1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einführung
verfasst von : Professor Dr. jur. Dr.-Ing. E.h Reimer Schmidt
Erschienen in: Versicherungsunternehmensrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rechtsbeziehungen können bestehen zwischen Einzelmenschen (natürlichen Personen) und anderen Einzelpersonen sowie zwischen Einzelmenschen und Sachen. Rechtsbeziehungen können aber auch zwischen Personenmehrheiten bestehen (z. B. zwischen einer Mehrheit von Gläubigern auf der einen und Schuldnern auf der anderen Seite) und von Personenmehrheiten zu Sachen (z. B. im Falle des Mitbesitzes und des Miteigentums). Das alles wird deutlich, wenn man sich auf der einen Seite ein einfaches Schuldverhältnis vorstellt (A leiht sich von B ein Motorrad), auf der anderen Seite aber ein Schuldverhältnis, an dem eine Personenmehrheit beteiligt ist (z. B. vier Versicherungsangestellte verabreden sich zu einer gemeinsamen Ferienreise im Auto, das einem von ihnen gehört).