2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die (Vertreter-)Betriebsstätte nach BEPS – Quo Vadis?
verfasst von : Christian Böing
Erschienen in: WCLF Tax und IP Gesprächsband 2017
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinn ist die Schwelle, ab deren Überschreiten die Nutzung von Infrastruktur in einem Quellenstaat, dessen Besteuerung rechtfertigt. So allgemein und generisch dieser Versuch einer Definition des Betriebstättenbegriffs auch ist, so zeigt er gleichwohl die immense Bedeutung, die der Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht zukommt. Denn gem. Art. 7 i.V.m. Art. 5 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) und der gängigen DBA-Praxis dürfen Unternehmensgewinne nur insoweit vom Quellenstaat besteuert werden, als sie einer dort begründeten Betriebsstätte zurechenbar sind.