1997 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Entwicklungsgeschichte der mittelbaren Diskriminierung
verfasst von : Jochen Sievers
Erschienen in: Die mittelbare Diskriminierung im Arbeitsrecht
Verlag: Centaurus Verlag & Media
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Rechtsinstitut der mittelbaren Diskriminierung stellt weder eine originäre Neuschöpfung des Gesetzgebers noch der Gerichte dar28. Es wurde vielmehr aufgrund einer neuen Auslegung schon länger bestehender Normen entwickelt. Auch die Richtlinien 76/207/EWG und 79/7/EWG, die den Begriff der mittelbaren Diskriminierung enthalten, gaben nur den Anstoß zu einer neuen Auslegung des Art. 119 EGV und letztlich auch von Art. 3 Abs. 2, 3 GG. Grund für die neue Auslegung war eine Änderung des gesellschaftlichen Bewußtseins29. Der Rechtswissenschaft wurde gewahr, daß die Konzentration auf die Beseitigung der unmittelbaren Diskriminierungen zwar die formale Gleichheit der Frau herbeigeführt hatte, die bestehenden faktischen Ungleichheiten aber unberührt ließ. Der geschilderte Hintergrund der Entwicklung des Rechtsinstitutes der mittelbaren Diskriminierung ist im übrigen der Hauptgrund für die schwierige Rückwirkungsproblematik, die sich gerade im Zusammenhang mit der mittelbaren Diskriminierung immer wieder stellt: Obwohl die Normen, aus denen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung abgeleitet wird, schon seit Jahrzehnten bestehen, konnten die Normadressaten bis vor wenigen Jahren von der Existenz des Rechtsinstituts nichts ahnen30.