rendite-Risiko-Profils der Zahlungsansprüche [vgl. Abschn. 2.2.5.2] zu den Leistungen eines als Finanzintermediär auftretenden Finanzinstituts.
 
49
Hin und wieder, vor allem in Phasen einer stark restriktiven Geldpolitik kommt es vor, dass die kurzfristigen Zinsen höher sind als die langfristigen. Für die Finanzinstitute stellt diese – als inverse Zinsstruktur bezeichnete – Konstellation umso schneller eine Bestandsgefährdung dar, je stärker sie Fristentransformation betrieben haben. Aus diesem Grund schlagen die Bankaufsichtsbehörden einiger Länder vor, dass auch das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch mit Eigenkapital unterlegt wird. Öffentlich zurückhaltend bezeichnet die Deutsche Bundesbank (2012, 65) dies als „denkbar“.
 
50
Vielfach führen Verbriefungen nicht zu weniger Fristentransformation pro einzelnem Kredit, sondern lediglich dazu, dass die Fristentransformation aus der Bankbilanz in die Bilanz einer Tochtergesellschaft ausgelagert wird. Das war z. B. vor Ausbruch der globalen Finanzkrise bei den Zweckgesellschaften der Fall, welche die Aufsichtsbehörden einiger Länder damals noch nicht in die risikobegrenzende Regulierung der Mutterkonzerne einbezogen und deren Funktionsweise auch Gegenstand der übernächsten Fußnote ist.
 
51
Ich beschreibe hier eine einfache Verbriefung, bei der die mit den ausgegebenen Wertpapieren verbundenen Zahlungsansprüche alle gleich sind. Das Prinzip strukturierter Verbriefungen stelle ich später vor [vgl. Abschn. 2.2.5.2].
 
52
Die Zweckgesellschaften kaufen von ihren Mutterkonzernen die gebündelten Kredite zumeist bereits in der Form von Wertpapieren und geben zur Finanzierung (und Refinanzierung) dieses Wertpapierbesitzes andere kurzfristige Wertpapiere aus. Dabei dienen dann die Zahlungsansprüche aus den vom Mutterkonzern gekauften Wertpapieren der „Besicherung“ der ausgegebenen kurzfristigen Wertpapiere. Vor der globalen Finanzkrise kauften die Zweckgesellschaften viele hypothekengesicherte Wertpapiere („Mortgage Backed Securities“) und (re-)finanzierten dies durch Ausgabe von forderungsbesicherten Wertpapieren („Collaterized Debt Obligations“) (vgl. Schäfer 2008, 810 f.).
 
53
Z. T. sorgen Rechtsvorschriften dafür, dass die Interessen der verschiedenen Stakeholder-Gruppen gewahrt werden. Von diesen sollen hier Normen, mit denen allgemein materiale Ansprüche an die Geschäftspolitik von Unternehmen gestellt werden, nicht zur Unternehmenskontrolle gezählt werden – wohl aber solche Vorschriften, die die Prozesse der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über die künftige Geschäftspolitik regeln.
 
54
In der angloamerikanischen Literatur wird unter „corporate control“ ausschließlich die „finanzbezogene Unternehmenskontrolle“ verstanden (vgl. z. B. den Literaturüberblick Shleifer/Vishny 1997). Eine weite Begriffsdefinition propagieren u. a. Schmidt/Tyrell 1997, 342 und Schmidt/Hackethal/Tyrell 2002, 29.
 
55
Das Kontrollengagement der Banken folgt allerdings den typischen Interessen eines Fremdkapitalgebers: Ihnen geht es nicht um hohe Renditen, sondern um eine möglichst sichere Rückzahlung der ausgeliehenen Beträge bzw. in Krisenzeiten darum, einen möglichst hohen Anteil des ausgeliehenen Geldes zurückzuerhalten.
 
56
In dieser Studie ist dann von einem Konzern die Rede, wenn ein Unternehmen mindestens ein anderes Unternehmen beherrscht – durch Beherrschungsvertrag, Eingliederung oder eine Mehrheitsbeteiligung.
 
57
Es ist auch umstritten, ob die feindlich übernommenen Firmen nach der Übernahme tatsächlich mehr Gewinn erwirtschafteten als vorher (Allen/Gale 2000, 101, 119). Falls dies der Fall ist, stellt sich außerdem die Frage, in welchem Umfang diese Gewinnsteigerungen auf das Aufkündigen impliziter Verträge und damit auf Einbußen anderer Akteure, vor allem der Arbeitnehmer, zurückgehen (vgl. Shleifer/Summers 1988).
 
