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Erschienen in:
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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Einleitung

verfasst von : Katja Häferer, Matthias Köhler

Erschienen in: Praxisleitfaden Entgelttransparenzgesetz

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Dass Unternehmen weibliche Mitarbeiter bewusst schlechter vergüten als ihre männlichen Kollegen dürfte bereits heute die absolute Ausnahme sein. Der Einführung eines Gesetzes zur Herstellung von „Entgeltgerechtigkeit“ hätte es vor diesem Hintergrund wohl nicht bedurft. Das Entgelttransparenzgesetz soll jedoch auch unbewusste und damit meist unbemerkte Unterschiede bei der Vergütung männlicher und weiblicher Mitarbeiter aufzeigen. Solche Unterschiede belegen zwar, so sie bestehen, noch keine Entgeltdiskriminierung.

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Fußnoten
1
Siehe jedoch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2016 – 4 Sa 616/14 = NZA-RR 2016, 347, wo weiblichen Beschäftigten in der Produktion eines Schuhherstellers bis Ende 2012 ein geringerer Stundenlohn gezahlt wurde als ihren männlichen Kollegen.
 
2
Soweit im Folgenden die männliche Form verwendet wird, werden damit alle Geschlechter umfasst.
 
Metadaten
Titel
Einleitung
verfasst von
Katja Häferer
Matthias Köhler
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-25402-5_1

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