2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Vertrag von Lissabon – Rhetorik oder Integrationsschub?
verfasst von : Stefan Haack
Erschienen in: Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 ist die Rede von der Europäischen Union als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Dieselbe verheißungsvoll klingende Wendung findet sich nunmehr auch im neuen Lissabonner Vertrag. Unter diesem Oberbegriff des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ werden dabei, wie auch schon bisher, verschiedene Politikbereiche zusammengefasst. Sie umspannen Unionskompetenzen und Modalitäten der mitgliedstaatlichen Zusammenarbeit in den Bereichen von Zivilgerichtsbarkeit und Strafjustiz, Polizei und Grenzsicherung, aber auch auf den Gebieten des Asylrechts und der Einwanderung. Die Gemeinsamkeit jener Aufgabenfelder ergab sich bislang insbesondere aus ihrem Binnenmarktbezug und dem damit zusammenhängenden freien Personenverkehr. Mit dem neu formulierten Art. 3 EUV hebt das Lissabonner Vertragswerk nunmehr den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ aus dem Binnenmarktkonzept heraus und erklärt diesen zu einem eigenständigen Integrationsziel, das, wie betont zu werden verdient, noch vor der Erwähnung des Binnenmarktes durch Abs. 3 in Art. 3 Abs. 2 EUV aufgeführt wird.