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2015 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Definition und rechtlicher Hintergrund von externen Mitarbeitern

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Zusammenfassung

Der Begriff externer Mitarbeiter und die einschlägige Verwaltungsvorschrift, die den Einsatz externer Mitarbeiter in der Bundesverwaltung regelt, werden erläutert.

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Fußnoten
1
Manche Medien nennen die externen Personen auch „Leihmitarbeiter“ oder „Leihbeamte“.
 
2
Wenn in dieser Untersuchung von den Ministerien die Rede ist, ist damit grundsätzlich auch das Bundeskanzleramt gemeint. Dies gilt insbesondere für die Hypothesen im sechsten Kapitel.
 
Metadaten
Titel
Definition und rechtlicher Hintergrund von externen Mitarbeitern
verfasst von
Andreas Maisch
Copyright-Jahr
2015
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-08415-8_2

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