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Erschienen in:
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1990 | OriginalPaper | Buchkapitel

Einleitung

verfasst von : Professor Dr. Karl Sieg

Erschienen in: Handelsrecht

Verlag: Gabler Verlag

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Für jeden in der Versicherungswirtschaft Tätigen sind Grundkenntnisse im Handelsrecht unerläßlich. Auf Schritt und Tritt begegnen ihm Erscheinungen, die er nur verstehen kann, wenn er wenigstens mit den Wesenszügen des Handelsrechts vertraut ist. Die Versicherungsunternehmen sind in aller Regel Kaufleute, wovon noch zu sprechen sein wird. An die Beteiligung von Kaufleuten knüpft das HGB seine Regeln, wie die Überschrift zum 1. Buch und § 343 zeigen. Das HGB geht somit von einem subjektiven Merkmal aus, d.h. die Anwendung wird abhängig gemacht von einer Voraussetzung in der Person eines beteiligten Rechtssubjekts. Den Gegensatz bildet das objektive System, das auf die Natur des betreffenden Geschäfts abstellt, wie es z.B. im WechselG, im ScheckG und im Seehandelsrecht der Fall ist. Welches System maßgebend sein soll, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Das HGB hat sich, wie erwähnt, für das subjektive System entschieden.

Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Professor Dr. Karl Sieg
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13312-4_1