58
Manchmal wird die Gefahr einer Währungskrise als ein Instrument der Kapitalnehmerkontrolle gedeutet, das Regierungen in ähnlicher Weise diszipliniere, wie die Gefahr feindlicher Übernahmen die Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften [vgl. Abschn. 5.​2.​2].
 
59
Auch die Risikoreduktion durch Gesetzliche Sozialversicherungen wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Dynamik des Landes aus. So dürfte nach dem Zweiten Weltkrieg der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme in den Industrieländern eine wichtige Voraussetzung dafür gewesen sein, dass diese den Außenhandel liberalisieren und damit die Unternehmen und ihre Beschäftigten erheblichen zusätzlichen Risiken aussetzen konnten (Rieger/Leibfried 2001, 79–112).
 
60
Der Erwartungswert der Rendite einer Periode [E (π*), hier eben auch μ] ist die Summe der möglichen Renditehöhen (π*), die jeweils mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (p) multipliziert werden. Wenn nur zwei Renditehöhen (π1, π2) in Frage kommen, wird der Erwartungswert der Rendite z. B. so bestimmt: μ = E (π*) = p1 × π1 + p2 × π2 = 0,8 × 0,1 + 0,2 × 0,05 = 0,09.
 
61
Die Standardabweichung σ(π*) ist die quadratische Wurzel der Varianz σ2*) mit σ2*) = E {[π* − E (π*)]2}, im obigen Beispiel: σ2*) = 0,8 × (0,1 −  0,09)2 + 0,2 × (0,05 − 0,09)2 = 0,8 × 0,0001 + 0,2 × 0,0016 = 0,00008 + 0,00032 = 0,0004, also σ(π*) = 0,02. Zum theoretischen Hintergrund vgl. die entsprechenden Kapitel in den üblichen Lehrbüchern zur betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie (z. B. Laux 1991, 131–166, 235–243).
 
62
Im Folgenden greife ich Anregungen aus Rundes (1994) Interpretation Keynesscher Aussagen auf. Mit den Begriffen „absolutes“ und „relatives Konzept“ von „uncertainty“ schließe ich an Dow 1995, 119 an. Insgesamt ist die postkeynesianische Diskussion über „uncertainty“ auch von Frank Knights Unterscheidung zwischen „risk“ und „uncertainty“ beeinflusst.
 
63
Die Ausführungen zur Nichtergodizität in Anlehnung an Davidson (1994, 90 f.).
 
64
Anders als Unsicherheit und Ungewissheit wird das Wort „unsicher“ unspezifisch für das absolute und relative Konzept von „uncertainty“ benutzt.
 
65
Die Darstellung, wie über eine Bankbilanz und durch Tranchenbildung bei der Verbriefung das Rendite-Risiko-Profil der Zahlungsansprüche verändert wird, ist von Turner (2010, 11, 20, 51, 70) inspiriert.
 
66
Bei der theoretischen Relevanz geht es vor allem um die Portfoliotheorie und ihr Konzept eines effizienten (Aktien-)Portfolios sowie das darauf aufbauende Capital Asset Pricing Modell (CAPM) zur Bewertung der Wertpapiere. Vgl. die üblichen Lehrbuchdarstellungen, z. B. Schmidt/Terberger 1996, 309–338.
 
67
Vgl. Fußnote 61.
 
68
Einführend vgl. z. B. Rudolph 1995; Rudolph 1996.
 
69
Mit dem Begriff der Periode wird darauf verwiesen, dass es um einen Zeitraum, nicht um einen Zeitpunkt geht. Die Länge der Periode kann hier offen bleiben; Leserinnen und Leser, die eine konkrete Zeitraumangabe wünschen, mögen sich z. B. einen Tag vorstellen.
 
70
Zu diesen Ausgaben zählen auch die Ausgaben für den Kauf von Aktiva, die selbst nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Entsprechend zählen zu den Einnahmen auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögensgütern und durch Aufnahme von Krediten (bzw. Ausgabe neuer Finanztitel).
 
