2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die gegenwärtige bankenaufsichtsrechtliche Berücksichtigung des Kreditrisikos
verfasst von : Susen Claire Berg
Erschienen in: Zur aufsichtsrechtlichen Berücksichtigung des Kreditrisikos
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wie in Kapitel 2.1 bereits angeklungen, gilt die Ausstattung der Institute mit einer „ausreichenden“ Eigenmittelbasis als eine der zentralen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung des aufsichtsrechtlichen Gläubiger- und Funktionenschutzes. Daher müssen Banken nach gegenwärtigem Recht zu jedem Zeitpunkt ein Mindestmaß an Eigenmitteln vorhalten, dessen Höhe sich in Abhängigkeit vom Gesamtrisikobetrag ergibt und welches mit Hilfe von Mindestkapitalquoten formuliert wird. Abbildung 2 gibt nachfolgend eine Übersicht über die Berechnung des Gesamtrisikobetrags und der Mindestkapitalquoten: