2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Einleitung
Erschienen in: Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Verlag: Gabler
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Spektakuläre Zusammenbrüche und Schieflagen von Untemehmen, die als Ergebnis der letzten Jahresabschlussprüfung noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvennerk erhalten hatten, führen regelmäßig zu Kritik am Abschlussprüfer und der Institution Abschlussprüfung. Häufig wird der Abschlussprüfer dafür verantwortlich gemacht, die Schieflage des Unternehmens nicht rechtzeitig erkannt und/oder kommuniziert zu haben. Diese Kritik ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Öffentlichkeit Ziel und Inhalt der Abschlussprüfung anders bewertet als dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Dieses Missverständnis wird in der Literatur als Erwartungslücke bezeichnet.
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Zum anderen wird dem Abschlussprüfer von der Öffentlichkeit eine parteiliche Berufsausübung und damit mangelnde Integrität vorgeworfen.
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Damit das Testat des Abschlussprüfers die gewünschte vertrauensbildende Wirkung in Bezug auf die Rechnungslegung und den Jahresabschluss hat, muss der Abschlussprüfer selbst auf den Adressaten glaubwürdig wirken, damit dieser den geprüften Abschluss fUr glaubwürdig erachtet, denn „die Rechnungslegung kann... die ihr zugedachten Wiricungen nur dann erfüllen, wenn die Vertrauenswürdigkeit der ausgewiesenen Zahlen und sonstigen Informationen gewährleistet ist, wenn also eine Verifizierung seitens einer unabhtogigen Instanz durchgefuhrt wird“
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Da das Vertrauen der Offentlichkeit in die Unabhängigkeit, die Integrität und den Sachverstand des Abschlussprüfers das Fundament darstellt, auf dem die Institution Abschlussprüfung gründet,
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kann die Glaubwürdigkeit nur erreicht werden, wenn der Abschlussprüfer selbst urteilsähig und urteilsfrei, d.h. unabhängig, ist (sog. Independence in Fact) und dies auch gegenüber Dritten so vermitteln kann (sog. Independence in Appearance).
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Können Anteilseigner, Kreditgeber sowie weitere Stakeholder
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den von den Untemehmen veröffentlichten und vom Abschlussprüfer geprüften Informationen nicht vertrauen, sinkt ihre Investitionsbcreitschaft. Die Abschlussprüfung wird somit „neben der Rechnungslegung und Publizität zum dritten tragenden Pfeiler für das Funktionieren der Kapital- märkte“
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. Zu beachten ist hier auch, dass die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers „nicht als Selbstzweck und isolierter Grundsatz [besteht], sondem… der Sicherung der Objektivität des Prüfungsurteils“
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dient und somit Ausfluss der Gewährleistung einer gleich bleibend hohen Prüflingsqualität ist.
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