71
In einem Teil der postkeynesianischen Literatur wird der Wunsch, sich gegen Zahlungsunfähigkeit abzusichern, (und nicht wie im übrigen keynesianischen Schrifttum: die Geldnachfrage) als Liquiditätspräferenz bezeichnet (ausführlicher: Emunds 2000, 55–57). Eine ähnliches Motiv findet sich auch in der Finanzierungstheorie der traditionellen deutschsprachigen Betriebswirtschaftlehre. Erich Gutenberg z. B. stellt für die Finanzierungsabteilung eines Unternehmens das Ziel auf, das „finanzielle Gleichgewicht“ zu wahren (Schmidt/Terberger 1996, 15).
 
72
Vorausgesetzt ist auch hier eine geschlossene Volkswirtschaft. Der Kontext der heimischen Währung wird also nicht verlassen.
 
73
Vgl. z. B. Minsky 1982, 74; Wray 1990, 16–20, Dow 1993, 165.
 
74
Der Begriff „Kreditlinie“ steht für den Betrag, den bei ihr aufnehmen zu können eine Geschäftsbank ihrem Kunden zugesichert hat. Bei privaten Haushalten ist der Dispositionskredit eine besonders verbreitete Form der Kreditlinie.
 
75
„The fundamental banking activity is accepting, that is guaranteeing that some party is creditworthy. A bank by accepting a debt instrument, agrees to make specified payments if the debtor will not or cannot. Such an accepted or endorsed note can then be sold in the open market. A bank loan is equivalent to a bank’s buying a note that it has accepted“ (Minsky 1986, 229).
 
76
In den Ländern, in denen es Mindestreservevorschriften (vgl. Fußnote 20) gibt, geht es bei der Lender of Last Resort-Funktion darum, dass die Zentralbank den Zugang solider Geschäftsbanken nicht nur zu Bargeld, sondern auch zu jenen Guthaben bei der Zentralbank garantiert, mit denen diese ihre Mindestreservepflicht erfüllen.
 
77
Der Hinweis auf die Wahrnehmung einer eigenen Zielverfolgung durch andere Akteure entspricht der intentionalistischen Handlungstheorie, die sich allerdings auf individuelle Akteure bezieht (Überblick bei Möhring-Hesse 1997, 42–56). Soziale Einheiten (dauerhafte Interaktionszusammenhänge mehrerer bzw. vieler individueller Akteure) sind handlungsfähig, wenn ihre Mitglieder in Bezug auf die Deutung der Handlungssituation, die gemeinsam zu verfolgenden Ziele und einzusetzenden Mittel in ausreichendem Maße übereinstimmen und/oder wenn eine Subeinheit der sozialen Einheit, die sog. Kontrollinstanz, bei den anderen Mitgliedern durchsetzt, dass diese bei ihrem Handeln (in diesem Interaktionskontext) die Ziel- und ggf. auch die Mittelvorstellungen der Kontrollinstanz berücksichtigen (Etzioni 1975, 54–59, 120–134). Soziale Einheiten, die in diesem Sinne handlungsfähig sind, heißen kollektive Akteure. Unternehmen und Finanzinstitute sind kollektive Akteure der Privatwirtschaft. Bei ihnen ist im Allgemeinen der Vorstand die Kontrollinstanz. Diese sorgt im Wesentlichen dadurch für die Handlungsfähigkeit der sozialen Einheit, dass sie – zumindest partiell – die eigenen Ziele und Mittelvorgaben im Handeln der Mitarbeiter durchsetzt.
 
78
Im Jargon der Wirtschaftspresse werden die Finanzmärkte häufig zu handelnden Subjekten, die z. B. eine nationalstaatliche Regierung für eine „schlechte“ Wirtschaftspolitik „bestrafen“. Das ist natürlich eine verkürzende Redeweise: Die Marktakteure, meist: die Wertpapierbesitzer, handeln und verfolgen darin Absichten; der Institution Markt dagegen wird ein ernst zu nehmender Beobachter keine eigene Absichten unterstellen. Insofern allerdings eine bestimmte Börse (z. B. die Deutsche Börse AG) als ein eigenes Finanzinstitut mit Vorstand und Mitarbeitern wahrgenommen wird, ist es sinnvoll, davon auszugehen, dass dieses selbst – z. B. im Wettbewerb mit anderen Börsen – bestimmte Ziele verfolgt.
 
79
Dieser Unterabschnitt ist inspiriert durch Liedekerke 1997, 78 f., der „missing credit“ als eine zentrale Dysfunktionalität des Finanzsystems darstellt (vgl. Liedekerke 2000a, 204–206).
 
