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2015 | Buch

Die Selbstanzeige

Ratgeber Steuerstrafrecht

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Über dieses Buch

Wer erfolgreich eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung begangen hat. Dieser Ratgeber beschreibt die Voraussetzungen und gibt Handlungsempfehlungen. Die neue Auflage enthält bereits alle neuen rechtlichen Neuerungen zum 1. Januar 2015.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Überblick
Zusammenfassung
Die Selbstanzeigenberatung ist originäre Aufgabe der Rechtsanwälte mit steuerrechtlichem Fachwissen und der Steuerberater. Nur sie haben die Fachkompetenz, die erforderlich ist, um einen Sachverhalt zutreffend unter die Normen des Steuerrechts zu subsumieren und den Finanzbehörden so zu schildern, dass der Mandant in den Genuss der mit der Selbstanzeige verfolgten Straffreiheit kommt. Sie ist Steuerberatung und unterliegt damit nicht dem Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO bzw. §§ 46 OWiG, 146 StPO. Mithin können z. B. auch Eheleute oder mehrere Gesellschafter gleichzeitig beraten werden, solange dabei nicht gegen Berufspflichten wie das Verbot widerstreitende Interessen zu vertreten verstoßen wird.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
2. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, § 371 AO
Zusammenfassung
Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur bei Steuerhinterziehung nach § 370 AO möglich, nicht aber bei den Delikten nach §§ 372, 373 oder 374 AO oder bei Begünstigung des Steuerhinterziehers nach §§ 369 AO, 257 StGB. Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift einerseits und der Überschrift der Vorschrift andererseits. Erfasst ist aber nicht nur die vollendete, sondern auch die versuchte Steuerhinterziehung, da in § 371 AO nicht nur auf § 370 Abs. 1 AO Bezug genommen wird, sondern auch auf § 370 Abs. 2 AO. Bei alledem ist hervorzuheben, dass die Selbstanzeige nicht nur bei einer klassischen Steuerhinterziehung möglich ist, sondern eben auch bei der pflichtwidrigen Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO und der ausländischer Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie Verbrauchs- und Umsatzsteuern gemäß § 370 Abs. 6 AO.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
3. Die Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung, § 378 Abs. 3 AO
Zusammenfassung
Die Selbstanzeige bei leichtfertiger Steuerverkürzung ist hinsichtlich der positiven Wirksamkeitsvoraussetzungen identisch mit derjenigen Fassung des § 371 Abs. 1, Abs. 3 AO, die bis zum 3. Mai 2011 (Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes) galt.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
4. § 153 AO, (Wann) gibt es eine Pflicht zur „Selbstanzeige“?
Zusammenfassung
Sowohl § 153 AO als auch § 371 AO und § 378 Abs. 3 AO haben die Anzeige und Berichtigung einer unrichtigen bzw. unvollständigen Steuererklärung zum Gegenstand. Ihr Anwendungsbereich ist damit (jedenfalls teilweise) deckungsgleich.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
5. Verjährungsfragen
Zusammenfassung
Die Selbstanzeigenberatung setzt profunde Kenntnisse des steuerlichen und strafrechtlichen Verjährungsrechts voraus.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
6. Selbstanzeigenberatung und Steuergeheimnis
Zusammenfassung
Wie bereits dargestellt, führt die Selbstanzeige nur zur Straffreiheit wegen Steuerhinterziehung, während die Bestrafung wegen anderer Delikte möglich bleibt. Das ist gerade bei der Beratung von Beamten und Richtern zu beachten.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
7. Honorarfragen
Zusammenfassung
Wie bei jedem anderen Mandat auch, muss bei einer Beratung über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Selbstanzeige die Honorarfrage frühzeitig geklärt werden. Der Abschluss einer Honorarvereinbarung, in der aufgelistet wird, welche Tätigkeiten nach welchem Modus zu vergüten sind, kann zweckmäßig sein, wenn das nach gesetzlichen Vorschriften zu berechnende Honorar für den Berater nicht wirtschaftlich ist.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
8. Ausblick
Zusammenfassung
Die Selbstanzeige hat in den vergangenen Jahren tiefgreifende Änderungen durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber erfahren, die die Abgabe einer Selbstanzeige erheblich erschwert haben. Die letzten Änderungen sind zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Zwar werden Teilselbstanzeigen im Bereich der Lohn- und der Umsatzsteuer wieder möglich, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2014 Gesetz wird.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
9. Checklisten
Zusammenfassung
Wer ist/sind der/die Mandanten?
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
10. Musterschreiben
Zusammenfassung
Nachstehendes Musterschreiben kann als Formulierungshilfe für alle einfachen Fälle, in denen nur ein einziges Finanzamt für die Nachveranlagung zuständig ist, verwendet werden.
Thomas Wenzler, Markus Rübenstahl
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Selbstanzeige
verfasst von
Thomas Wenzler
Markus Rübenstahl
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-03551-8
Print ISBN
978-3-658-03550-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03551-8