1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung und Grundsätze des Sachenrechts
verfasst von : Prof. Dr. h.c. Hans Josef Wieling
Erschienen in: Sachenrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die geschlossene Darstellung des Sachenrechts als einer einheitlichen Materie geht auf den römischen Schuljuristen Gaius im 2. Jh. n. Chr. zurück, der sein Lehrbuch in drei Teile einteilte: Der erste Teil enthielt das Personen- und Familienrecht (personae) , der zweite das Sachen- und Erbrecht (res) , der dritte Teil das Schuldrecht (actiones) . Seit dem Pandektenrecht des 19. Jh. unter der Führung der historischen Rechtsschule setzt sich dieses System allgemein durch, wobei der „Allgemeine Teil“ hinzukommt und das Erbrecht vom Sachenrecht abgetrennt wird.