80
Zur Diskussion über Kreditklemmen vgl. z. B. Bernanke 1983; Bernanke 1992/1993; Kashyap/Stein 1994 und aus Sicht des hier vertretenen Ansatzes Emunds 2003a, 213–219. Zur modelltheoretischen Fundierung vgl. Stiglitz/Weiss 1981.
 
81
Obwohl der Begriff „Kurs“ eingängiger ist, wird hier der weitere Begriff „Marktpreis“ verwendet, weil dieser z. B. auch die börsenmäßig bestimmten Preise von Standardwaren umfasst. Steigerungen eines Marktpreises werden im Folgenden auch als Wertsteigerungen bezeichnet.
 
82
Das Folgende im Anschluss an Victoria Chicks (1983, 202 f.; Dies. 1990) Sicht der Spekulation. Diese wiederum ist stark beeinflusst durch die Keynessche Gegenüberstellung (Keynes 1973, 158) von „speculation“ („the activity of forecasting the psychology of the market“) und „enterprise“ („the activity of forecasting the prospective yield of assets over their whole life“).
 
83
An diesem Punkt setzt Milton Friedmans (1953) Apologetik der Spekulation an: Spekulation reduziere Preisschwankungen, führe die Kurse nämlich näher an die fundamental richtigen Preise heran; denn spekulative Marktteilnehmer kauften bei zu niedrigen und verkauften bei zu hohen Kursen. Andernfalls – wenn sie als destabilisierende Spekulanten aufträten – würden sie systematisch Geld verlieren und müssten insofern dann auch bald vom Markt verschwinden (Friedman 1953, 175). Friedman übersieht, dass niemand den fundamental richtigen Kurs kennen kann, weil es kein (unter den Profis) allgemein anerkanntes Modell zu dessen Berechnung gibt [vgl. Abschn. 2.2.2.2] und dass nüchterne Erwägungen der Fundamentalanalyse für die Einschätzungen spekulativer Marktteilnehmer, ob ein bestimmter Kurs in der nahen Zukunft steigen oder fallen wird, zumeist nur eine geringe Rolle spielen dürften.
 
84
Diesen Vorteil der Wertpapierspekulation betont u. a. Peter Koslowski (z. B. 1997, 65–67).
 
85
Ein berühmtes Beispiel ist der Beinahe-Konkurs der Metallgesellschaft (1993). Allerdings hat damals wohl auch die unsachgemäße Auflösung der Öltermingeschäfte erhebliche Verluste verursacht.
 
86
Vgl. die weiterführenden Reflexionen über die Grenzen der üblichen Risikomodelle bei Peukert (2010, vor allem 100–125).
 
87
Dieser Aspekt wird in den sozialethischen Reflexionen der Spekulation gerne betont (vgl. Nell-Breuning 1928, 145 f. und Wiemeyer 2010, 569).
 
88
Von einer Spekulationswelle sollte erst gesprochen werden, wenn die Haussespekulation mit dem Vermögensgut-Typ mindestens ein Jahr lang anhält. Ein Vermögensmarkt ist in der Hausse, wenn die Preise der dort gehandelten Aktiva eine Zeit lang hauptsächlich steigen. Eine Baisse ist eine Phase, in der die Preise auf einem Vermögensmarkt hauptsächlich sinken.
 
89
Zu Spekulationswellen mit Immobilien und Aktien vgl. z. B. IMF 2000, 77–112; IMF 2003, 61–94; Claessens/Kose/Terrones 2011; Drehmann/Borio/Tsatsaronis 2012. Immobilien und Aktien eignen sich deshalb besonders als Objekte von Spekulationswellen, weil ihr Gesamtangebot auch bei einem starken Preisanstieg kurzfristig gar nicht oder nur geringfügig steigt (bei Aktien aufgrund der Finanzierungsschwäche des Aktienmarktes bzw. solange diese anhält; vgl. Dow 1993, 38, 62; Emunds 2000, 168 f.). Zu einer Spekulationswelle mit Rohstoff-Terminkontrakten vgl. Gilbert 2009; Gilbert 2010.
 
90
Vgl. a. die obigen Ausführungen zur Informationsverarbeitung der Anleger auf dem Kapitalmarkt [vgl. Abschn. 2.2.2.2].
 
91
Mir scheint die finanzkeynesianische Betonung des Übersteigerns positiver Entwicklungen das Hauptproblem der finanzwirtschaftlichen Konjunktureinflüsse zu treffen und nicht die neukeynesianische Sicht, die primär Wachstumsbremsen thematisiert (Emunds 2000, 310–326). Diese Konjunktureinflüsse der Finanzwirtschaft bestehen auch nicht nur in der Verstärkung konjunktureller Entwicklungen (so im Neukeynesianismus), sondern (entsprechend der finanzkeynesianischen Sicht Minskys und Anderer) in einer eigenen Dynamik der Finanzwirtschaft, welche die gesamtwirtschaftliche Entwicklung stört (Emunds 2000, 310–326). Vgl. auch die Hinweise bei Borio 2012, 1 f., 11.
 
92
Vgl. Minsky 1982; Minsky 1990. Für eine systematische Rekonstruktion vgl. Emunds 2000, vor allem: 179–230.
 
93
Zu Bankenkrisen vgl. u. a. Diamond/Dybvig 1983 und Reinhart/Rogoff 2010, 54–58, 218–258, die den Zusammenhang der Bankenkrisen mit platzenden Immobilienpreisblasen hervorheben, deren These von der gleichen Betroffenheit der Industrieländer und der „emerging markets“ (u. a. 218, 235) ich allerdings – zumindest mit Blick auf systemische Bankenkrisen – nicht teile.
Minsky betont für den oberen konjunkturellen Wendepunkt zwar die Schwierigkeiten von Banken (und anderen auf kontinuierliche Verschuldung angewiesenen Akteuren), sich zu (re-)finanzieren, in seinem Verständnis von Finanzkrisen steht allerdings der Crash auf Vermögensmärkten im Mittelpunkt (vgl. meinen Systematisierungsversuch: Emunds 2000, 215–223).
 
94
Für Caprio/Klingebiel (2003, 1), auf die sich auch Reinhardt/Rogoff (2010, 57) stützen, ist eine Bankenkrise dann systemisch, wenn darin das Eigenkapital im gesamten privaten Bankensektor ganz oder großenteils vernichtet wurde: „much or all of bank capital being exhausted“. Ein bekanntes Beispiel für eine nicht-systemische Bankenkrise ist die US-amerikanische Savings-and-Loan-Krise der 1980er Jahre (vgl. a. Reinhart/Rogoff 2010, 308 f.).
 
95
Der Umfang der Fristentransformation bezieht sich auf die Volumina, also: den Wert der kurzfristigen Passiva und langfristigen Aktiva in der Bilanz des Instituts, das Ausmaß bezieht sich auf den Grad der Fristendivergenz (z. B. hohes Ausmaß: extrem kurzfristige Passive gegen sehr langfristige Aktiva).
 
96
Handelt es sich bei den Einlagen dieser Kunden auch um Sichteinlagen, die ja jederzeit kündbar sind, und bei den Krediten um mehrjährig laufende Kredite, dann ist das Ausmaß der Fristentransformation besonders groß. Tauschen die Bankkunden ihre Guthaben dagegen in Termin- oder Spareinlagen, dann sinkt das Ausmaß der Fristentransformation.
 
97
Bei „viel Liquidität auf den Vermögensmärkten“ sind auch viele Vermögensmärkte liquide [vgl. Abschn. 2.2.6]. Auf ihnen wird viel gehandelt, so dass die gehandelten Aktiva liquide sind, d. h. aus Sicht der Vermögensbesitzer: voraussichtlich bei Bedarf zügig und zu stabilen Preisen verkauft werden können.
 
98
Dabei werden die Verkäufer der Aktiva nicht selten den Verkaufserlös zum Kauf anderer haussierender Vermögenswerte verwenden, so dass das Geld nun auf den Vermögensmärkten (statt in der Realwirtschaft) zirkuliert (vgl. Chick 1984; Emunds 2000, 140–144, 176–178).
 
99
In diesem Fall entsteht neues Geld dadurch, dass sich auf dem Sichteinlagenkonto desjenigen, welcher der Geschäftsbank den Vermögenswert verkauft, das Guthaben um den Verkaufspreis erhöht.
 
