2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Schutz des Unternehmens
Erschienen in: Medienrecht
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Neben dem Unternehmer, der als natürliche Person denselben Persönlichkeitsschutz genießt wie Angehörige anderer Berufe, kann sich auch das Unternehmen selbst zur Wehr setzen709 gegen die unbefugte Benutzung seines Namens, seiner Embleme und Produktbezeichnungen die Veröffentlichung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstiger firmeninterner Angelegenheiten Ehrverletzungen (sonstige) geschäftsschädigende Äußerungen - auch in Form von Testberichten - und Boykottaufrufe.