2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
Erschienen in: Nichtregierungsorganisationen als spezialisierte Kapitalmarktakteure
Verlag: Gabler
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Am 14. April 2005 fand die 138. ordentliche Hauptversammlung des weltgrößten Nahrungsmittelproduzenten Nestlé in Lausanne statt. Sie erhielt breite Aufmerksamkeit in den Medien und wurde mit äußerster Spannung erwartet, drohte doch sowohl der Vorstandsvorsitzende Peter Brabeck als auch der gesamte Aufsichtsrat bereits im Vorfeld öffentlich mit Rücktritt, sollte die vom Aufsichtrat vorgeschlagene Wahl Brabecks zum Aufsichtsratsvorsitzenden (zusätzlich zum Vorstandsvorsitzenden) durch die Aktionäre abgelehnt werden. Grund der Sorge war ein, eingereichter Aktionärsantrag, der sich gegen dises Doppelmandat und damit gegen die Funktions- bzw. Ämterkumulation Brabecks aussprach. Die Federführung hierfür übernahm die schweizerische Anlagestiftung für nachhaltige Entwicklung Ethos, eine „
Nichtregierungsorganisation
“ oder kurz „
NGO
“, die das Vermögen von Pensionskassen verwaltet und die sich, gemäß ihrer Satzung, für sozialverantwortungsbewußtes Handeln von Unternehmen einsetzt. Ethos vertrat bei diesem Antrag fünf institutionelle Aktionäre, mit denen sie zusammen (zum damaligen Zeitpunkt) Nestlé-Anteile im (Markt-) Wert von ca. 400 Mio. SFR hielt, was einem Anteil an der Marktkapitalisierung von ca. 0,5 % und einem Anteil von ca. 1,5% des an der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Aktienkapitals entsprach.