100
Dieser Feedback-Effekt ist umso stärker, je kürzer die durchschnittliche Haltedauer der Aktiva und je bedeutsamer der aktuelle Marktwert der zu beleihenden Aktiva für die Kreditvergabe- und Verschuldungsentscheidungen ist (vgl. Minsky 1982, 144, 149 f., 160 FN 34 sowie Emunds 2000, 61 f., 197 f.).
 
101
Erst seit ein paar Jahren interessiert sich die empirischen Forschung verstärkt für Finanzzyklen; vgl. u. a. Schularick/Taylor 2012; Claessens/Kose/Terrones 2011; Drehmann/Borio/Tsatsaronis 2012. Die Darstellung in diesem Unterabschnitt fußt aber weitgehend auf Minskys finanzieller Konjunktur- und Krisentheorie (1990; Minsky 1982; vgl. Emunds 2000, 41–165, 179–230) und den davon beeinflussten Untersuchungen Kindlebergers (1996). Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine der wenigen älteren empirischen Untersuchungen von Finanzzyklen (in den USA): Wolfson 1986, 126–169.
 
102
Das leuchtet bei der Kreditvergabe des privaten Bankensektors schnell ein: Vergeben die Banken insgesamt mehr Kredite, dann steigt nicht nur ihr Geschäftsvolumen, sondern c. p. zugleich auch der Gewinn, den sie durchschnittlich mit jeder ausgeliehenen Geldeinheit erwirtschaften können; denn mit der Kreditexpansion wächst zugleich auch gesamtwirtschaftlich die Menge des umlaufenden Geldes bzw. die Höhe des nominellen Einkommens der privaten Wirtschaftsakteure und damit die Wahrscheinlichkeit, dass diese den Schuldendienst auf die aufgenommenen Kredite vereinbarungsgemäß leisten.
 
103
Die Wirtschaftsakteure fragen sich, ob mit dem Besitz des Vermögensgutes wirklich so viele künftige Einnahmen verbunden sind und vor allem: ob für dieses Aktivum wirklich so hohe Wertsteigerungen erwartet werden können, wie bisher angenommen.
 
104
Dieses Verständnis von „finanzieller Instabilität“ ist von Hyman P. Minskys „Financial Instability Hypothesis“ inspiriert. Vgl. dazu: Minsky 1991 und Emunds 2000, 179–183.
 
105
Das bedeutet für die beiden Begriff „instabil“ und „fragil“:
1) Der Begriff „instabil“ zielt primär auf Wirkungen des Finanzsystems auf die Gesamtwirtschaft. Bei dem Begriff „fragil“ geht es dagegen um eine Eigenschaft des Finanzsystems als solchem: seine Anfälligkeit für eine Finanzkrise – gleichgültig, ob diese nun einen konjunkturellen Abschwung verstärkt oder nicht.
2) Eine instabile Finanzwirtschaft, die sich in einer Phase des finanzwirtschaftlichen Überschwangs (viel Fristentransformation der Institute, stark gestiegene Vermögenspreise) befindet oder diese gerade durchlaufen hat, ist zugleich fragil. Eine fragile Finanzwirtschaft dagegen ist entweder bereits instabil oder eben nur potenziell instabil. Nur potenziell instabil ist eine fragile Finanzwirtschaft, in der die Vermögenspreise in den letzten Jahren nicht massiv gestiegen sind und in der die Verantwortlichen in den Instituten aktuell wenig Neigung verspüren, die Geschäfte stark zu expandieren, deren Institutionenset aber einer möglichen künftigen Entwicklung zu einem finanzwirtschaftlichen Überschwang wenig entgegensetzen würde.
 
106
Die Grenze zwischen systemischen und nicht-systemischen Finanzkrisen ist also identisch mit der in Abschn. 2.3.3.1 eingeführten Grenze zwischen systemischen und nicht-systemischen Bankenkrisen. Eine Finanzkrise ist dann systemisch, wenn sie (auch) aus einer systemischen Bankenkrise besteht.
 
107
„Politik“ bezieht sich in dieser Studie nicht nur auf (das Handeln der) staatliche(n) Administration und (der) Parteien sowie die parlamentarische Willensbildung, sondern auf jedes Handeln, mit dem der Akteur die Ordnung sozialer Beziehungen und Praktiken zu gestalten sucht (vgl. Möhring-Hesse 1991, 68 f. Anm. 7, 75).
 
108
Als in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre die Vorstände der Deutschen Bank die Entwicklung des Kapitalmarktes in Deutschland förderten, verfolgten Sie ein langfristiges Gewinninteresse und betrieben zugleich auch Finanzmarktpolitik. Anders als bei einem solchen (mit-)intendierten Einfluss auf die Eigenschaften finanzwirtschaftlicher Institutionen müssen bei der Einwirkung auf finanzwirtschaftliche Prozesse Handlungen, bei denen die Akteure keine dauerhafte Veränderung von Institutionen intendieren, außen vor bleiben. Sonst nämlich würden Transaktionen oder anderer Handlungen, mit denen ein Marktteilnehmer versucht, auf einem Vermögensmarkt Auf- oder Abwertungsspekulationen und damit eine für ihn günstige Preisentwicklung anzustoßen, als Finanzmarktpolitik begriffen werden.
 
109
Genau genommen müssen sich die Geschäftsbanken bei der Zentralbank nicht nur das von den Kunden gewünschte Bargeld ausleihen, sondern (mehr oder minder direkt) auch anderes Zentralbankgeld, das sie benötigen, um die geltenden Mindestreservevorschriften (vgl. Fußnote 20) zu erfüllen. Der Einfachheit halber bleiben die Mindestreservevorschriften hier unberücksichtigt.
 
110
Beschluss 2004. Zu den Regelungen vgl. Deutsche Bundesbank 2004; für eine kritische Einschätzung: Sinn 2009, 147–182.
 
111
Für einen knappen Überblick über die Veränderungen gegenüber Basel II vgl. z. B. BIZ 2012, 89 f. Vgl. a. Dies. 2011, 76–93.
 
112
Die Darstellung im laufenden Text ist extrem vereinfacht. Ich habe mich nicht nur auf die strengste Eigenkapitaldefinition („hartes Kernkapital“) beschränkt, sondern lasse auch weitere Aspekte außer Acht: z. B., dass sich die Definition dieses Eigenkapitals von Basel II nach Basel III verändert hat und dass Basel III außerdem höhere Eigenkapitalanforderungen für Boomzeiten und für systemrelevante Banken vorsieht. Vgl. BIZ 2011, 76–82; Dies. 2012, 89 f.
 
113
Zur Entwicklung der Regulierung der Finanzwirtschaft vgl. Heremans 2000, 33–45 sowie – für die US-amerikanische Entwicklung – Cooper/Fraser 1986, 45–61 und Kareken 1986, 6–25.
 
114
Zum Folgenden vgl. z. B. Lütz 2002, 170–203 und – für die USA – Huertas 2000, 485–505; Barth/Brumbaugh/Wilcox 2000, 196–198.
 
115
Das Bild eines Systems mit zwei Ebenen oder Stufen findet sich auch bei anderen Autoren. So spricht z. B. Peter Spahn (2012, 19–21) von einem „zweistufigen Bankensystem“, in dem Kreditschöpfung und Geldversorgung aufeinander abgestimmt sind.
 
116
Ein Beispiel für Letzteres sind die Eigenkapitalregeln für Geschäftsbanken, die teilweise für verschiedene Typen von Aktiva bestimmte Risikoeinschätzungen vorgeben; Banken in der EU z. B. dürfen bei der Berechnung des regulatorisch erforderlichen Eigenkapitals für Staatsanleihen der Mitgliedsländer ein Risiko von 0 % annehmen.
 
117
Zu dem auf Karl Schiller zurückgehenden Konzept der Globalsteuerung vgl. z. B. Körner 2004. Mir geht es hier lediglich um die Verhältnisbestimmung zwischen den mikroökonomischen Entscheidungen der einzelwirtschaftlichen Akteure und den makrökonomischen Stabilisierungsversuchen staatlicher Einrichtungen.
 
118
Meine vorsichtige Formulierung („irgendwann doch einmal sanktioniert“, „nicht (…) völlig unabhängig“) wird manche Leserin und manchen Leser überraschen. Hintergrund der Formulierung ist, dass die Budgetrestriktion eines Unternehmens auch durch eine Hausbankbeziehungen aufgeweicht wird. Eine Hausbank wird nämlich einem Unternehmen, das gerade in Schwierigkeiten ist, vergleichsweise bereitwillig die Kredite verlängern; nur so wahrt sie die Chance, einen erheblichen Teil des bereits ausgeliehenen Geldes wieder zurückzuerhalten. Im Moment der Entscheidung durch die Bank sind ihre vergangenen Kosten (z. B. der Kontrolle) ja „sunk costs“, die nicht mehr zu berücksichtigen sind. Die Unternehmensvorstände wissen um die – im Vergleich zu einer Konstellation mit vielen Gläubigern (z. B. Käufern ihrer Rentenpapiere) – größere Konzessionsbereitschaft der Hausbank und nehmen unter Umständen auch Projekte in Angriff, bei denen sie (aber nicht die Bank) von vorneherein wissen, dass sie sich bei Einbezug aller Kosten (einschließlich der Kontrollkosten der Hausbank) über die ganze Laufzeit gesehen nicht auszahlen werden. Das lohnt sich für die Unternehmensvorstände dann, wenn die Hausbank zu dem späteren Zeitpunkt, an dem sie die Schwäche des Unternehmens entdeckt, ein Teil der Kontrollkosten aber bereits angefallen ist, besser fährt, die Kredite zu verlängern statt sie auslaufen zu lassen. Dieses Aufweichen ihrer Budgetrestriktion antizipieren die Unternehmen mit Hausbankbeziehungen und starten deshalb auch nicht-lohnenswerte Investitionsprojekte. Zugleich allerdings bieten Hausbankbeziehungen die Chance, Investitionen durchzuführen und teilweise fremd zu finanzieren, bei denen (für die Gläubiger) erst später sichtbar wird, dass sie sich auszahlen werden. Ein begrenztes Aufweichen der Budgetrestriktion ist insofern ein Preis, der offenbar für die Fremdfinanzierung solcher Investitionsprojekte gezahlt werden muss, die sich nur langfristig auszahlen (Dewatripont/Maskin 1995).
 
119
Der deutsche Begriff „Geschäftsbanken“ umfasst in dieser Studie neben den „commerical banks“ (in etwa: private Banken) auch Sparkassen und Kreditgenossenschaften.
 
120
Für einen Vergleich der Strukturen externer Finanzierung in Deutschland, Japan und den USA vgl. Hackethal/Schmidt 2004 und Dies. 2007; für einen Vergleich der Geldvermögensbildung in den USA und Deutschland vgl. Emunds 2003a, 200–206.
 
121
Bijlsma/Zwart 2013; für Deutschland vgl. a. Krahnen/Schmidt 2004.
 
122
Für Deutschland vgl. u. a. Theissen 2004, 140–143; Franzke/Grohs/Laux 2004, 234–237; Deutsches Aktieninstitut 2011, Tab. 02-6, 03-2-a, 06-1-1 sowie Grafik 03-8-1-b.
 
123
Eine einfache Kennzahl, in der die nach wie vor deutlichen Unterschiede anschaulich werden, ist das Verhältnis der Börsenkapitalisierung (Wert aller Aktien der börsengehandelten AGs eines Landes) zum Bruttoinlandsprodukt. 2010 lag dieser Wert in Deutschland bei 47 % und in Japan bei 90 %, in den USA und in Großbritannien (inkl. Nord-Irland) dagegen bei 337,3 % bzw. 161,7 % (Deutsches Aktieninstitut 2011, Tab. 05–3 und Grafik 05–3-a). Mehrere Indikatoren untersuchen Bijlsma/Zwart 2013. Zu einem überraschenden Ergebnis kommen sie beim Verhältnis zwischen Bankaktiva und BIP. Dieses ist in den marktdominierten Finanzsysteme von EU-Mitgliedsländern sehr viel höher als in den bankendominierten europäischen Finanzsystemen, während es in den USA am niedrigsten ist (Bijlsma/Zwart 2013, 9). Mit Blick auf die deutsche Entwicklung bieten Krahnen/Schmidt (2004, 487–493) einen Überblick über die Diskussionen zu der These, dass die nationalen Finanzsysteme konvergieren.
 
124
Teilweise kommt es hier jedoch zu Veränderungen: Einzelne heimische Geschäftsbanken werden von großen Finanzinstituten aufgekauft, die ihren Stammsitz in einem anderen Land haben.
 
125
Das Welt-Bruttoinlandsprodukt (kurz auch: Welt-BIP) ist die Summe aller in einem Jahr weltweit produzierten bzw. bereitgestellten Waren und Dienstleistungen.
 
Metadaten
Titel
Das nationale Finanzsystem
verfasst von
Dr. Bernhard Emunds
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-04712-2_2